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Kindergeld Das Kindergeld ist Thema dieser Rubrik.

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  #1  
Alt 09.05.2010, 16:51
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Frage Kindergeld + Hartz-4-Problematik

Hallo,
ich hab mir einige Threads hier durchgelesen, aber irgendwie passt keiner so richtig auf meine Situation.

Ich bedanke mich im Vorraus schonmal, da es sicherlich ein langer Text werden wird..

Also, im April 2008 zog ich, mit meinen beiden Kindern (damals 4 und 1) zu meiner Mutter. Ich beantragte Unterhaltsvorschuss und ALG II. Beides bekam ich bewilligt. Im Oktober 2008 zog ich dann mit meinen Kindern in eine eigene Wohnung, ohne weitere Probleme zu haben. Ich holte mein Abitur nach, dieses absolvierte ich erfolgreich im Juli 2009 (damals bekam ich noch Bafög, Unterhaltsvorschuss, Kindergeld + Hartz-4 für die Kids).

Daraufhin bekam ich aber leider keinen Studienplatz - so dass ich leider wieder "zurück" zum Jobcenter musste. Erst im Juli 2009 bemerkte man, dass ich ja alleinerziehende Mama war und bewilligte mir dann doch den Alleinerziehendenbedarf (Mehrbedarf zum Lebensunterhalt für allein Erziehende).

Seit Juli 2009 bekam ich allerdings kein Kindergeld. Ich bin momentan 23 Jahre alt.
Meine Mutter (ist im öffentlichen Dienst und erhält keine Leistungen vom Jobcenter) bekam auch kein Kindergeld, da immer wieder Unterlagen fehlten.
Vor einiger Zeit bekam meine Mutter von der Kindergeldstelle ein Schreiben, dass sie (also meine Mama) wahrscheinlich (!!!) noch eine Rückzahlung zu tätigen hat.

Das Jobcenter trampelt mir natürlich auch schon auf den Füßen herum, was denn nun ist, mit dem Kindergeld, aber die Frau lässt sich extrem viel Zeit.

So, nun meine Auflistung :
Sämtliche Zahlungen für uns - meine beiden Kinder dazugerechnet - betragen 1478,08, worüber ich nicht meckern kann.
Mietschulden (ausgelöst von dem Jobcenter, da diese zu spät zahlten) habe ich mit diesem Geld bezahlt, andere Schulden, die mir mein Ex auferlegte (durch Verträge, die beide Namen zu stehen hatten), habe ich auch bezahlt, damit ich nicht in die Schufa komme.

In meinem Bewilligungsbescheid vom Jobcenter steht drin :

Kindergeld Einkommen
368,00

ICH
0,00

1.Kind
184,00

2.Kind
184,00

Dementsprechend haben sie mein Kindergeld nicht mit angerechnet und wir müssen eine Nachzahlung betätigen, obwohl ich kein Kindergeld - weder vom Jobcenter noch von der Kindergeldkasse - bekam ?!?!?

Und wie läuft das, wenn das Kindergeld (irgendwann mal ) bewilligt wird und meine Mutter es erhält, muss sie mir das auszahlen (verlangt sowas das Jobcenter?!), wobei ich ja keine BG mit ihr bilde?!

Hoffe auf schnelle, fachliche Antworten, bin momentan ein wenig überfragt..

LG
ZickeZacke
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  #2  
Alt 09.05.2010, 17:19
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Zitat:
Zitat von zickezacke Beitrag anzeigen
Vor einiger Zeit bekam meine Mutter von der Kindergeldstelle ein Schreiben, dass sie (also meine Mama) wahrscheinlich (!!!) noch eine Rückzahlung zu tätigen hat.
Tut mir leid, stehe ich auf der Leitung?
Deine Mutter hat doch kein Kindergeld für Dich bekommen - folglich stünde ihr doch eher eine Nachzahlung zu, oder? Was soll sie denn zurückzahlen?
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  #3  
Alt 09.05.2010, 17:21
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Wieso deine Mutter Kindergeld zurückzahlen soll, obwohl sie angeblich keins erhalten hat: das muss deine Mutter dann doch eher die Kindergeldkasse bzw. ihren Arbeitgeber fragen.

