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Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag dient dazu, eine Bedürftigkeit nach dem SGB II, also Hartz IV, zu vermeiden.

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Alt 26.12.2011, 18:14
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Beiträge: 1
Standard Azubi und trotzdem Kinderzuschlag für Kiddies?

Hallo!
Ich bräuchte euren Rat.
Wir haben bis jetzt Kinderzuschlag für unsere 3 Kinder erhalten.
Nun habe ich eine Zweitausbildung an einer Berufsfachschule angefangen. Es gibt keine Ausbildungsvergütung, aber die Ausbildung ist BAföG-fähig (die meisten meiner Mitschüler bekommen einen Schüler-BAföG). Ich erhalte keinen, da ich schon 35 J bin und bereits einen Ausbildungsabschluss habe.
Nun zu meiner Frage:
haben wir weiterhin einen Anspruch auf Kinderzuschlag trotzdem, dass ich nun Azubi bin?
2009 wurde unser Antrag schon einmal abgelehnt mit der Begründung, dass ich damals Studentin war und bei den Berechnungen nicht berücksichtigt werden konnte - ich hatte durch Studentenstatus angeblich keinen Bedarf. Ich habe mich nur deshalb exmatrikuliert, da der Doktoranden-Verdienst meines Mannes für uns 5 nicht ausgereicht hat.
Nun habe ich mehrmals gelesen, dass Studenten sehr wohl Kinderzuschlag für ihre Kinder erhalten können und ärgere mich sehr darüber, dass ich mich damals so schnell mit dem Bescheid der Familienkasse abgefunden habe. Ich habe zwar einen Widerspruch abgeschickt, aber als Begründung eben nur den Hinweis bekommen, dass ich als Studentin aufgrund von SGB II §7 Abs 5 keine Ansprüche auf irgendwelche Leistungen habe (also keine Ansprüche auf Harz4, die durch Kinderzuschlag abgewendet werden könnten).
Dieses mal möchte ich argumentativ etwas besser vorbereitet sein, denn ich kann nicht auf Entgegenkommen der Familienkasse-Angestellten hoffen. Die tun so, als ob sie aus eigener Tasche zahlen müßten.
Vielleicht kann jemand von euch mir mit einer Information weiterhelfen?
Danke euch im voraus!
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