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Kindergeld Das Kindergeld ist Thema dieser Rubrik.

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  #1  
Alt 14.10.2011, 05:26
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Standard Rückforderung von Kindergeld

Einen guten Morgen wünsche ich
Vor ein paar Tagen habe ich von der Familienkasse ein Schreiben bekommen, indem diese zuviel, für die Monate Juli und August 2010 gezahltes Kindergeld von mir zurückfordern.
Hierzu folgende Hintergründe:
Das Kindergeld habe nicht ich erhalten, sondern wurde von der Familienkasse direkt auf das Konto meiner Tochter überwiesen, da diese nicht bei mir wohnt. Desweiteren wusste die Familienkasse, dass das Ausbildungsverhältnis meiner Tochter im Juli 2010 beendet sein würde, Ausbildungsvertrag liegt denen vor. Ich muss dazu noch sagen, dass den Antrag auf Kindergeld meine Tochter selbst gestellt hat, nachdem die Familienkasse sie auf ihren Anspruch aufmerksam gemacht hat.
Nun meine Fragen:
1. Hätte vor der Rückforderung nicht eine Anhörung erfolgen müssen?
2. Hätte die Rückforderung nicht an meine Tochter gerichtet sein müssen und an ihre Adresse geschickt werden müssen?

Es ist nicht so, dass ich meine Tochter nun mit der Rückzahlung belasten will. Es geht mir hier um eine rein rechtliche Bewertung, ob die Behörde das Geld von mir und in dieser Form überhaupt zurückfordern darf!

Für Jede Antwort bin ich dankbar.

Sally66
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  #2  
Alt 14.10.2011, 17:00
Benutzerbild von WalterWinter
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Vielleicht hat die Familienkasse gewusst,
Zitat:
dass ich meine Tochter [nicht] mit der Rückzahlung belasten will
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  #3  
Alt 15.10.2011, 11:48
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Beiträge: 5
Standard Kindergeld Rückforderung

Hallo Walter,

was hat die Familienkasse bewußt!!????
Mehr ist leider heir nicht angekommen!!!
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  #4  
Alt 15.10.2011, 12:44
Benutzerbild von WalterWinter
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Ort: NRW
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Nicht bewusst, sondern gewusst ...
... dass Du ohnehin Deine Tochter nicht damit belasten willst, und somit die Forderung gleich an Dich gestellt.

War eher etwas sarkastisch gemeint. Weil ich Deine Aufregung nicht recht verstehe.
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  #5  
Alt 15.10.2011, 13:06
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Das heißt, dass die bewußt mich anschreiben um das Geld zu bekommen? Hätte zuvor nicht eine schriftliche Anhörung erfolgen müssen. Und an den jenigen, der die Leistung (Kindergeld) erhalten hat???
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  #6  
Alt 15.10.2011, 13:27
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Beiträge: 5
Standard Kindergheld Rückforderung

Hallo
Du verstehst den Sachverhalt nicht. Rechtlich, so habe ich bereits herausgefunden. ist diese Scheiße nicht relvant.
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  #7  
Alt 15.10.2011, 15:08
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.218
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Wenn du dich nicht so sehr auf den Gebrauch der Fäkalsprache konzentrierst, kannst du vielleicht mal schreiben, auf welcher Grundlage deine Tochter das Kindergeld direkt bekommt: Hat sie einen Überleitungsantrag gestellt oder habt ihr nur ihre Kontonummer angegeben?
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #8  
Alt 17.10.2011, 05:41
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Registriert seit: 13.10.2011
Beiträge: 5
Standard Rückforderung von Kindergeld

Sorry, dass ich solange weg war. Hatte ein völligen Systemzusammenbruch!

Meine Tochter ist mit 18 Jahren bei mir ausgezogen und hat geheiratet. Ist dann in ein anderes Bundesland gezogen, hat dort eine Ausbildung begonnen und sich von ihrem Mann getrennt. Dann wurde sie durch die Familienkasse aufmerksam gemacht, dass ihr noch eine Menge Kindergeld zustehen könnte (Nachzahlung). Diese Nachzahlung hat sie dann auch beantragt und bekommen sowie laufendes Kindergeld. Sie musste natürlich alle Unterlagen einreichen, mein Einkommen, ihr Einkommen, Ausbildungsvertrag ....
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  #9  
Alt 17.10.2011, 09:56
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Beiträge: 431
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Ja und wo ist das Problem? Sie hat ihre Ausbildung beendet und noch zwei Monate weiter Kindergeld bekommen. Klaro muss sie das zurückzahlen. Das braucht auch keine Anhörung. Auch wenn es ein Versehen der Familienkasse war, kann sie das Kindergeld nicht behalten.
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  #10  
Alt 17.10.2011, 10:54
Benutzerbild von WalterWinter
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Das Problem der Fragerin scheint zu sein, warum sie zur Rückzahlung aufgefordert wird, und nicht die Tochter.
Und das verstehe ich ehrlich gesagt auch nicht.
Da die Fragerin allerdings ohnehin für ihre Tochter in die Breche springen zu wollen scheint, verstehe ich auch ihre Aufregung nicht.

Grubenponys Frage ist ja auch noch unbeantwortet.
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familienkasse, kindergeld, rückforderung

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