Kindergeld ist für den Lebensunterhalt des Kindes bestimmt. Und jetzt denk doch mal logisch nach: Wieso sollte deine Mutter also das Geld behalten dürfen?

Turtle
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  #4  
Alt 09.05.2010, 17:34
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Kindergeld ist für den Lebensunterhalt des Kindes bestimmt. Und jetzt denk doch mal logisch nach: Wieso sollte deine Mutter also das Geld behalten dürfen?

Turtle
Sicherlich, aber von mir aus kann sie die 184 Euro, oder wieviel das mittlerweile monatlich nun sind, auch behalten, ich brauch die nicht.

Dh. ihr beide seht die Sache wie ich, es gab nie eine Zahlung, folglich müssten wir keine Rückzahlung tätigen und dementsprechend kriegen wir eine Nachzahlung.
Gut, naja, mich hat nur er Berechnungsbogen vom Jobcenter stutzig gemacht.

Naja, warum auch alles einfach machen, wenn es auch verwirrend geht .


Zitat:
Tut mir leid, stehe ich auf der Leitung?
Deine Mutter hat doch kein Kindergeld für Dich bekommen - folglich stünde ihr doch eher eine Nachzahlung zu, oder? Was soll sie denn zurückzahlen?
Das waren auch unsere Gedanken .


Naja gut, lange Rede, kurzer Sinn, dann werden wir also, falls (und das denke ich mal, sonst wäre es ja langweilig) eine Behörde mal wieder Probleme macht, einen Rechtsanwalt damit beauftragen.

Ist aber schon krass, was man mit Leuten abziehen will, die kein Plan von den Gesetzen haben... von wegen Nachzahlung usw.. mh.
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  #5  
Alt 09.05.2010, 17:38
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Erstmal solltest du mitteilen, für welchen Zeitraum man Kindergeld von dir oder deiner Mutter zurückfordert.

Dann solltest du mitteilen, ob du derzeit ausbildungssuchend gemeldet bist oder dein Bemühen um Studien-/Ausbildungsplatz nachweisen kannst, denn ohne abgeschlossene Ausbildung bist du kindergeldberechtigt bis du 25 wirst.

Und dann kannst du nicht einfach so auf mögliches Kindergeld verzichten, das ist nämlich eine dem ALG 2 vorrangige Leistung.

Turtle
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  #6  
Alt 09.05.2010, 17:46
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Kindergeld ist für den Lebensunterhalt des Kindes bestimmt. Und jetzt denk doch mal logisch nach: Wieso sollte deine Mutter also das Geld behalten dürfen?

Turtle
Sicherlich, aber von mir aus kann sie die 184 Euro, oder wieviel das mittlerweile monatlich nun sind, auch behalten, ich brauch die nicht.

Dh. ihr beide seht die Sache wie ich, es gab nie eine Zahlung, folglich müssten wir keine Rückzahlung tätigen und dementsprechend kriegen wir eine Nachzahlung.
Gut, naja, mich hat nur er Berechnungsbogen vom Jobcenter stutzig gemacht.

Naja, warum auch alles einfach machen, wenn es auch verwirrend geht .


Zitat:
Tut mir leid, stehe ich auf der Leitung?
Deine Mutter hat doch kein Kindergeld für Dich bekommen - folglich stünde ihr doch eher eine Nachzahlung zu, oder? Was soll sie denn zurückzahlen?
Das waren auch unsere Gedanken .


Naja gut, lange Rede, kurzer Sinn, dann werden wir also, falls (und das denke ich mal, sonst wäre es ja langweilig) eine Behörde mal wieder Probleme macht, einen Rechtsanwalt damit beauftragen.

Ist aber schon krass, was man mit Leuten abziehen will, die kein Plan von den Gesetzen haben... von wegen Nachzahlung usw.. mh.


