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Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag dient dazu, eine Bedürftigkeit nach dem SGB II, also Hartz IV, zu vermeiden.

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Alt 31.01.2012, 14:22
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Standard Geringeres Einkommen ist vorauszusehen - Wie verhalten

Da meine Frau in den vergangenen Monaten viele Überstunden machen musste und ihr Einkommen entsprechend anstieg (siehe gesonderten Thread) wurde uns nun ab Januar 2012 auf Basis des Einkommens der letzten 6 Monate die weitere Zahlung von KiZu versagt. Die derzeitige Entwicklung am Arbeitsplatz meiner Frau geht aber dahin, daß sie in der nächsten Zeit wohl wieder deutlich weniger Stunden arbeiten muss, und ihr Einkommen dementsprechend sinkt. Sollen wir nun einen Widerspruch gegen die Aufhebung einreichen, oder in 6 Monaten einen neuen Antrag stellen ? Dann würden wir aber wieder Gefahr laufen, daß im zweiten Halbjahr die Stundenzahl wieder steigt, und dann wieder eine Rückforderung kommt. Dann würde das jetzt laufende Halbjahr aber sozusagen komplett unter den Tisch fallen. Was tut man da ?
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