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| Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag dient dazu, eine Bedürftigkeit nach dem SGB II, also Hartz IV, zu vermeiden. |
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#1
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| Hallo, Ich bräuchte mal einen Rat.Mein Mann und ich haben uns entschlossen getrennte Wege zu gehen. Wir haben eine gemeinsame Tochter.Nun möchte ich mit meiner Tochter ausziehen.Eine Wohnung habe ich mir angesehen 360kalt,100 Nebenkosten,50 Gas. Ich verdiene ca. 630€ Netto im Monat(Weihnachtsgeld und Überstunden Anteilig dazu gerechnet) Ich bekomme 184 Kigeld und dann wohl 225 Unterhalt.Beim Wohngeldamt war ich heute und man hat mir vorläufig 160€ ausgerechnet. Habe ich eine Chance auf den Kindergeldzuschlag? Würde mich wirklich über eine Antwort freuen da ich nicht mehr wirklich durchblicke. Lg Soraya |
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#2
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| Wohl eher nicht, denn das Kind hat ja seinen Bedarf mit Kindergeld, Unterhalt und Wohngeld (fast) gedeckt. Du bist im Prinzip die bedürftige Person. Was ist mit Trennungsunterhalt? Was verdient denn der Noch-Göttergatte? Wie sähe es mit ein wenig mehr Netto aus, wenn ihr die Steuerklassen wechselt oder seid ihr derzeit in IV/IV? Turtle |
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#3
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| Mein Noch-Gatte arbeitet auf Selbstständiger Basis.Ich habe im Moment Steuerklasse 3. Eigentlich möchte ich keinen Unterhalt von ihm,so viel wird er auch nicht verdienen. bei ihm schwankt es zwischen 1200 - 2000 €. |
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#4
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| Nach dem "möchten" geht es aber nicht. Ehe es Geld der Allgemeinheit gibt, hat immer noch das Geld, das dir privatrechtlich zusteht, Vorrang!!! Turtle |
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#5
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| Ja,das ist mir schon klar.Mir geht es ja eben darum nicht in das ALG Schema "reinzurutschen". Wenn ich alleinerziehend bin in welche Steuerklasse rutsche ich dann? |
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#6
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| Du rutscht gar nicht, du beantragst die Steuerklasse 2.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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