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Kindergeld Das Kindergeld ist Thema dieser Rubrik.

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  #1  
Alt 14.09.2011, 21:22
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Frage Kindergeld für das ganze Jahr zurück?

Hallo zusammen,

durch Fleiß und Glück bin ich in der Situation neben dem Studium erstmals größere Geschäftsaufträge annehmen zu können. Ich möchte ein Gewerbe als Mediendienstleister anmelden und werde genau im Dezember () das Geld für den Auftrag einfahren können.

Es sieht also kurz so aus: Ich werde dieses Jahr Einnahmen von weit mehr als dem Freibetrag für Studenten haben. Allerdings gehen von diesen Einnahmen ca. 80% für Investitionen in mein Gewerbe drauf. Außerdem kann man zusätzlich Werbekosten und andere Dinge als Student von der Steuer absetzen.

Mich interessiert jetzt vor allem eines: Wenn ich so viel in mein Gewerbe investiere, aber trotzdem nicht alles steuerlich geltend machen kann und somit über dem Freibetrag lande, muss ich dann das Kindergeld für das ganze Jahr zurück zahlen? Oder nur ab dem Monat, in dem ich die Ansprüche auf das Kindergeld verloren habe? Ich würde dem Amt rechtzeitig bescheid geben (zum Gewerbe und den Einnahmen).

Ich bekomme zu diesem Thema gemischte, aber wenig fundierte Meinungen. Deshalb hoffe ich, dass hier jemand mehr Ahnung hat.

Danke!
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  #2  
Alt 14.09.2011, 22:12
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Soweit mir bekannt ist kannst du dich aus dem Kindergeldbezug "abmelden" sobald du z.B. einen Vollzeitjob annimmst, oder bei würde ich als Stichtag die Gewerbeanmeldung nehmen.
Es zählt ja nur das Einkommen IM Kindergeldbezug, heißt solange du Kindergeld beantragt hast.
Wenn du keines mehr beziehst, kannst du verdienen was du willst.

lies mal hier (Quelle)
Einkommensgrenze / Grenzbetrag - www.arbeitsagentur.de

Zitat:
Anspruch auf Kindergeld nur für Teile des Jahres
Besteht für ein über 18 Jahre altes Kind nur für einen Teil des Kalenderjahres Anspruch auf Kindergeld, so muss der Grenzbetrag entsprechend berechnet werden. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn das Kind im Laufe des Kalenderjahres seine Ausbildung beendet.

Der Grenzbetrag wird um jeweils ein Zwölftel für jeden Kalendermonat gekürzt (Kürzungsmonate), in denen an keinem Tag die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Kindergeld erfüllt sind.

Beispiel

Das 20-jährige Kind beendet seine Berufsausbildung am 03.07.2009 mit der Empfangnahme des Abschlusszeugnisses und wird ab dem 04.07.2009 vom Ausbildungsbetrieb ins Arbeitsverhältnis übernommen.

Das Kind erfüllt in sieben Monaten (Januar - Juli) die Anspruchsvoraussetzungen; Kürzungsmonate sind August bis Dezember 2009.

Der Jahresgrenzbetrag für das Kalenderjahr 2009 in Höhe von 7.680 € muss deshalb um 5/12 gekürzt werden. Es ergibt sich ein Grenzbetrag von 7/12 von 7.680 € = 4.480 €.

Die Einkünfte, Bezüge und die besonderen Ausbildungskosten sind aus den Monaten Januar bis Juni 2009, sowie vom 1.-3.7.2009 der Berechnung zugrunde zu legen. Liegen diese allerdings unter dem Grenzbetrag
Vergiss nicht die Einkommensgrenze beim Bafög die ist viel niedriger wie beim Kindergeld
lies hier mal......
Selbstständig neben dem Studium ? was Du beachten solltest » BAföG, Dich, Gewinn, Kindergeld, Studenten, Gewerbe » Selbstständig machen

Was gibt es beim BAföG zu beachten?
Beziehst Du BAföG, darfst Du 4 200 Euro jährlich dazu verdienen, ganz gleich welcher Art das Einkommen ist. Zusätzlich kannst Du bei der Selbstständigkeit Deine Ausgaben geltend machen, welche den Gewinn letztlich geringer ausfallen lassen. Kommst Du über den geltenden Freibetrag, musst Du mit Einschränkungen beim BAföG rechnen. Wie so oft in unserem bürokratischen Dschungel gestaltet sich die Berechnung kompliziert. Es ist ratsam, dass Du Dich beim Studentenwerk/BAföG-Amt persönlich zu diesem Thema beraten lässt.
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  #3  
Alt 14.09.2011, 22:25
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Lächeln

Danke für die schnelle und präzise Antwort! Jetzt hab ich es verstanden
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  #4  
Alt 14.09.2011, 23:07
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lies dir das aber selbst (Link) nochmals durch, ich hab wegen meinen Großen geguckt und hab es so verstanden.
Wir haben aber noch ne Weile hin bis bei ihn der Wechsel Ausbildung/Arbeit ansteht.
100% Sicherheit gibt dir nur direkt bei der Kindergeldstelle anzurufen und nachzufragen.
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