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| Kindergeld Das Kindergeld ist Thema dieser Rubrik. |
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#1
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| Hallo, durch den Wegfall der Einkommensgrenze darf ich nun wieder Kindergeld beziehen. Für mich stellt sich jedoch die Frage bis wann? Hier meine Situation: - 21 Jahre - duales Studium, Bachelor-Abschluss nach 4 Jahren, Abschluss der Ausbildung nach 2,5 Jahren (Februar 2013) - momentan 2 Tage Hochschule / 3 Tage im Betrieb pro Woche - nach den 2,5 Jahre--> 3 Tage Hochschule / 2 Tage Betrieb - Laut Vertrag 35 Stunden-Woche, 30 Tage Urlaub - In den Semesterferien bin ich 5 Tage die Woche im Betrieb So wie ich das bisher herauslesen konnte, bekomme ich das Kindergeld nur noch bis Februar 2013, da ich dann meine Erstausbildung abschließe und danach > 20 Std. pro Woche beschäftigt bin. Laut der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit wird von den vertraglich festgelegten Stunden ausgegangen. Ich könnte demnach nicht die Hochschultage(die laut Vertrag zur Arbeitszeit zählen) und den Urlaub abziehen, oder? Gibt es irgendeine Möglichkeit das Kindergeld doch noch zu "retten"? |
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#2
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| Zitat:
Wenn ich es richtig verstanden habe, erfolgt diese Beschäftigung über 20 Stunden aber im Rahmen des dualen Ausbildungsverhältnisses. In diesem Fall hat es keine Auswirkungen. Das mit den 20 Stunden bezieht sich auf solche Fälle, wo jemand neben einem normalen Beschäftigungsverhältnis ein Fern- oder Abendstudium betreibt. In diesem Falle ist zu prüfen, was überwiegt, Beschäftigung oder Studium
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Danke für die Antwort. Hast du evtl. noch eine Quelle/Nachweis dafür? Ich konnte nur das hier finden: Zitat:
Quelle Hier wird nicht unterschieden, ob die Arbeitszeit zur Zweitausbildung gehört oder unabhängig davon ist. |
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#4
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| Du hast es doch selber zitiert Zitat:
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#5
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| Ok, dann hat sich ja meine Frage geklärt. War nur von dem Wort "Ausbildungsdienstverhältnis" bisschen verunsichert ![]() |
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#6
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| Zitat:
Wenn eine Berufliche Erstausbildung abgeschlossen ist - Gesellenbrief, eine weitere Berufliche Ausbildung direkt im Anschluss gemacht wird - wieder Ziel Gesellenbrief besteht dann auch während dieser Zweitausbildung Anspruch auf Kindergeld, wenn derjenige unter 25j. ist ? Tschüssi nachtvogel |
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#7
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| Ja, beim KG ist es egal, die wievielte Ausbildung es ist.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#8
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| Das wäre ja fein, weil mein Großer evtl. noch eine Ausbildung dranhängen möchte die ihn dann beide zusammen ermöglichen würden den gewünschten Meisterbrief zu machen. Gibt es da noch Kindergeld ist das doch eine Erleichterung - vorallem es ist bei uns das 4. Kind, das ist sehr viel Geld für uns. Tschüssi und danke dir. |
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