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Kindergeld Das Kindergeld ist Thema dieser Rubrik.

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  #1  
Alt 20.01.2009, 14:55
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Registriert seit: 20.01.2009
Beiträge: 5
Standard Kindergeld nach 15 Monaten bewilligt ! Nachzahlung ?

Hallo

Als erstes möchte ich mich mal bedanken das es so ein Forum wie dieses überhaubt gibt.Den die Infos die man von Behörden bekommt sind meisten mehr als eingeschränkt.


Also ich erkläre einfach mal etwas zu meiner Situation.

Ich bin 22 Jahre alt und mache zurzeit eine Ausbildung zum Elektroniker.Begonnen habe ich mit der Ausbildung am 1.9.2007

Ich wohne noch bei meiner Mutter und bei meiner kleinen Schwester also im elterlichen Haushalt.Meine Mutter bekommt "Grundsicherung" wegen Arbeitsunfähigkeit.(ca. 320 € + 1/3 der Miete )

Ich habe am Anfang meiner Ausbildung einen Antrag auf Kindergeld gestellt.
Einfach aus dem Grund das ich mit meinen ca 400 € im Monat - der Miete (180 €) einfach nicht wirklich alles bezahlen konnte.

So ich bekomme zwar Kindergeld allerdings wird das dem Einkommen meiner Mutter angerechnet.Was bedeutet das sie die Höhe meines Kindergeldes von ihrer Grundsicherung abgezogen bekommt.Im Endeffekt bedeutet das das ich das Kindergeld nicht bekomme das sie mir von ihren 320 € nicht mein Kindergeld abgeben kann.Wir haben dagegen öfters mündl. Einspruch erhoben damit das Kindergeld nicht mehr meiner Mutter angerechnet wird.
Dieser Antrag wurde öfters mündlich. am telef.abgelehnt mit der begründung da das man da nichts machen kann bis eben vor ein paar Tagen.Wir haben einen Brief geschrieben wo wir angedroht haben vor Gericht zu gehen falls der Antrag wieder abgelehnt werden würde.Und siehe da heute kam der Antrag mit der Bewilligung der Zahlung bzw der Annerkennung das dieses Kindergeld nicht mehr meiner Mutter angerechnet werden kann.
Ich bekomme nun also Kindergeld.

So jetzt meine Frage im Prinzip hat sich seit dem 1.09.2007 bis heute nicht geändert.Also haben sie doch mit der Bewilligung zugfegeben das mir Kindergeld zusteht.Bzw das es meiner Mutter nicht angerechnet werden kann.
Nun steht mir das Kindergeld allerdings nicht erst seit dem 20.01.2009 zu sondern schon seit dem 01.09.2007 was widerum bedeutet das sie mir doch eigentlich das Kindergeld nachzahlen mussten.Den an meiner Situation hat sich wie ich bereits sagte nichts geändert.Nur eben das sie es erst jetzt bewilligt haben.Wie ist das nun genau mit der Nachzahlung musste das Amt mir etwas nachzahlen.Oder reicht das sie es jetzt bewilligt haben und werden die mündl. Absagen am Tele. nicht berücksichtigt.


Vielen Dank für eure Zeit


Lg

Manfred
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  #2  
Alt 20.01.2009, 15:01
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.558
Standard

Die Sache bringt euch nicht weiter: Du bildest mit deiner Mutter und Schwester eine Bedarfsgemeinschaft. Kindergeld ist als Einkommen anzurechnen. Bis jetzt wurde es bei deiner Mutter angerechnet, nun bei dir. Als BG habt ihr somit nicht mehr Geld.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 20.01.2009, 15:14
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Registriert seit: 20.01.2009
Beiträge: 5
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Hallo

Das stimmt so nicht.
Ich bekomme nun das Kindergeld , bzw meine Mutter bekommt es nicht mehr angerechnet.Mit angerechnet meine ich das meine Mutter ihre Grundsicherung von 325 gekürz bekommt über die höhe meines Kindergeldes was widerum bedeutet das sie das selbe Geld hat wie ohne Kindergeld.Nur ich ahbe dan immer noch zu wenig seit 2007.Das hat die Behörde nun auch annerkannt und den Bedarf nochmal neu Berechnet und kamm dan zu dem Entschluss dam mir eben doch ca 102 € im Monat zustehen.So nun will ich wissen ob das mir eine Rüchzahlung zusteht den schlieslich steht mir das ja seit dem 1.09.2007 diese 100 € zu. Was ca 1600 € sind
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  #4  
Alt 20.01.2009, 15:22
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.558
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Irgendwas stimmt in deinen Angaben nicht. KG ist voll anzurechnen. Wenn man es in der Vergangenheit bei der falschen Person angerechnet hat, dann müsste diese (deine Mutter) eine Nachzahlung erhalten. Gleichzeitig müsste es dann bei dir angerechnet werden, so dass du in der Vergangenheit zuviel Leistung erhalten hast. Ergibt in der Summe null.
__________________
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  #5  
Alt 20.01.2009, 15:57
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Beiträge: 5
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Hallo

Ich verstehe dich nicht ganz.
Ich versuche mal es anderst zu schildern.

Hier mal die montl Einahmen und Ausgaben.

+Ausbildung (Ich) 400 €
+Grundsicherung (Mutter) 325 € (KG Inkl.)
+Miete Anteil (Mutter) 175 €

Miete 350 €

Macht also ...

Mutter 325 €
Ich 225 €

Und das ist zu wenig ...
Bei so geringem Einkommen dürfte nichts angerchnet werden sonder ich musste das Kindergeld voll bekommen.
Hat das Amt ja auch eingesehen ... und bewilligt.


Mir gehts ja nur um die Nachzahlung eigentlich mussten die mir ja was nachzahlen oder
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  #6  
Alt 20.01.2009, 17:17
Benutzerbild von Turtle1972
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Bekommt deine Mutter Leistungen vom Sozialamt (weil du schreibst, dass sie arbeitsunfähig ist), also nach dem SGB XII oder Leistungen von der ARGE (oder Jobcenter o. ä.) nach dem SGB II? Guck bitte auf den Bescheid deiner Mutter!

Turtle
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  #7  
Alt 20.01.2009, 18:59
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Leistung vom Sozialamt da bin ich mir sicher
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  #8  
Alt 20.01.2009, 22:46
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17.935
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Guck auf den Bescheid nach der Rechtsgrundlage! Sonst verschwendest du hier nur unsere Zeit!

Turtle
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  #9  
Alt 20.01.2009, 23:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.01.2009
Beiträge: 5
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Zitat:
Sonst verschwendest du hier nur unsere Zeit!
Ok wenn das so ist werde ich euch nicht mehr belestigen ...
Gibt ja zum Glück genügend andere Foren !!
Bei nechsten mal gleich sagen das du Rechtsgrundlagen brauchst woher soll ich den das wissen.Das sich jemand wie du Moderator nennt ist schon ein wenig ironisch.Also in diesem Sinne auf nimmer wiedersehen.
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  #10  
Alt 21.01.2009, 07:35
Benutzerbild von Mandy
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Beiträge: 6.310
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Jo, und tschüss......und closed.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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