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#1
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| Also ich habe da mal eine Frage für einen Freund. Er ist 23 und ausbildungssuchend gemeldet,bezieht daher Kindergeld. Nun hat er ein Schreiben bekommen zur überprüfung ob Kindergeld zusteht. Und er sollte nachweißen was er für Einkünfte im Jahr 2008 hatte. Er bezieht ALG2. Und man bekommt Kindegeld ja nur bie zu Einkünften von 7680€ im Jahr, und bei ALG2 ist es ja etwas mehr was er im Jahr bekommt. Wird da auch das Geld was ja für die Miete ist mit als Einkommen angerechnet? Heißt das dann es müßte was zurück gezahlt werden an Kindergeld?? |
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#2
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| Es ist das gesamte Alg II zu nehmen, also Regelleistung plus Miete. Allerdings dürfte doch ncihts passieren, das das KG bereits beim Alg II als Einkommen gerechnet wurde. Somit dürften doch die 351 € Regelleistung plus Miete minus 154 € KG niedriger als 640 € Grenzbetrag für KG im Monat sein.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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