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| Kinderzuschlag Der Kinderzuschlag dient dazu, eine Bedürftigkeit nach dem SGB II, also Hartz IV, zu vermeiden. |
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#1
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| Hallo liebe Helfer! Ich habe hier eine dringende Frage! Wir haben durchgehend Kinderzuschlag erhalten. Außer im Monat August 2010!!! Nun sagt die Stelle, dass wir aus diesem Grunde kein Anspruch haben für mein Schulkind Leistungen von 100,00 € zu bekommen. Das verstehe ich nicht. Gibt es das auch nicht anrechnungsweise??? Habe einen bescheid bis Juli 2010 Und einen bescheid von September bis Dezember und so weiter... Kann mir jemand bitte was dazu sagen??? oder eine Hinweis Link o.ä.??? Vielen lieben Dank für Eure Hilfe! VG mini11 |
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#2
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| Ganz schlechte Karten da es tatsächlich auf die Verhältnisse am 1. August (und 1. Februar) des Jahres ankommt. Nur wenn an diesen Tagen Anspruch auf Kindergeldzuschlag besteht gibt es 70 Eur zum 1.8. und 30 Eur zum 01.02. Wieso gab es denn im August keinen Kinderzuschlag? Weitergewährungsantrag versäumt? Zuviel Einkommen?
__________________ Unterstelle niemals Absicht, wenn schlichte Dummheit als Begründung ausreicht! |
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#3
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| Hallo! Danke für die schnelle Antwort! Aber das was Sie beschreiben das gehört doch zum Teilhabepaket! Das gibt es ab dieses Jahr. Ich meine letztes Jahr. Da gibt es für alle Schulkinder 100 Euro, die Kinderzuschlag erhalten! |
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#4
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| Da ist Ihnen etwas durcheinander geraten. Die Leistung für die Schule gab es im letzten Jahr für Empfänger von SGBII- und SGB XII- Leistungen. Damals waren das noch eigene Regelungen, die man ab 2011 in das Bildungs- und Teilhabepaket übernommen hat. Für die Empfänger von Kindergeldzuschlag und Wohngeld gibt es das im Rahmen des neuen Bildungs- und Teilhabepaketes erst ab dem Jahr 2011, erstmals am 1.8.2011. Wenn Sie im August 2010 auch für die Kinder einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hatten (und geltend gemacht haben) könnten Sie noch eine Chance auf Nachzahlung haben (dann einen formlosen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen).
__________________ Unterstelle niemals Absicht, wenn schlichte Dummheit als Begründung ausreicht! |
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#5
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| Zitat:
Das Schulstarterpaket gab es seit 2009 auch schon für Emüfänger von Kinderzuschlag: http://www.arbeitsagentur.de/zentral...erzuschlag.pdf http://www.bundesfinanzministerium.d...cationFile.pdf Auf Seite 1971 - Artikel 13 - steht die Änderung des Bundeskindergeldgesetzes mit den EUR 100 im August jeden Jahres. |
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#6
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| es gibt die 100 euro nicht mehr so wie vorher im August zum KIZ.... Die Erfahrung habe ich auch gemacht. Also solltest du Dich dringends an Deinen Landkreis wenden und Dir da die jetzt im moment 70 Euro pro Kind auszahlen lassen,Solltest Du aufgrund das Du im August kein KIZ bekommen hast keins bekommen ist es dumm gelaufen. Beziehst du den noch Wohngeld?Dann hast Du Glück und kannst es wie gerade eben geschrieben doch noch beim Landkreis rückwirkend bekommen. Aber wenn Du genauso viel Glück hast wie ich bekommst Du es mit viel Glück erst im Oktober 2011 ausgezahlt.Mein Antrag dafür habe ich im April 2011 gestellt :-( Das zum Thema Bildungspaket heul |
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