Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Familienförderung > Kinderzuschlag

Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag dient dazu, eine Bedürftigkeit nach dem SGB II, also Hartz IV, zu vermeiden.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 19.09.2011, 21:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.09.2011
Beiträge: 2
Standard Anspruch auf Kinderzuschlag?

Hallo, meine Familie besteht aus meiner Frau, meinem 2 jährigem Sohn und mir. Unsere finanzielle Situation: meine Frau arbeitet in Teilzeit ( 25 Stunden in der Woch ) und bekommt ca. 1430 Euro brutto im Monat ( ca. 1100 Euro netto bei Steuerklasse 3 ). Ich bin nebenberuflich Selbständig und habe ca. 30 bis 50 Euro Gewinn im Monat. Daher habe ich seit dem 1. August 2011 noch eine geringfügig bezahlte Stelle angenommen und verdiene ca. 350 Euro monatlich.
Wir erhalten für unseren Sohn 184 Euro monatlich Kindergeld. Wir zahlen 620 Euro Miete (490 Euro kalt, 50 Euro Heizung und 80 Euro Nebenkosten). Wir bekommen seit Januar 2011 Wohngelt in Höhe von 65 Euro. Mein Frau ist nicht Schwanger daher kein Mehrbedarf. Wir haben unseren Sohn taufen lassen und meine Schwester ist Taufpate für unseren Sohn. Mein Schwester ist unserem Sohn sehr zugetan und gibt seit August 2011 monatlich 100 Euro als Unterstützung für meinen Sohn. Sie gibt das Geld bar und meine Frau unterschreibt die Quittungen (auch mittlerweile für September 2011). Diese Zahlungen will meine Schwester bis einschließlich Dezember 2011 monatlich leisten und auch Steuerrechtlich geltend machen (als außerordentliche Belastung). Nun meine Frage: die Dame vom Amt (Familienkasse) sagte uns, dass dies bei der Berechnung berücksichtigt werden muss. Meine Frage kriegen wir überhaupt den Kinderzuschlag und wenn ja wie viel? Vielen Dank für die Hilfe.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 20.09.2011, 05:42
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
Standard

Zitat:
Zitat von Petar747 Beitrag anzeigen
Diese Zahlungen will meine Schwester bis einschließlich Dezember 2011 monatlich leisten und auch Steuerrechtlich geltend machen (als außerordentliche Belastung).
Da wird sie aber Pech haben, das geht nicht für Personen, für die man (oder jemand anderes) Kindergeld erhält.

Zitat:
Nun meine Frage: die Dame vom Amt (Familienkasse) sagte uns, dass dies bei der Berechnung berücksichtigt werden muss.
Wenn die Zahlungen als Unterhaltsleistungen gedacht sind, muss es angerechnet werden - übrigens auch beim Wohngeld. Deine Schwester sollte sich mal Gedanken darüber machen, dass das Gegenteil von "gut" meistens "gut gemeint" ist.

Wegen der Berechnung versuche es mal hier BMFSFJ - Online-Rechner - Kinderzuschlag und Leistungen fr Bildung und Teilhabe
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
anspuch auf kiz

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Eltern kein Anspruch auf Kinderzuschlag, trotzdem wird gezahlt tommi01 Kinderzuschlag 4 14.02.2011 13:45
Anspruch auf Kinderzuschlag? Wissam Kinderzuschlag 1 08.02.2011 04:41
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) mein Mann geht - Anspruch auf Kinderzuschlag cecilia Kinderzuschlag 23 07.03.2010 12:24
Besteht Anspruch auf Kinderzuschlag? Peppi85 Kinderzuschlag 4 15.02.2010 17:56
Kind / Kinder Kinderzuschlag abgelehnt, kein anspruch auf alg II wegen wohngeld schneeflocke0611 Hartz IV 4 - ALG II 2 5 16.09.2009 13:59


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 15:14 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0