@alida
Zitat:
Zitat von alida
Für die Gebühren der normalen Öffnungszeiten von KiTas wendest du dich wegen der Übernahme ans Jugendamt.
Übrigens gibt es bei BAB auch eine Pauschale von 130 € für Kinderbetreuungskosten. |
Aber es ist ja dann ein baby und für eine KiTa ist es garnicht geeignet und es ist ja dann nur für ca ein jahr. wie wird es dann mit dem jugendamt geklärt?
bab ist für mein ehemann, ist die pauschale dann auch rechtlich angesehen.
bzw kann ich bafög kinderzuschuss+bab pauschale zusammen beantragen, sozusagen dass ich beides erhalte
@dms
Zitat:
Zitat von dms Aber da muss er nachweisen, dass er mind. 0,01 Euro an die Einrichtung zu zahlen hat. Essengeld zählt dabei nicht. |
was muss ihc dabei verstehen?? das ich es in einer einrichtung lasse? und dafür auch bezahle??