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Kindergeld Das Kindergeld ist Thema dieser Rubrik.

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  #1  
Alt 08.01.2010, 17:12
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Standard Kindergeld/ Hartz4....Kind lebt nicht mehr bei Mutter!

Ich hab da ne sehr dringliche frage,
meine 19 jährige tochter ist im Dez. 09 bei mir ausgezogen, hat hartz 4 beantragt, das kindergeld lief bisher auf mich, nun möchte sie von mir das kindergeld ausbezahlt haben, für januar 10....aber ich weiss nicht ob ihr als volljährige hartz 4 empfängerin das kindergeld nicht angerechtnet wird bzw verrechnet wird, oder wegfällt, da in hartz 4 enthalten. mein problem ist, wenn ich es ihr jetzt aushändige, ob ich es dann nicht doch vielleicht an die kindergeldstelle zurückbezahlen muss weil es ihr gar nicht zusteht, bzw es ihr ja schon mit hartz 4 ausbezahlt wird. kann es sein das ich es dann trotzdem zurückbezahlen muss, obwohl ich es ja dann gar nicht mehr hätte! Weiss jemand bescheid darüber????
Hoffe ich hab mich verständlich genug ausgedrückt!

gruss
butcher

ich persönlich beziehe normales gehalt vom arbeitgeber, habe keine zuschüsse vom staat, hab aber nicht soviel das ich ihr zu unterhalt verpflichtet wäre!
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  #2  
Alt 08.01.2010, 18:21
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Das Kindergeld ist für das Kind und wenn du es nicht versorgst, weil es ausgezogen ist und du keinen Unterhalt zahlst, dann steht das Kindergeld dem Kind zu!

Und "mit Hartz IV" wird kein Kindergeld ausgezahlt. Die ARGE zahlt ALG 2, die Kindergeldkasse Kindergeld, die Wohngeldstelle Wohngeld, die Krankenkasse Krankengeld, die Rentenstelle Rente. So ist das nunmal in Deutschland aufgeteilt!

Mit einer Rückforderung des Kindergeldes dürfte auch nicht zu rechnen sein, da deine Tochter als Arbeitslose ohne bzw. mit wenig Einkommen bis zur Vollendung des 21. LJ (mindestens) den Anspruch auf Kindergeld hat.

Du wirst also der Tochter das Kindergeld auszahlen müssen, ansonsten hat deine Tochter auch das Recht, es sich direkt von der Kindergeldkasse auszahlen zu lassen (Abzweigung). Deine Tochter muss das Kindergeld allerdings der ARGE als Einnahme melden, das Kindergeld wird beim ALG 2 als Einkommen angerechnet!

Turtle
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  #3  
Alt 08.01.2010, 18:30
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Registriert seit: 08.01.2010
Beiträge: 2
Standard @turtle....

es geht ja nicht darum, das ich es ihr nicht geben will, sondern darum, das es nicht doppelt gezahlt wird, und ich es zurückbezahlen muss, obwohl ich es ihr gegeben habe.....verstehst du turtle, das war meine frage, weil ich nicht weiss, ob sie es mit hartz 4 von der arge schon direkt bekommt......! denn sagen würde sie mir das nicht und ich wär die dumme dabei! darum geht es mir! klar steht ihr das kindergeld zu, das weiss ich doch! frage war eher, ob sie es nicht direkt schon über die arge bekommt!

glg
butcher
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  #4  
Alt 08.01.2010, 18:35
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Ja, und? Die Frage habe ich dir doch auch beantwortet?!

Zitat:
Und "mit Hartz IV" wird kein Kindergeld ausgezahlt. Die ARGE zahlt ALG 2, die Kindergeldkasse Kindergeld, die Wohngeldstelle Wohngeld, die Krankenkasse Krankengeld, die Rentenstelle Rente. So ist das nunmal in Deutschland aufgeteilt!
Turtle
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  #5  
Alt 08.01.2010, 21:50
woodchuck
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Zitat:
Zitat von butcher Beitrag anzeigen
Ich hab da ne sehr dringliche frage,
meine 19 jährige tochter ist im Dez. 09 bei mir ausgezogen, hat hartz 4 beantragt.
Hat die Arge dem Auszug zugestimmt? Wenn nein, ist deine Tochter ganz schnell wieder da.
§ 22 Abs. 2a SGB II: Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat.

Zitat:
Zitat von butcher Beitrag anzeigen
mein problem ist, wenn ich es ihr jetzt aushändige, ob ich es dann nicht doch vielleicht an die kindergeldstelle zurückbezahlen muss weil es ihr gar nicht zusteht. kann es sein das ich es dann trotzdem zurückbezahlen muss, obwohl ich es ja dann gar nicht mehr hätte! denn sagen würde sie mir das nicht und ich wär die dumme dabei!
Bekommst du das Kindergeld und überweist es an deine Tochter weiter, wird sich die Familienkasse bei Rückforderungen an dich wenden.

Besser ist es, wenn deine Tochter einen "Antrag auf Auszahlungen des anteiligen Kindergeldes" (Formular durch Google leicht zu finden) stellt. Dann haftet sie nämlich auch für Rückforderungen.

Zitat:
Zitat von butcher Beitrag anzeigen
hab aber nicht soviel das ich ihr zu unterhalt verpflichtet wäre!
Was ist mit dem anderen Elternteil? Zahlt er Unterhalt steht dir das Kindergeld nach § 64 Abs. 3 EStG seit dem Auszug der Tochter nicht mehr zu. Dann solltest du umgehend die Familienkasse informieren und den anderen Elternteil bitten einen Antrag auf Kindergeld zu stellen.
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