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| Kindergeld Das Kindergeld ist Thema dieser Rubrik. |
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#1
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| 1. Lehrjahr liegt bei 570 Euro, im 2. Lehrjahr bei 610 Euro. Ich gehe davon aus, dass die Beträge in Brutto angegeben sind. Im Jahr 2009 hatten wir eine Einkommensgrenze von 7.680 € jährlich oder 640 € monatlich -450 € Ausbildungsvergütung netto (gerundet) ---------- -190 € Unterschreiten der Freigrenze ======== Jetzt erhältst du zwar BAB dazu, aber alles was den Bedarfssatz von 559 € überschreitet, sind Werbungskosten. Werbungskosten kannst du wieder abziehen. Selbst wenn bei dir der Freibetrag von 56 € für notwendige auswärtige Unterbringung bei BAB gewährt wird, erreichst du nicht annähernd die Freigrenze. Im Jahr 2010 haben wir eine Einkommensgrenze von 8.004 € jährlich -3.100 € Ausbildungsvergütung 450 € netto (gerundet) mal 7 Monate -2.410 € Ausbildungsvergütung 482 € netto (gerundet) mal 5 Monate ---------- -2.494 € Unterschreiten der jährlichen Freigrenze ======== Zu BAB siehe oben. Kindergeld gibt es rückwirkend für 4 Jahre nach Antragstellung, wenn die Voraussetzungen vorlagen. |
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#2
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| Hallo Alida, danke für den Hinweis. Ich denke, dann werde ich mich in den nächsten Tagen mal schriftlich mit dem Kindergeld-Amt in Verbindung setzen und mit denen reden. Die Werte mit den Freibeträgen wusste ich, aber für mich lagen 570 Euro Ausbildungsvergütung + 51 Euro Fahrtkostenzuschuss + 270 Euro BAB im Monat eindeutig über der Freibetragsgrenze. Aber wenn du mir das jetzt so erklärst, dann klingt das logisch. Ich darf dann aber dennoch für 2009 kein Kindergeld rückwirkend beantragen, weil ich 2009 berufstätig war und damit mit dem Gehalt im Jahr 2009 eindeutig über dem Satz lag, richtig? Also könnte ich maximal für 2010 (volles Jahr als Azubi) das Kindergeld beantragen? Und dann auch rückwirkend? |
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#3
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| Liebe Steffi aus Hessen, warum sagst du alida nicht, wie hoch der BAB-Meldebetrag für die Familienkasse ist. da war doch ein extra Schreiben für die familienkasse am BAB-Bescheid dran. Ich hab keine Lust, dass jetzt nochmal nachzurechnen. Vielleicht reicht es dann auch für 2009. dms |
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#4
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| Weil ich diesen Bescheid nicht mehr habe. Ist ne peinliche Geschichte, möchte ich jetzt nicht erklären müssen ![]() Ich würde mir in der kommenden Woche (Mittwochs kurzer Berufsschultag, da geht das) nochmal ein Exemplar vom Arbeitsamt besorgen, lässt sich sicher was machen. Und dann kann ich dieses Thema sicher nochmal aufleben lassen. Wegen 2009 hat sich ja an den Daten nichts verändert - mal abgesehen von der Tatsache, dass ich eben bis 31.07. berufstätig war. Und wenn diese Verdienste vor Ausbildungsbeginn 01.08. auch in die Berechnung einfliessen, was ich jährlich maximal verdienen darf, brauch ich es für 2009 gar nicht versuchen. Aber bei der Gelegenheit kann ich die gleich mal wegen der "3. Ausbildung" fragen, wenn ich denen schon aufn Zeiger gehe *smile* Danke erstmal für eure Hilfe p.S. Alida: Wenn du mir deine Adresse mailst, gibts nen Päckchen Kaffee per Post - wie wärs? ^^ Ich würde auch noch Kaffeesahne dazulegen. |
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#5
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| Hallo Alida, ich weiß immer noch nicht, wie ich Beiträge editiere, darum setz ich jetzt nochmal einen drunter. Habe gerade mit meinem Vater telefoniert und der meinte, er hätte sich damals schonmal bei der Kindergeldkasse informiert und die hätten ihm ebenfalls bestätigt, dass ich noch Kindergeld erhalten würde, meinten aber, dass dieses auf die BAB angerechnet werden würde und diese weniger wird. Vielleicht kannst du mir dazu noch etwas erzählen? Danke schonmal und schönen Abend noch, Steffi |
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#6
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| Zitat:
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#7
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| Hallo Steffi, wann hast du im Jahr 2009 deinen Ausbildungsvertrag unterschrieben? Erst ab da warst du wieder ausbildungswillig, somit kindergeldberechtigt und das Einkommen zählt. Wie wurde deine vorherige Tätigkeit beendet, deine Kündigung oder Kündigung des Arbeitgebers? Gruß alida |
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#8
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| Kindergeld wird NICHT auf BAB angerechnet. |
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#9
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| Hallo Alida, meinen Ausbildungsvertrag habe ich am 10. Juli 2009 unterschrieben. Also gut 3 Wochen vor Ausbildungsbeginn. Meinen Arbeitsvertrag habe ich zum 31.07. gekündigt gehabt, der wäre aber zum 31.08. ausgelaufen, da befristet und nicht verlängert, falls dies relevant ist. Mein AG wusste allerdings von meinem Vorhaben und meinen "Erfolgen" (Einstellungstest bestanden usw.), da er mich ja immer dafür freigestellt hat. Also wäre jetzt der erste Schritt sich mit dem Arbeitsamt in Verbindung zu setzen um erneut das Formular für die Kindergeldkasse zu erhalten. Dann bei der Kindergeldkasse die entsprechenden Formulare anfordern und dann alles zusammen mit dem BAB-Beleg und einem netten erklärenden Brief an die Kindergeldkasse zu senden?! Mein Angebot steht noch mit dem Kaffee ![]() Hallo DMS, Zückli? Schweizer? |
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