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| Kindergeld Das Kindergeld ist Thema dieser Rubrik. |
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#1
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| Hallo! Ich bin Studentin, 19 Jahre und lebe zwecks Studium in einer Wohnung zur Miete. Ich erhalte Bafög und bekomme von meinen geschiedenen Eltern Unterhalt. Da meine Mutter wesentlich mehr brutto verdient als mein Vater, bekomme ich von ihr mehr Unterhalt gezahlt als von ihm (so rechnete das BaföG- Amt das ja auch aus). Bis zum Studienbeginn lebte ich bei meiner Mutter und sie bekam dementsprechend das Kindergeld. Nun wohne ich ja nicht mehr bei meinen Eltern...steht nun mir das Kindergeld direkt zu? Bei der Agentur für Arbeit sagte mit eine Dame am Telefon, dass meiner Mutter weiterhin das Kindergeld zusteht, da sie mehr Unterhalt zahlt. Doch dann würde meiner Mutter, das Kindergeld vom zuzahlenden Unterhalt abgezogen, ja weniger Unterhalt bezahlen als mein Vater und das ist doch ungerecht oder? Vielen Dank für Antworten! Gruß! |
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#2
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| KG-Berechtige ist nach wie vor deine Mutter. Eine Auszahlung an dich ist nur möglich, wenn deine Mutter ihren Unterhaltspflichten nicht nachkommt. Dann könntest du Auszahlung an dich nach § 74 EStG verlangen.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Hi Gerald, danke für deine schnelle Antwort! Nochmal eine Verständigungsfrage: Wenn meine Mutter laut BaföG 210€ bezahlen soll und mein Vater 90€, aber meine Mutter die 184€ Kindergeld bekommt, dann zahlt ja meine Mutter grad mal 26€ aus ihrer eigenen Tasche. Das ist doch gegenüber meinem Vater, der viel weniger als meine Mutter verdient, unverhältnismäßig. Könntest du nochmal darauf antworten bitte? Vielen Dank! |
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#4
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| Zitat:
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#5
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| Eigentlich müssten deine Eltern das Kindergeld untereinander verrechnen bzw. dein Vater müsste weniger zahlen. Nehmen wir BAföG: Deine Eltern müssen 300 € dazuzahlen, dazu können sie das Kindergeld verwenden. Deine Mutter muss 210 € zahlen, das sind 70%, also stehen ihr auch 70% des Kindergeldes gleich 128,80 € zu, sie selbst zahlt noch 81,20 €. Dein Vater muss 90 € zahlen, das sind 30%, also stehen ihm auch 30% des Kindergeldes gleich 55,20 € zu, er selbst zahlt noch 34,80 €. Dein Vater könnte jetzt seinen Unterhaltsanteil entsprechend kürzen und deine Mutter müsste dir entsprechend mehr zahlen. Nehmen wir Unterhaltsrecht: Das zu berücksichtigende Einkommen deiner Eltern wird da zwar anders ermittelt, aber ich nehme der Einfachheit halber diesselben Beträge. Dein Bedarf liegt hier bei 640 € plus Studien-/Semestergebühren und nicht nur bei 584 € wie bei BAföG. Vernachlässigen wir die Unigebühren, die ja je nach Bundesland und Hochschule bei ca. 120 € bis 720 € je Semester oder 20 € bis 120 € liegen können. 640 € Bedarfssatz -184 € Kindergeld, das dir vorab zusteht -284 € BAföG -------- 172 € Restbedarf 120,40 € Anteil 70% deiner Mutter 51,60 € Anteil 30% deines Vaters |
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