Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Familienförderung > Kindergeld

Kindergeld Das Kindergeld ist Thema dieser Rubrik.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 29.12.2011, 18:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.12.2011
Beiträge: 3
Standard Kindergeld zurückzahlen, wegen Ablehnung beim Studium?

Hallo,

Habe meine Schule im Juni dieses Jahres beendet und mich für ein Studium für September angemeldet.
Wurde leider beim Studium abgelehnt und habe mich jetzt für das nächste Semester nochmal beworben. In der Zeit habe ich nebenbei ein bisschen gejobbt.
Während dieser Zeit habe ich (meine Eltern) Kindergeld bekommen. Letzte Woche kam dann der Brief, dass ich das Kindergeld seit Juli zurückzahlen soll, da ich momentan nichts mache. Habe jedoch in dem alten Kindergeld Schreiben leider auch noch nicht angegeben, dass ich mich bei der Uni beworben hatte und abgelehnt wurde.

Meint ihr, dass ich das Geld zurückzahlen muss, obwohl ich mich für etwas Weiterführendes beworben habe, oder könnte es sein, dass die Ablehnung berücksichtigt wird und ich vielleicht doch nicht zurückzahlen muss?

Wäre nett, wenn ihr mir da helfen könntet.

Grüße

Fine aus Hamburg
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 29.12.2011, 21:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.208
Standard

Die maximale Übergangszeit beträgt 4 Monate.

Für den Kindergeldanspruch ist weiterhin maßgeblich, wie hoch dein Einkommen in dieser Zeit war.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 29.12.2011, 22:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.12.2011
Beiträge: 3
Standard

Hm, das mit den 4 Monaten habe ich auch gelesen, wusste nur nicht, ob das auch gilt, wenn man ja was machen wollte, aber abgelehnt wurde. Mein brutto Einkommen für die Zeit beträgt 822€ insgesamt, nicht monatlich. Hilft das bei der Beantwortung meiner Frage vielleicht weiter?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 30.12.2011, 06:09
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.842
Standard

Solange du ernsthaft eine Ausbildung (Studienplatz) suchst, zählst du als ausbildungssuchendes Kind (§ 32 Abs. 4 Nr. 2c EStG) und hast KG-Anspruch, wenn das Einkommen unter der Grenze liegt.

S.a. folgende Ausführungen in den DA FamEStG:

BZSt-Portal: Internetauftritt des Bundeszentralamtes für Steuern - Dienstanweisung


Seite 40 Bsp. 1 ist dein Fall
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 30.12.2011, 08:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.208
Standard

Zitat:
Zitat von FineHH Beitrag anzeigen
Habe jedoch in dem alten Kindergeld Schreiben leider auch noch nicht angegeben, dass ich mich bei der Uni beworben hatte und abgelehnt wurde.
Wenn du deine Bewerbungsbemühungen nachweist, verlängert sich der Anspruch . Also dem KG Bescheid widersprechen, alte ZVS Bewerbung und Ablehnungsschreiben und neue Bewerbung einreichen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 30.12.2011, 13:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.12.2011
Beiträge: 3
Standard

Vielen vielen Dank für eure Hilfe! Auch der Verweis hat mich weitergebracht. Jetzt bin ich schon viel zuversichtlicher. Danke!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Kindergeld zurückzahlen bei Annahme einer Arbeit SaLa1989 Eingliederungsförderung 17 15.11.2011 16:24
Kindergeld zurückzahlen und Strafe ! Eumel22 Kindergeld 7 05.01.2011 21:11
Kindergeld zurückzahlen???? Wissam Kindergeld 5 05.05.2010 20:43
Studium bald beendet - und dann ausruhen? Anspruch auf Kindergeld /Sozialleistung sarah-marina Kindergeld 1 17.03.2010 18:39
Kind / Kinder Kindergeld zwischen Schule und Studium yazaa Kindergeld 2 27.11.2009 01:06


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 18:49 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0