| |
| |||||||
| Kindergeld Das Kindergeld ist Thema dieser Rubrik. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hi, ich bin 21 Jahre, Student und Halbwaise. Jetzt habe ich einen Job neben dem Studium, der sich vom Einkommen in der Gleitzone bewegt. Durchschnittlich wird man so um die 500€ brutto pro Monat verdienen. Über meinen Vater (Beamter) bin ich privat versichert. Dieser Versicherungsanspruch ist gegeben, solange ich, bzw. mein Vater, Kindergeld bekommt. Kindergeld bekomme ich, solange mein Einkommen im Jahr den Betrag von 8004€ nicht überschreitet. Das wäre bei 500-600€ brutto ja kein Problem. Jetzt ist da aber noch die Halbwaisenrente: - Wird die Halbwaisenrente auf das Einkommen angerechnet? - Was passiert, wenn ich tatsächlich über 8004€ inklusive HWRente verdiene? Gibt es da Möglichkeiten zu "tricksen"? - Muss ich mir überhaupt Gedanken machen bezüglich meines Einkommens, oder kann ich die Halbwaisenrente außer Acht lassen? Ich freue mich sehr über jede Antwort. Kevin |
|
#2
| ||||
| ||||
| Zitat:
http://www.arbeitsagentur.de/zentral...Kindergeld.pdf Hier mal explizit ab Punkt 3.6 lesen. Und rechnen.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
|
#3
| |||
| |||
| Vielen Dank schonmal dafür ![]() D.h., die HWRente zählt zu meinen Einkünften. Ein kleines Beispiel: Pro Monat darf ich ohne Einkünfte 8004€/12Mon. = 667€ verdienen. HWrente = 270€ ---> 667€-270€ = 397€ pro Monat Das habe ich so richtig verstanden oder? :P Was ich noch nicht so richtig verstanden habe, ist der Hinterbliebenen Pauschbetrag? |
|
#4
| ||||
| ||||
| Zitat:
Das darfst du von deinen Bezügen und deinem Einkommen abziehen. Du musst einmal die Rente aufs Jahr hochrechnen und von der Summe die € 102 abziehen, von deinem Jahreseinkommen kannst du die € 920 abziehen. Danach darf die Summe von Rente und Einkommen den Betrag von € 8004 nicht überschreiten. Wenn du die Beträge monatlich willst, musst du alles zwölfteln.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| anrechnung, anrechnung kindergeld, einkommensgrenze, kindergeld, waisenrente |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Kindergeld in Elternzeit | Maika191 | Kindergeld | 2 | 01.11.2010 16:22 |
| Erwerbsminderung - Grundsicherung - Kindergeld | Salt | Grundsicherung - Sozialhilfe | 11 | 20.10.2010 18:56 |
| Kindergeld + Hartz-4-Problematik | zickezacke | Kindergeld | 11 | 09.05.2010 23:46 |
| Kindergeld nach 15 Monaten bewilligt ! Nachzahlung ? | ManfredSteiner | Kindergeld | 9 | 21.01.2009 06:35 |
| bafög, Kindergeld, Waisenrente: Vollzeitsudium oder berufsbegleitend studieren? | weterpeter | BAföG: Anrechnung von Einkommen und Vermögen | 1 | 20.01.2009 08:47 |