Achja, was ich noch vergessen habe :

Meine Mutter geht bald in Frührente. Kriegt sie mein Kindergeld dann weiterhin ?
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  #7  
Alt 09.05.2010, 17:49
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Standard kindergeld

Zitat:
Zitat von zickezacke Beitrag anzeigen
Dementsprechend haben sie mein Kindergeld nicht mit angerechnet und wir müssen eine Nachzahlung betätigen, obwohl ich kein Kindergeld - weder vom Jobcenter noch von der Kindergeldkasse - bekam ?!?!?

Das verstehe ich auch nicht so ganz. Sie haben das Kindergeld, das Du nicht bekommen hast, auch nicht angerechnet - das ist doch in so fern richtig?

Wenn sie es angerechnet hätten, obwohl Du es nicht bekommen hast, dann hättest Du ein Problem.

Oder sind sie erst jetzt auf den Trichter gekommen, dass Du ja Kindergeld hättest bekommen müssen und wollen deswegen das überzahlte Geld wiederhaben?

Das würde Sinn machen, dafür gäbe es aber auch eine ganz einfache Lösung. Die Familienkasse zahlt das Kindergeld (muss sie) nach und die Arge (Du nennst es Jobcenter) bekommt davon genau die Summe, die sie durch diesen Sachverhalt zu viel gezahlt hat. Den Rest bekommst Du oder Deine Mutter, wie auch immer...

gruß
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  #8  
Alt 09.05.2010, 18:12
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Zitat:
Sicherlich, aber von mir aus kann sie die 184 Euro, oder wieviel das mittlerweile monatlich nun sind, auch behalten, ich brauch die nicht.
Dann gibt es aber 184 Euro weniger ALG 2 für dich. Ist dir das dann immer noch so recht?!

Zitat:
Dh. ihr beide seht die Sache wie ich, es gab nie eine Zahlung, folglich müssten wir keine Rückzahlung tätigen und dementsprechend kriegen wir eine Nachzahlung.
Solange du nichts zu Zeiträumen schreibst, kann man gar nichts sagen.

Zitat:
Ist aber schon krass, was man mit Leuten abziehen will, die kein Plan von den Gesetzen haben... von wegen Nachzahlung usw.. mh.
Wer sagt denn was von "abziehen"? Wenn die Rückforderung z. B. aus einer Zeit stammt, wo du nicht ausbildungssuchend gemeldet warst oder in Elternzeit und Kindergeld gezahlt wurde, dann kann die Rüfo auch korrekt sein.

Zitat:
Meine Mutter geht bald in Frührente. Kriegt sie mein Kindergeld dann weiterhin ?
Dann eben nicht vom Arbeitgeber, sondern direkt von der Kindergeldkasse. Wenn du es nicht abzweigen lässt...

Turtle
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  #9  
Alt 09.05.2010, 18:15
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Ah ok.

Erstmal zu Turtle :

Der Bewilligungszeitraum für das Kindergeld ist von Juli 2009 bis jetzt. Ich bin nicht arbeitssuchend gemeldet, da ich Bemühungen für den Studienplatz nachweisen kann.

Zu Yasmine :

Den Trichter haben sie schon seit Juli 2009, aber die Kindergeldstelle (Arbeitgeber meiner Mama) stellt sich ein wenig quer, bzw. es fehlten immer wieder Unterlagen und so zog sich das Ganze hin, bis dann ein Schreiben kam, dass an meine Mutter gerichtet war, dass sie noch womöglicherweise das Kindergeld zurückzahlen muss. Leider habe ich diesen Brief nicht zur Hand, sonst würde ich zitieren.
Nach diesem Brief kam wieder erstmal ein Brief, dass die und die Unterlagen fehlen.

Und jetzt trampelt die Arge halt ein wenig auf meinen Füßen rum (was auch verständlich ist), was denn nun ist.

Gut, ich halt mich mal an deine Anweisung, Yasmine, und geh morgen zusätzlich noch zum Rechtsanwalt. Wollte eigentlich ein wenig Klarheit haben, aber irendwie ist das alles ziemlich verwirrend, was die Ämter machen .
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  #10  
Alt 09.05.2010, 18:18
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Beschaff dir erstmal das Schreiben, dass man überhaupt erkennen kann, was die Kindergeldkasse bzw. der Arbeitgeber deiner Mutter nun möchte.

Turtle
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