Werbungskosten beim Kindergeld Hallo liebe Community.
Ich habe eine spezielle Frage bezüglich der Werbungskosten, die man beim Kindergeld ansetzen kann.
Meine Situation sieht wiefolgt aus:
Ich habe meinen ersten Wohnsitz in Hamburg bei meinen Eltern. (nur ein Zimmer, zahle keine Miete).
Ich studiere in Stuttgart (Duales Studium mit Arbeitgeber) und wohne in einem Studentenwohnheim, wo ich jeden Monat miete zahle.
Letztens wurde mir das Kindergeld für das Jahr 2010 abgelehnt, weil ich die Mietkosten für meine Wohnung in Mannheim anrechnen wollte. Begründung der Ablehnung war, dass ich in Hamburg ja nur ein Zimmer habe und deshalb keine doppelte Haushaltsführung. So weit ok, ist ja nachvollziehbar. Wie sieht es denn jetzt aber mit den Heimfahrten und den Wegen zur Uni bzw zur Arbeit aus? Wie oft darf ich nach Hause fahren? Gibt es für die Heimfahrten von Stuttgart nach Hamburg einen Höchstbetrag, den ich nur als Werbungskosten ansetzen darf? Wenn ja, wie hoch ist der Maximalbetrag?
Falls ich über den Maximalbetrag für die Wochenendheimfahrten liege, darf ich dann trotzdem noch die fahrten zur Uni bzw. zur Arbeit als Werbungskosten absetzen? Wenn ja, in welcher Höhe?
Vielen Dank für die Anworten.
Grüße Jonas |