Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Familienförderung > Kinderzuschlag

Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag dient dazu, eine Bedürftigkeit nach dem SGB II, also Hartz IV, zu vermeiden.

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  #1  
Alt 13.12.2010, 15:29
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Standard Gilt Bafög als Einkommen beim Kinderzuschlag?

Hallo,

ich studiere und bekomme Bafög (nicht in voller Höhe), mein Mann ist Geringverdiener und wir haben zwei Kinder.
Jetzt haben wir den Bescheid bekommen, dass unsere Kinder 7 Euro (3,50 für jedes) Kinderzuschlag im Monat bekommen.
Wir haben festgestellt, dass
1. Mein Bafög gar nicht angerechnet wird und ich somit ganz aus der Bedarfsgemeinschaft falle
2. Mein Mann demzufolge als Alleinerziehend gerechnet wird.

Ist das Korrekt, dass die mich nicht mit berechnen?

Gibt es Urteile (wir überlegen zu klagen, da Widerspruchstelle=Kindergeldstelle ist und der uns schon gesagt hat dass sich an der Berechnung nichts ändern wird)

Hat jemand die gleiche Situation (oder Alleinerziehende Bafögempfänger deren Bafög als Einkommen gewertet wird)?

Bitte helft uns schnell, die Fristen laufen...

Danke
Dany
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  #2  
Alt 14.12.2010, 09:17
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Beiträge: 5.846
Standard

s. hier ab Seite 65

http://www.arbeitsagentur.de/zentral...esetz-2005.pdf

i.V.m.

http://www.arbeitsagentur.de/zentral...-Einkommen.pdf
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 14.12.2010, 13:39
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Beiträge: 2
Standard Danke Gerald

Hallo Gerald,
nach diesen Gesetzestexten habe ich lange gesucht.
Wenn ich das richtig interpretiere, müssen die mein Bafög einrechnen.

Vielen Dank
Dany
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  #4  
Alt 14.12.2010, 14:03
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Zitat:
Zitat von Dany77 Beitrag anzeigen
Hallo Gerald,
nach diesen Gesetzestexten habe ich lange gesucht.
Wenn ich das richtig interpretiere, müssen die mein Bafög einrechnen.

Vielen Dank
Dany
Ja. Genau so wie beim Alg II.
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bafög, einkommen, kindergeld, kinderzuschlag

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