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| Kindergeld Das Kindergeld ist Thema dieser Rubrik. |
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#1
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| Hallo an alle, ich möchte gerne etwas Wissen und ich hoffe, dass ihr mir hilft. Ich bin derzeit ALG-II-Bezieher und in meiner Bedarfsgem193einschaft ist meine Ehefrau die schwanger ist. Meine Miete(Warm) ist 540 EUR. Ich erhalte vom Amt 1193 EUR. Ich werde ab dem 15.August meine Lehre anfangen. Da erhalte ich 638 EUR (Brutto) - ca. 510 EUR. Ich werde dazu BAB beantragen, weiß nicht was ich da dann erhalten werde. Meine Frau wird, Ende/Anfang Oktober ihr Studium fortsetzen und Sie wird dann wieder BafÖG erhalten. + Mietzuschuss und Kinderbetreungszuschuss. Derzeit erhalten wir kein Kindergeld, weil wir nicht als Schüler gemeldet sind bzw selbst das Kindergeld "abgemeldet" haben. Können wir dann sobald ich die Lehre und sie ihr Studium anfangen wieder Kindergeld beziehen. Wenn Ja, woher erhalte ich den Antrag dafür? Zusätzlich werden wir ja für das Baby, Elterngeld erhalten und Kindergeld. Haben wir noch sonstige rechtliche sozialleistungen zur Förderung vom Staat, eventuell Wohngeld oder jegliches´? Meine Frau wird ja das Studium fortsetzen, danach wird Ihre Freundin auf das Baby jeweils halben Tag betreuen. Gibt es irgendwelche staatliche Regelungen für dies, das man eventuell noch Betreungskosten erhält für die Freundin? Ich hoffe, dass ich mit den Angaben informativ genug war und ihr mir helfen könnt. Ich danke bereits jetzt schon für die Antworten und Bemühungen ihrerseits. Ich danke euch schon nur wenn ihr euch die Mühe macht dies zu lesen. DANKE |
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#2
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| Zitat:
seid, besteht KG-Anspruch. Kindergeldberchtigte sind aber eure Eltern für euch. Der Antrag ist bei der zuständigen Familienkasse bei der Arbeitsagentur zu stellen.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Code: Kindergeldberchtigte sind aber eure Eltern für euch. |
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#4
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| Die Ausnahmeregelung gibt es nur für Vollwaisen, da bei diesen logischerweise kein Elternteil mehr existiert, welchjes KG beantragen könnte. KG-Berechtigter ist also bei dir zwingend ein Elternteil. Nach § 67 EStG kannst du aber den Antrag selbst stellen, trotzdem ist ein Elternteil der KG-Berechtigte. EStG - Einzelnorm
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#5
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| also würde ich das geld erhalten auf men konto, aber laufen würde es über meine eltern? |
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#6
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| Damit das Geld auf dein Konto geht, müsstest du zusätzlich die Auszahlung an dich nach § 74 EStG beantragen.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#7
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| ist es dann auf dem kindergeldformular mitdrinnen oder wird dies seperat auf einem formular beantragt? |
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#8
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| wie ist es den außerdem mit den betreuunskosten? weist du da etwas bescheid? |
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#9
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| Du hast doch selbst geschrieben, dass es beim Bafög einen Betreuungszuschuss gibt?! Turtle |
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#10
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| @turtle ja beim bafög gibt es das. gibt es dies auch wo anderS?? |
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| alg 2, baby, hartz 4, kindergeld, wohngeld |
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