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| Kindergeld Das Kindergeld ist Thema dieser Rubrik. |
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#1
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| Hallo zusammen, durch Fleiß und Glück bin ich in der Situation neben dem Studium erstmals größere Geschäftsaufträge annehmen zu können. Ich möchte ein Gewerbe als Mediendienstleister anmelden und werde genau im Dezember ( ) das Geld für den Auftrag einfahren können.Es sieht also kurz so aus: Ich werde dieses Jahr Einnahmen von weit mehr als dem Freibetrag für Studenten haben. Allerdings gehen von diesen Einnahmen ca. 80% für Investitionen in mein Gewerbe drauf. Außerdem kann man zusätzlich Werbekosten und andere Dinge als Student von der Steuer absetzen. Mich interessiert jetzt vor allem eines: Wenn ich so viel in mein Gewerbe investiere, aber trotzdem nicht alles steuerlich geltend machen kann und somit über dem Freibetrag lande, muss ich dann das Kindergeld für das ganze Jahr zurück zahlen? Oder nur ab dem Monat, in dem ich die Ansprüche auf das Kindergeld verloren habe? Ich würde dem Amt rechtzeitig bescheid geben (zum Gewerbe und den Einnahmen). Ich bekomme zu diesem Thema gemischte, aber wenig fundierte Meinungen. Deshalb hoffe ich, dass hier jemand mehr Ahnung hat. Danke! |
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#2
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| Soweit mir bekannt ist kannst du dich aus dem Kindergeldbezug "abmelden" sobald du z.B. einen Vollzeitjob annimmst, oder bei würde ich als Stichtag die Gewerbeanmeldung nehmen. Es zählt ja nur das Einkommen IM Kindergeldbezug, heißt solange du Kindergeld beantragt hast. Wenn du keines mehr beziehst, kannst du verdienen was du willst. lies mal hier (Quelle) Einkommensgrenze / Grenzbetrag - www.arbeitsagentur.de Zitat:
lies hier mal...... Selbstständig neben dem Studium ? was Du beachten solltest » BAföG, Dich, Gewinn, Kindergeld, Studenten, Gewerbe » Selbstständig machen Was gibt es beim BAföG zu beachten? Beziehst Du BAföG, darfst Du 4 200 Euro jährlich dazu verdienen, ganz gleich welcher Art das Einkommen ist. Zusätzlich kannst Du bei der Selbstständigkeit Deine Ausgaben geltend machen, welche den Gewinn letztlich geringer ausfallen lassen. Kommst Du über den geltenden Freibetrag, musst Du mit Einschränkungen beim BAföG rechnen. Wie so oft in unserem bürokratischen Dschungel gestaltet sich die Berechnung kompliziert. Es ist ratsam, dass Du Dich beim Studentenwerk/BAföG-Amt persönlich zu diesem Thema beraten lässt. |
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#3
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| Danke für die schnelle und präzise Antwort! Jetzt hab ich es verstanden |
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#4
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| lies dir das aber selbst (Link) nochmals durch, ich hab wegen meinen Großen geguckt und hab es so verstanden. Wir haben aber noch ne Weile hin bis bei ihn der Wechsel Ausbildung/Arbeit ansteht. 100% Sicherheit gibt dir nur direkt bei der Kindergeldstelle anzurufen und nachzufragen. |
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