Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Familienförderung > Kindergeld

Kindergeld Das Kindergeld ist Thema dieser Rubrik.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 24.10.2011, 15:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.10.2011
Beiträge: 2
Standard Was zählt beim Kindergeld als "Bezug", das BAB oder "BAB für KG"?

Ich habe ein Problem wegen meinem Kindergeld. Es hängt jetzt nur noch von der Berufsausbildunsbeihilfe ab ob ich mein Kindergeld erhalte. Muss man den Betrag nehmen wo drüber steht BAB(mtl.) oder wo BAB für KG darüber steht? Bei dem Betrag BAB für KG wurden die Fahrtkosten abgezogen. Ist villt ein unterschied von par Euros, aber auf das ganze Jahr ist es dann genug das ich dann doch über die Grenze komme. Wäre net wenn mir da jemand helfen könnten. Danke
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 24.10.2011, 21:25
Benutzerbild von edy
edy edy ist gerade online
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 06.07.2009
Beiträge: 793
Standard

Hallo,

Kindergeld Einkommen - Einkommensanrechnung

bis zum Ende durchlesen.

lg
edy
__________________
Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren immer mehr durch.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 25.10.2011, 09:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.10.2011
Beiträge: 2
Standard

also das BAB für Kg? oder wie? verstehe nicht ganz was du meinst^^
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 25.10.2011, 09:33
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
Standard

Zitat:
Zitat von oOTamaraOo Beitrag anzeigen
Muss man den Betrag nehmen wo drüber steht BAB(mtl.) oder wo BAB für KG darüber steht?
Was meinst du denn, warum der Betrag "BAB für Kindergeld" da extra aufgeführt wurde?
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
bab, berufsausbildungsbeihilfe, kindergeld

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Kindergeld in Elternzeit Maika191 Kindergeld 2 01.11.2010 16:22
Erwerbsminderung - Grundsicherung - Kindergeld Salt Grundsicherung - Sozialhilfe 11 20.10.2010 18:56
Kindergeld + Hartz-4-Problematik zickezacke Kindergeld 11 09.05.2010 23:46
Eltern Kindergeld für U21 im Nachhinein - Rückzahlung an ARGE Johannisbeere Hartz IV 4: U 25 9 15.04.2010 05:31
Kindergeld nach 15 Monaten bewilligt ! Nachzahlung ? ManfredSteiner Kindergeld 9 21.01.2009 06:35


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 15:09 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0