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Kindergeld Das Kindergeld ist Thema dieser Rubrik.

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  #1  
Alt 23.05.2009, 08:44
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Registriert seit: 21.05.2009
Beiträge: 2
Standard kindergeld fuer im ausland lebende kinder

hallo,
ich bin deutscher staatsbuerger und habe die letzten jahre im nicht europaeischen ausland gelebt, bin da verheiratet und habe 2 kinder , die ebenfalls deutsche staatsbuerger sind !
nun habe ich eine anstellung in deutschland gefunden und werde zurueckommen ! mein hauptwohnsitz wird wieder in deutschland sein und ich werde auch ganz normal wieder steuern zahlen !
frage: habe ich anspruch auf kindergeld fuer meine beiden kinder ,die weiter im nicht europaeischen ausland leben werden ???
vielen dank ! jg
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  #2  
Alt 23.05.2009, 10:03
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
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Zitat:

(5) Kinder, die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
haben, werden nicht berücksichtigt.
http://www.gesetze-im-internet.de/bu...996/gesamt.pdf
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  #3  
Alt 24.05.2009, 14:27
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Registriert seit: 21.05.2009
Beiträge: 2
Standard kindergeld fuer im ausland lebende kinder

hab da grad mal den gesetzestext gelesen ....
der betrifft aber leute , die nicht steuerpflichtig sind ..
ich waere ja wieder steuerpflichtig !!!
oder muesste ich die kinder auch in deutschland anmelden ???
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  #4  
Alt 24.05.2009, 15:07
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
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Wenn die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland haben, dann bekommt man für diese kein Kindergeld.

Zitat:
oder muesste ich die kinder auch in deutschland anmelden ???
Du könntest sie ja nur hier anmelden, wenn sie hier auch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sprich hier leben bzw. überwiegend in Deutschland sind.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #5  
Alt 24.05.2009, 17:57
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Ort: Bayern
Beiträge: 281
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Zitat:
Zitat von jg2000germany Beitrag anzeigen
hab da grad mal den gesetzestext gelesen ....
der betrifft aber leute , die nicht steuerpflichtig sind ..
ich waere ja wieder steuerpflichtig !!!
oder muesste ich die kinder auch in deutschland anmelden ???
Hier mal aus der neusten PDF zum Kindergeld. Seite 7.

Wenn Kinder nicht in Deutschland leben, müssen sie aber in einem Mitgliedsstaat der EU oder des europäischen Wirtschaftsraumes leben und dann gibt es auch Kindergeld. Das würde dann auf dich aber nicht zutreffen.
__________________
Grüße vom Engel
http://www.sozialhilfe24.de/forum/gr...nd-vaeter.html
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  #6  
Alt 24.05.2009, 18:12
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Ort: Bayern
Beiträge: 281
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Das Merkblatt zum Kindergeld 2009 findest du hier:

kindergeld - Google-Suche
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Grüße vom Engel
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