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Kindergeld Das Kindergeld ist Thema dieser Rubrik.

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  #1  
Alt 16.09.2010, 13:18
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Standard Kindergeldkürzung weil Ex im Ausland????

Hallo zusammen,

gut, dass es so ein Forum in der Form gibt!

Ich hab nämlich folgendes Problem.

Familienkasse will mir das Kindergeld kürzen & teilweise zurück fordern.

Mein Ex-Mann wohnt seit Dez. 2007 in Großbritanien. Er hat sporadischen Kontakt mit seinem Sohn und nur telefonisch!

Ich bekam ein Schreiben, dass die Familienkasse ermitteln möchte, ob mein Ex-Mann für meinen Sohn in England auch Kindergeld bezieht. Schön und gut. Die britischen Behörden reagieren aber nicht auf die Anfragen der deutschen Familienkasse.
Was für mich angeblich bedeutet, dass es so gehandhabt wird, als ob mein Ex-Mann da drüben Kindergeld bekommt. Obwohl er schwört, nie eines beantragt oder bezogen zu haben!!!! Wieso auch, er hat ja mit seinem Sohn nichts mehr zu tun..... ich habe ausschließlich die Ausgaben und die Pflichten!
Für mich klingt das mehr als unlogisch und an den Haaren herbei gezogen.

Von Dez. 07 - Dez. 08 wollen sie es zurück, weil ich nicht gearbeitet habe, sondern mein Studium vollendet und er das Land verlassen hat.

Wie geht das denn?

Gibt es Präzidenzfälle, wie soll ich reagieren, ist das überhaupt rechtens?
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  #2  
Alt 16.09.2010, 13:34
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Die Sache ist so: Hier greift das EU-KG-Recht. In der Zeit, in der du nicht gearbeitet hast, hat der Vater in UK einen vorrangigen KG-Anspruch nach Art. 68 (1a) EWG-Verordnung. Du bekommst dann nur die Differenz. Ob er seinen Anspruch nun geltend macht oder nicht, ist dabei unwichtig. Die FK hat Recht.
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  #3  
Alt 16.09.2010, 13:38
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Obwohl er abgehauen ist und uns hier sitzen gelassen hat, er mit dem Kind nichts mehr zu tun hat?

Soll er dann was schreiben das er seinen Anspruch an mich abgetreten hat?
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  #4  
Alt 16.09.2010, 13:39
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Zitat:
Zitat von Kolibri Beitrag anzeigen
Obwohl er abgehauen ist und uns hier sitzen gelassen hat, er mit dem Kind nichts mehr zu tun hat?

Soll er dann was schreiben das er seinen Anspruch an mich abgetreten hat?
Er kann seinen Anspruch in UK zwar an dich abtreten, in dem er den Betrag an dich auszahlen lässt, muss aber erstmal den Antrag dort stellen.
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  #5  
Alt 16.09.2010, 14:08
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Tut mir leid, aber das versteh ich immer noch nicht.

Wir waren schon fast ein Jahr getrennt. Funkstille.
Mein Ex-Mann hat hier in Deutschland die Arbeit hingeschmissen und ist erstmal verschwunden. Hat seinen Wohnsitz in Deutschland komplett aufgelöst. Er hat auch in England nicht gearbeitet. Wir wussten nicht mal wo er ist.

Wenn jemand sein Studium mit Eltern und Ersparten finanziert, bekommt er kein Kindergeld für den 10 Jährigen Sohn?
Ich dachte man bekommt immer Kindergeld, außer man ist Großverdiener???
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  #6  
Alt 16.09.2010, 14:14
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Zitat:
Zitat von Kolibri Beitrag anzeigen
Er hat auch in England nicht gearbeitet.
Moment! Dann hat er in England keinen Anspruch und du in Dtl. den vollen. Diese EU-Regelungen beziehen sich nämlich nur auf Arbeitnehmer. Ihr müsst das der FK nur irgendwie glaubhaft machen.
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  #7  
Alt 16.09.2010, 14:21
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Eben das sag ich doch
und ich hab hier noch was gefunden:
Das ist die englische Regelung, nachdem er drüber kein Kindergeld bekommt, weil er 1. keinen Unterhalt zahlt und 2. nur einer der Eltern KIndergeld bekommt!!!

Who can get Child Benefit?

You may be able to get Child Benefit if any of the following applies:
  • your child is under 16
  • your child is over 16 and in education or training that qualifies for Child Benefit
  • your child is 16 or 17, has left education or training that qualifies for Child Benefit and is registered for work, education or training with an approved body
You can get Child Benefit even if your child doesn't live with you. However, if they live with someone else, you can only get Child Benefit if:
  • you pay towards the upkeep of your child
  • what you pay is at least the same as the amount of Child Benefit you get for your child
  • the person bringing up your child is not getting Child Benefit for them - if you and another person both claim Child Benefit for the same child, only one of you can get it
You can also claim Child Benefit for a child even if you're not their parent, but you have to be responsible for them to qualify.
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  #8  
Alt 16.09.2010, 14:32
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HM Revenue & Customs: What is Child Benefit?
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  #9  
Alt 24.09.2010, 16:53
woodchuck
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Ob er in Großbritannien Anspruch hat oder nicht, kann ich nicht beurteilen.

Aber falls doch, möchte ich auf auf die BFH-Entscheidung vom 30.10.2008, Az. III R 92/07 hinweisen.

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) konnte ich nicht finden. Es ist also zu vermuten, dass noch keine erfolgte.
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