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Kindergeld Das Kindergeld ist Thema dieser Rubrik.

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  #1  
Alt 22.08.2011, 15:53
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Frage Kindergeld und Waisenrente: Anrechnung,etc?

Hi,
ich bin 21 Jahre, Student und Halbwaise. Jetzt habe ich einen Job neben dem Studium, der sich vom Einkommen in der Gleitzone bewegt. Durchschnittlich wird man so um die 500€ brutto pro Monat verdienen.

Über meinen Vater (Beamter) bin ich privat versichert. Dieser Versicherungsanspruch ist gegeben, solange ich, bzw. mein Vater, Kindergeld bekommt. Kindergeld bekomme ich, solange mein Einkommen im Jahr den Betrag von 8004€ nicht überschreitet. Das wäre bei 500-600€ brutto ja kein Problem.
Jetzt ist da aber noch die Halbwaisenrente:
- Wird die Halbwaisenrente auf das Einkommen angerechnet?
- Was passiert, wenn ich tatsächlich über 8004€ inklusive HWRente verdiene? Gibt es da Möglichkeiten zu "tricksen"?
- Muss ich mir überhaupt Gedanken machen bezüglich meines Einkommens, oder kann ich die Halbwaisenrente außer Acht lassen?

Ich freue mich sehr über jede Antwort.
Kevin
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  #2  
Alt 22.08.2011, 18:41
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Zitat:
Zitat von maik55 Beitrag anzeigen
- Was passiert, wenn ich tatsächlich über 8004€ inklusive HWRente verdiene? Gibt es da Möglichkeiten zu "tricksen"?
Tricks gibt es hier nicht. Aber Tipps für Lektüre.

http://www.arbeitsagentur.de/zentral...Kindergeld.pdf

Hier mal explizit ab Punkt 3.6 lesen. Und rechnen.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #3  
Alt 23.08.2011, 10:03
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Registriert seit: 22.08.2011
Beiträge: 2
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Vielen Dank schonmal dafür
D.h., die HWRente zählt zu meinen Einkünften.

Ein kleines Beispiel:
Pro Monat darf ich ohne Einkünfte 8004€/12Mon. = 667€ verdienen.
HWrente = 270€ ---> 667€-270€ = 397€ pro Monat

Das habe ich so richtig verstanden oder? :P

Was ich noch nicht so richtig verstanden habe, ist der Hinterbliebenen Pauschbetrag?
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  #4  
Alt 23.08.2011, 10:22
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von maik55 Beitrag anzeigen
Was ich noch nicht so richtig verstanden habe, ist der Hinterbliebenen Pauschbetrag?
Du meinst den Werbungskostenpauschbetrag von € 102/Jahr bei den Bezügen (hier HWR) und den Arbeitnehmerpauschbetrag von € 920/Jahr?

Das darfst du von deinen Bezügen und deinem Einkommen abziehen. Du musst einmal die Rente aufs Jahr hochrechnen und von der Summe die € 102 abziehen, von deinem Jahreseinkommen kannst du die € 920 abziehen. Danach darf die Summe von Rente und Einkommen den Betrag von € 8004 nicht überschreiten. Wenn du die Beträge monatlich willst, musst du alles zwölfteln.
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Stichworte
anrechnung, anrechnung kindergeld, einkommensgrenze, kindergeld, waisenrente

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