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| Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag dient dazu, eine Bedürftigkeit nach dem SGB II, also Hartz IV, zu vermeiden. |
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#1
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| Hallo, meine Familie besteht aus meiner Frau, meinem 2 jährigem Sohn und mir. Unsere finanzielle Situation: meine Frau arbeitet in Teilzeit ( 25 Stunden in der Woch ) und bekommt ca. 1430 Euro brutto im Monat ( ca. 1100 Euro netto bei Steuerklasse 3 ). Ich bin nebenberuflich Selbständig und habe ca. 30 bis 50 Euro Gewinn im Monat. Daher habe ich seit dem 1. August 2011 noch eine geringfügig bezahlte Stelle angenommen und verdiene ca. 350 Euro monatlich. Wir erhalten für unseren Sohn 184 Euro monatlich Kindergeld. Wir zahlen 620 Euro Miete (490 Euro kalt, 50 Euro Heizung und 80 Euro Nebenkosten). Wir bekommen seit Januar 2011 Wohngelt in Höhe von 65 Euro. Mein Frau ist nicht Schwanger daher kein Mehrbedarf. Wir haben unseren Sohn taufen lassen und meine Schwester ist Taufpate für unseren Sohn. Mein Schwester ist unserem Sohn sehr zugetan und gibt seit August 2011 monatlich 100 Euro als Unterstützung für meinen Sohn. Sie gibt das Geld bar und meine Frau unterschreibt die Quittungen (auch mittlerweile für September 2011). Diese Zahlungen will meine Schwester bis einschließlich Dezember 2011 monatlich leisten und auch Steuerrechtlich geltend machen (als außerordentliche Belastung). Nun meine Frage: die Dame vom Amt (Familienkasse) sagte uns, dass dies bei der Berechnung berücksichtigt werden muss. Meine Frage kriegen wir überhaupt den Kinderzuschlag und wenn ja wie viel? Vielen Dank für die Hilfe. |
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#2
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| Zitat:
Zitat:
Wegen der Berechnung versuche es mal hier BMFSFJ - Online-Rechner - Kinderzuschlag und Leistungen fr Bildung und Teilhabe
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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