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Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag dient dazu, eine Bedürftigkeit nach dem SGB II, also Hartz IV, zu vermeiden.

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  #1  
Alt 09.12.2008, 11:58
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Registriert seit: 05.12.2008
Beiträge: 39
Standard Anspruch auf KGzuschlag

Hallo!

Wollte mal fragen ob man Kindergeldzuschlag auch bekommt wenn man Unterhalt eigentlich vom Vater der Kinder erhält?
Also ich könnte einen Vollzeitjob bekommen der aber nur ca.700 Euro netto abwirft.Trotz Unterhalt und Kindergeld bekäme ich noch Alg2.
Da ich aber das nicht unbedingt möchte,wollte ich lieber andere Alternativen ausschöpfen,also Wohngeld und den Kindergeldzuschlag um auch ohne Alg2 auszukommen.
Bei uns sieht das so aus,meine fast 18 jährige bekommt Schülerbafög und ab März bekäme ich auch mehr Unterhalt. Habe nur gehört das man bei Unterhalt keinen KG zuschlag bekommt.
LG Silke
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  #2  
Alt 09.12.2008, 19:42
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Registriert seit: 19.11.2008
Ort: Land der Horizonte
Beiträge: 1.664
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Wenn das sonstige Einkommen (also alles außer Kindergeld) pro Kind gleich oder mehr als 140 € pro Monat sind, dann gibt es keinen Kinderzuschlag. Dann kannst du es lediglich mit Wohngeld versuchen.
__________________
Jette
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  #3  
Alt 10.12.2008, 17:31
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Registriert seit: 05.12.2008
Beiträge: 39
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Danke Dir für die Info.Dann bin ich bei ca 500 euro Unterhalt und 212 Bafög nicht mehr bezugsberechtigt.Dann wird das mit Wohngeld dann wohl passen.
LG Silke
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