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Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag dient dazu, eine Bedürftigkeit nach dem SGB II, also Hartz IV, zu vermeiden.

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  #1  
Alt 09.06.2011, 21:45
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Registriert seit: 09.06.2011
Beiträge: 6
Standard Bedingungen für Kinderzuschlag

Hallo,

Ich habe eine grundsätzliche Frage zum Kinderzuschlag. Kann man überhaupt Kinderzuschlag bekommen, wenn man ALG II bekommt oder eine Aufstockung zur Entgeltvariante?

LG dimana
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  #2  
Alt 10.06.2011, 05:55
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.846
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Es gibt nur das eine von beiden. Je nach dem was günstiger ist.
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"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 10.06.2011, 06:48
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
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Bitte in der richtigen Kategorie posten!
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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kinderzuschlag

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