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Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag dient dazu, eine Bedürftigkeit nach dem SGB II, also Hartz IV, zu vermeiden.

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  #1  
Alt 13.03.2010, 11:24
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Standard Einkommensanrechnung(Rente) bei Kinderzuschlag

Hallo zusammen,
ich hab versucht, mich im Netz zu belesen um Klarheit und Erklärungen in meinen Problem zu finden.
Folgendes Problem:
Ich erhalte auf Grund meiner Gesundheitlichen Einschränkungen von der BfA eine Rente von 618,-- Euro Brutto, Netto ca. 548,-- Euro, eine Unfallrente von der BG von 186,-- Euro und eine Berufsunfähigkeitsrente aus meiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung von 613,-- Euro.
Meine Frau bekommt 250,-- Euro Landeserziehungsgeld und das Übliche Kindergeld für unsere zwei Kinder.
Mit den Bezug der Rente der BfA, wird der Kinderzuschlag eingestellt, das unser Einkommen zu hoch sei.
Die Berechnung der Familienkasse scheid mir zwar schlüssig, aber richtig Nachvollziehbar ist diese nicht. Mit der Begründung, dass ich nur unter 3 Std. täglich Erwerbsfähig bin, würde ich bei der Bedarfsgemeinschaft nicht mehr berücksichtigt.
Meine Einkommen aus den 3 Renten wurden zusammengefast, mein Grundbedarf in Höhe von 90% und Unterkunftskosten abgezogen so dass bei mir ein Überschuss von .... entstand. Dieser Überschuss wurde bei meiner Frau als Einkommen gegen Gerechnet, so dass Sie das Höchsteinkommen um ca.100 Euro überschreitet.
Durch den Wegfall des Kinderzuschlag geraten wir nur in erhebliche Finanzelle Engpässe. Da bei der Berechnung der Kosten für Unterkunft nur die Darlehnszinsen und ein Teil der Nebenkosten angenommen wurden. Diese Kosten sind gerade mal die Hälfte der Tatsächlichen Unterkunfskosten. Tilgung, Werterhalt(Abschreibung) erhöhter Aufwand für meine Erkrankung wie Ständige Facharzttermine und die Fahrt dort hin, wurden nicht berücksichtigt.
Nun meine Frage an Euch:
Mir wurde durch meinen gesagt, dass die außergewöhnlichen Ausgaben, wie Tilgung oder Höhe einer vergleichbaren Miete (Warm) Mehraufwendungen wie Fahrtkosten oder Auto von meinen Einkommen abgezogen werde müsste, und der Restbetrag meiner Frau anzurechnen ist.
Weiterhin wurde mir zu verstehen gegeben, dass die BG Rente nicht als Einkommen anzurechnen ist.
Wer kennt sich damit aus???
Gruß aus den Erzgebirge
Gerd
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  #2  
Alt 14.03.2010, 12:39
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17.935
Standard

KIZ wird einkommens- und bedarfsmäßig gerechnet wie ALG 2. Und da gibt es auch keine Tilgung. Genauso, wie Fahrkosten und Co. nur vom Einkommen aus ERWERBSTÄTIGKEIT abgesetzt wird. Das hast du aber nicht.

Habt ihr schonmal Lastenzuschuss bei der Wohngeldstelle beantragt? Wenn nicht, dann versucht das mal.

Turtle
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Stichworte
rente, unfallrente, unterkunftskosten

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