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| Kindergeld Das Kindergeld ist Thema dieser Rubrik. |
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#1
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| Hallo, also meine Mutter hat für mich (jetzt 23 Jahre alt) Kindergeld beantragt vor ca einem halben Jahr,also ich bin 50% Schwerbehindert und voll Erwerbsgemindert, heute kam der erste Rentenbescheid bekomme jetzt volle Erwerbsminderungsrente befristet bis mitte 2012. Nun ist es so das Meine Mutter für mich rückwirkend Kindergeld bekommen hat für die Zeit ab Mitte 2009. Jetzt bekomme ich aber auch rückwirkend Rente (im Jahr mehr als 8004€) und bin somit nicht mehr Kindergeldberechtigt. Muss jetzt das an meine Mutter rückwirkendgezahlte Kindergeld wieder zurückgezahlt werden? |
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#2
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| Wurde das von seiten der Familienkasse festgestellt oder ist das eine eigene Schätzung?
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#3
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| ist eine "Schätzung" hab das gelesen in einem Steuermerkblatt für Schwerbehinderte Kinder das wenn das Kind unter 8004€ verdient es noch Kindergeldberechtigt ist. |
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#4
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| Beim KG gilt das Jahresprinzip und Zuflussprinzip. Die Rentennachzahlung zählt als Einkommen in dem Jahr der Zahlung. Somit muss das KG für 2009 u. 2010 nicht zurückgezahlt werden, wohl aber das bisher 2011 gezahlte..
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#5
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| ok vielen dank |
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| Stichworte |
| kindergeld, rente, rückwirkend |
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