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| Kindergeld Das Kindergeld ist Thema dieser Rubrik. |
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#1
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| Wir werden im Oktober heiraten. Mein Zukünftiger (25) ist in der Ausbildung und bekommt Kindergeld (bis März nächstes Jahr noch). Steht ihm Kindergeld noch zu, wenn er verheiratet ist? Ich habe nicht das Einkommen, um ihn zu Unterhalten. Ausbildungsvergütung: 395€ BAB: 220€ KG: 164 € Mein Einkommen: 358 € netto. Wäre dankbar für Hilfe. :-) |
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#2
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| Wieso bekommt er mit 25 Jahren noch Kindergeld? Mit Vollendung des 25. Lebensjahres (= der 25. Geburtstag) ist der Kindergeldanspruch üblicherweise beendet. |
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#3
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| Er ist im Juni 25 geworden und da er damals bei der Bundeswehr war, wird sein Anspruch um 9 Monate verlängert, weil er zu dieser Zeit keinen Anspruch hatte. |
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#4
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| OK. Schau mal hier http://www.tu-chemnitz.de/stuwe/home...ergeld2009.pdf unter Punkt 3.7 (Seite 16), da steht, was du wissen möchtest wegen der Heirat. |
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#5
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| Ok, danke. Das ist so, wie ich es vermutet habe, aber weiß jemand, was denn " den Ehepartner nicht Unterhalten können" in zahlen heißt? Ich denke, das ich das ich kann, 350 euro reichen dafür sicherlich nicht aus. Gibts denn vielleicht eine gewisse berechnung, wonach ermittelt wird? |
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#6
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| Ein ganz sicheres Indiz wäre ein ALGII-Anspruch für die Bedarfsgemeinschaft. |
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#7
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| meinst du damit den Satz, der einer Bedarfsgemeinschaft bei ALG 2 zu stehen würde? Also wenn wir darüber liegen mit unserem Einkommen, würde es ihm nicht zu stehen? |
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#8
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| habe folgenden Auszug in einem anderen Forum gefunden. "Wenn dein Mann dann (nach Abzug von dies und das) mehr als 7680 Euro im Jahr zur Verfügnung hat, wird der übersteigende Betrag hälftig dir als Einkommen angerechnet. Und dann ist es abhängig davon, wieviel du verdienst" Weiß jemand, ob das auch wirklich so ist? |
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#9
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| Warum fragst du nicht in dem Forum, wo du es gelesen hast, wir kennen doch die Zusammenhänge nicht. Ja, in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem Azubi wird das den Bedarf des Azubis übersteigende Einkommen bis zur Höhe des Kindergeldes dem Partner (oder Elternteil) als Einkommen angerechnet. |
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#10
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| Ich haben den geposteten Auszug in einem allgemeinen Forum, wo über alles mögliche gequatscht wird, also wollte ich mir eine "zweite Meinung" aus einem fachlichen Forum dazuholen. Also darf ich das so verstehen, das 50% meines Jahreseinkommen meinem Zukünftigen als Einkommen angerechnet wird ? Darf er denn auch mit meinem "Unterhalt" die 7680€ nicht überschreiten? |
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