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Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag dient dazu, eine Bedürftigkeit nach dem SGB II, also Hartz IV, zu vermeiden.

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  #1  
Alt 02.09.2009, 10:46
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Beiträge: 8
Ausrufezeichen Ablehnung Kinderzuschlag

Hallo,

ich habe vor 8 Wochen einen Antrag auf Kinderzuschlag gestellt.
Heute kam die Ablehnung ohne Berechnung.
Es steht keine Begründung in der Ablehnung, nur das wir zuviel EInkommen haben.
Bei den ganzen Onlinerechner kommt aber immer ein Zuschlag für meinen Sohn heraus.
Kann vielleicht einer von euch mal mitrechnen???
Das wäre super lieb.

Also mein Mann bekommt ALG I i.H.v. 1399
Kindergeld für 2 Kinder
Tochter bekommt Unterhalt 229 Euro
ich habe kein Einkommen/kein Unterhalt

Miete 483 Euro kalt, 227 Nebenkosten mit allem drum und dran, Wasser, Heizung, Müll, Hausmeister etc.
Ist nicht klar auseinanderklamüsert im Vertrag

Ich wäre super dankbar wenn jemand mal kurzfristig drüber schauen könnte, da ich langsam dieses Geseiere mit den Ämter nicht mehr ertrage


Viele Grüße

Calida
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  #2  
Alt 02.09.2009, 13:01
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
Standard

Zitat:
Zitat von calida Beitrag anzeigen
ich habe vor 8 Wochen einen Antrag auf Kinderzuschlag gestellt.
Heute kam die Ablehnung ohne Berechnung.
Fordere die Berechnung per Email an. Das scheint eine sehr beliebte Masche der Familienkasse zu sein, den Berechnungsbogen nicht mitzuschicken.
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