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Kindergeld Das Kindergeld ist Thema dieser Rubrik.

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  #1  
Alt 16.03.2010, 20:57
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Frage Studium bald beendet - und dann ausruhen? Anspruch auf Kindergeld /Sozialleistung

Hallo,
ich schreibe derzeit mein 1.Staatsexamen für Lehramt Grundschule.
Ich bin fast 24 und wohne noch bei meinen Eltern. Meine Eltern bekommen Kindergeld, aber ich habe keinen Anspruch auf Bafög.
Ich bin bis Oktober 10 noch immatrikuliert, dh. habe für das SoSemester (obwohl ich nicht mehr in die Uni gehe) noch 550€ Studiengebühren bezahlt, damit ich noch 6 mal 184€ Kindergeld bekomme.
Aber dann?
Soll ich mich noch ein Semester lang als angebliche Studentin irgendwo einschreiben, nur damit mein Kindergeldanspruch und meine Krankenversicherung bestehen bleibt?? Und ich als Studentin vergünstigte Nahverkehrs- Tickets nutzen kann (wobei günstig mit 70€ pro Monat auch übertrieben ist )

Im September würde normalerweise mein Referendariat beginnen. Da ich jedoch schon jetzt am Ende meiner Kräfte bin (in psychotherapeutischer Behandlung), werde ich es erst ein Jahr später antreten.
Stehen mir in dieser Pause (bis Sept. 11) finanzielle Hilfen zu?
Kann ich noch weiterhin Kindergeld bekommen (bis ich 25 bin)? Oder habe ich Anspruch auf Sozialhilfe? Oder muss ich mich etwa auch noch selbst krankenversichern? Von welchem Geld soll ich das bezahlen?
Ich muss mich nach den Prüfungen wirklich dringend erholen udn kann nicht nebenbei noch viel Geld verdienen. (Mein Arzt möchte mich auch ständig krankschreiben.)
Aber wenn ich gar kein Geld mehr bekomme, weiß ich nicht, wie ich leben soll. Meine Eltern arbeiten beide aber haben selbst wenig übrig und können mich nicht groß unterstützen, weil sie ein Haus abzahlen.

Meine Therapeutin rät mir zudem dringend, zuhause auszuziehen. Obwohl ich einiges Erspartes habe und auch regelmäßig etwas hinzuverdiene, weiß ich jedoch nicht, wie ich eine eigene Wohnung (Zimmer) finanzieren soll.
Ich sollte vielleicht dazu sagen, dass ich in München wohne, und man hier für 40m² um die 500-600€ warm zahlt.
Steht mir da irgendetwas zu? (Ich bin nicht faul oder will nur auf Staatskosten leben, aber wenn mir das Kindergeld gestrichen wird, wird es echt knapp!! Und mein 1.Staatsexamen zählt auch nicht als abgeschlossene Ausbildung. Aber nach knapp 18 Jahren nur Schule und Studium brauche ich mal eine Pause!)

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann.
(Ich bin mir bewusst, dass meine Frage nicht nur in diese Kategorie passt, sie darf auch gerne verschoben werden.)
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  #2  
Alt 17.03.2010, 18:39
woodchuck
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hartz IV: Solange du zu Hause wohnst und unter 25 bist, würdest du mit deinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Verdienen sie zuviel, bekommst du nichts. Und solange du studierst, besteht ohnehin kein Anspruch.

Krankenversicherung: Wie bist du denn derzeit versichert?

Zitat:
Zitat von sarah-marina Beitrag anzeigen
ich schreibe derzeit mein 1.Staatsexamen für Lehramt Grundschule. Ich bin bis Oktober 10 noch immatrikuliert, dh. habe für das SoSemester (obwohl ich nicht mehr in die Uni gehe) noch 550€ Studiengebühren bezahlt, damit ich noch 6 mal 184€ Kindergeld bekomme.
Eingeschrieben zu sein, ohne wirklich zu studieren, nur um Kindergeld zu bekommen ist Steuerbetrug.

Was aber in deinem Fall ging: Ein ärztliches Attest einreichen. Bis zu einem halben Jahr geht das meist. Danach müsste man weitersehen.
Je nachdem, müsste dann evtl. geprüft werden, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Nr. 3 vorliegen.

Zitat:
Zitat von sarah-marina Beitrag anzeigen
Meine Therapeutin rät mir zudem dringend, zuhause auszuziehen.
Lass dir ein Attest geben und sprich bei der Arge vor.
§ 22 SGB II: Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn
1. der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
...
3. ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.

Du solltest dir aber überlegen, wovon du die Wohnung nach deiner Erkrankung finanzierst. Reicht das Referendar-Gehalt? Kindergeld wird mit 25 eingestellt.
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Stichworte
24 jahre, auszug, kindergeld, pause, studium

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