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Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag dient dazu, eine Bedürftigkeit nach dem SGB II, also Hartz IV, zu vermeiden.

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  #1  
Alt 07.12.2011, 11:24
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Beiträge: 3.307
Standard Berechnungszeitraum

Da mein Mann ein stark schwankendes Einkommen hat, sollen wir nun nicht mehr 1/2 jährlich sondern monatlich berechnet werden.

Ansich finde ich das auch deutlich besser, da man dann selber nicht soviel mitrechnen muss.

Nun haben wir aber folgendes Problem:

Die Mitarbeiterin der Familienkasse braucht sehr lange zum Berechnen.
Den November KiZu sollen wir jetzt mit dem Dezember KiGe überwiesen bekommen, obwohl alle Unterlagen Anfang Ende Oktober vorlagen( Eingang wurde uns telefonisch bestätigt).

Jetzt ist unsere Befürchtung, dass uns doch in die Miesen reissen wird, da wir fehlende 300€ - 450€ nicht auf Dauer ausgleichen bzw. durch sparsame lebensweise kompensieren können.
Zumal uns telefonisch schon gesagt wurde pro Berechnung hat die SB 6 Wochen Zeit und diese hat sie ja bei der letzten Berechnung fast ausgenutzt.
Wenn ich jetzt die 6 Wochen + Zahlungsläufe nehme kommen da u.U. mal eben 2 Monate ohne KiZu zusammen.

Ist es also tatsächlich so, dass für jede Berechnung im Bewillingszeitraum 6 Wochen zur Verfügung stehen?
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  #2  
Alt 07.12.2011, 18:46
Benutzerbild von anabell
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Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 641
Standard

Hallo Floeckchen,

ich kann deine Frage nicht beantworten.

Ich weiß nur, dass es einem Bekannten ähnlich ergeht. Seitdem bei ihm, auch wegen schwankendem Einkommen, monatlich berechnet wird, hängt er mit dem Kindergeldzuschlag für 4 Kinder, zeitlich immer nach.

Gruß anabell
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