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| Kindergeld Das Kindergeld ist Thema dieser Rubrik. |
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#1
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| Hi alle Zusammen. ich brauch mal dringen Hilfe und einen Guten Rat. bevor ich zur Sache komme erst mal ne kleine Einleitung. Ich bin 21 Jahre alt, wohne seit 3 jahren in einer eigenen Wohnung, leider bekomme ich zurzeit ALG2, ich wurde am 11.02.11 aus dem neunmonatigem Wehrdienst entlassen, deshalb habe ich auch kein Anspruch auf ALG1 da ich keine 12 Monate am Stück beschäftigt war. ich habe vor meinem Dienstantritt Kindergeld bekommen das damals meine Mutter beantragt hat. Ich selber habe dann einen Abzweigungsantrag gestellt. hat alles ohne Probleme geklappt bis zum Dienstantritt, da wurde das Kindergeld eingestellt, was ja auch normal ist. jetzt bin ich aus dem Dienst raus und auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz da ich noch 1 Jahr vor mir habe. Hätte eigentlich eine Stelle gehabt direkt nach dem Wehrdienst aber der Chef ist dann abgesprungen. ich habe dann ALG2 beantragt und mir wurde gesagt das ich Kindergeld beantragen muss da mir das noch zusteht. habe also das Kindergeld beantragt und eine Bestätigung beim Jobcenter eingereicht, das der Antrag geprüft wird. Gleichzeitig wurde die höhe von meinem ALG2 berechnet und das Kindergeld gleich mal angerechnet, und so schaut es jetzt aus -Antrag auf ALG2 wurde bewilligt in höhe von 180 € ( 30 € werden abgezogen wegs Garage und direkt an Vermieter überwiesen) -Das Jobcenter rechnet mir das Kindergeld an obwohl ich bis jetzt noch nicht mal Kindergeld bekomme. - Und die Familienkasse lehnt meinen Antrag Ab. Begründung der Familienkasse Schreiben an Mich: Zitat:
jetzt kommt das schreiben An meinte Mutter (ABDRUCK) Zitat:
![]() was soll ich machen ? ich habe mit einem Anwalt gesprochen der meinte das es vom Jobcenter rechtswidrig ist das die mir das Kindergeld schon anrechnen. das ist aber für mich nicht das problem das ich jetzt mit weniger geld leben muss ich will einfach nur das Kindergeld seit dem 11.02.11 Nachgezahlt bekommen aber wie soll ich das machen ? ich bin jetzt echt am ende mit meinem Latein. Gruß N²O |
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#2
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| Die Familienkasse macht es sich etwas leicht. In der DA zum KIndergeld steht unter Pkt. 67.2.2: "6Wirkt der in Frage kommende Berechtigte nicht ausreichend mit, obliegen dem Antragsteller im berechtigten Interesse die Mitwirkungspflichten zur Festsetzung des Anspruchs. 7Ihm ist unter Hinweis auf seine sich aus §§ 93, 97 AO ergebenden Mitwirkungspflichten ein Antragsvordruck zu übersenden, damit er die erforderlichen Angaben macht. 8Reichen die Angaben dann zur Entscheidung noch nicht aus, sind gemeinsam mit dem Antragsteller im berechtigten Interesse alle Ermittlungsmöglichkeiten auszuschöpfen, um über das Bestehen eines Anspruchs entscheiden zu können."
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| das hört sich schonmal gut an aber die in der Familienkasse weißen mich immer ab und sagen immer was anderes die meinen immer, ich kann da nichts machen nur die Eltern sollten einen antrag stellen, und über den Anwalt wird das warscheinlich echt lange dauern ? wäre es ne möglichkeit die Familienkasse nochmal schriftlich aufzufordern und eine Frist zu setzten ? weil laut Familienkasse haben die eine zweit von bis zu 6 wochen und dann kann ich das dieses Jahr vergessen wenns so weiter geht |
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#4
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| Am besten du gehst hin und fragst, warum sie gegen verbindliche Weisungen verstoßen, ggf. Vorgesetzten verlangen. Du kannst ja den Teil der DA (S. 78) ausdrucken und mitnehmen: http://www.arbeitsagentur.de/zentral...euergesetz.pdf
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#5
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| Danke für denn Link |
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