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Kindergeld Das Kindergeld ist Thema dieser Rubrik.

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  #11  
Alt 16.06.2010, 06:50
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Zitat:
Zitat von coolio_cool12 Beitrag anzeigen
ist es dann auf dem kindergeldformular mitdrinnen oder wird dies seperat auf einem formular beantragt?
Das muss extra beantragt werden (formlos).
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  #12  
Alt 16.06.2010, 07:01
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Das kann man bereits bei Antragstellung fürs Kindergeld machen, einfach im Formular zur Bankverbindung das Konto des Kindes angeben und natürlich auch den Namen des Kontoinhabers.
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  #13  
Alt 16.06.2010, 12:09
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@ Gerald
@ Alida

Wie jetzt? Ok In dem Formular kann ich das reinschreiben, das kommt schon logisch.

Aber warum gibt es dann ein gesetz dafür § 74 EStG?


Könnt Ihr mir also wegen der Babybetreunng nichts sagen?
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  #14  
Alt 16.06.2010, 12:37
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Zitat:
Zitat von coolio_cool12 Beitrag anzeigen
Aber warum gibt es dann ein gesetz dafür § 74 EStG?
Weil entsprechend dem Sinn des KG dieses an die Eltern zu zahlen ist, die es dann für den Unterhalt des Kindes einzusetzen haben. Der § 74 EStG regelt somit den Ausnahmefall.
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  #15  
Alt 16.06.2010, 12:58
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Also sollte ich wenn ich das Formular ausgefüllt habe dazu noch ein formloses Schreiben denen miteinlegen. habe ch das richtig verstanden?
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  #16  
Alt 16.06.2010, 13:13
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Zitat:
Zitat von coolio_cool12 Beitrag anzeigen
Also sollte ich wenn ich das Formular ausgefüllt habe dazu noch ein formloses Schreiben denen miteinlegen. habe ch das richtig verstanden?
Richtig. Du musst darlegen, dass das KG an dich ausgezahlt werden soll, weil du es von deinen Eltern sonst nicht bekommen würdest.
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  #17  
Alt 16.06.2010, 13:16
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@ gerald.

Kennst du dich mit der Babybetreuung und die dazugehörigen finanziellen grundlagen aus?
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  #18  
Alt 16.06.2010, 13:20
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Zitat:
Zitat von coolio_cool12 Beitrag anzeigen
@ gerald.

Kennst du dich mit der Babybetreuung und die dazugehörigen finanziellen grundlagen aus?
Da weiß ich nichts, was noch möglich wäre außer Zuschuss beim Bafög und Kinderbetreuungskosten über das Jugendamt.
__________________
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  #19  
Alt 16.06.2010, 14:08
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muss ich da persönlich beim jugendamt auftauchen? bzw kann ich dies überhaupt mit dem vom bafög kombinieren?
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  #20  
Alt 16.06.2010, 19:34
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Der Kinderbetreuungszuschlag bei BAföG ist rein für Betreuung außerhalb der Kernbetreuungszeiten.
Ein Student hat mal eine Übung oder Laborarbeit bis 20:00 Uhr, er hat mal ein Blockseminar am Wochenende, er muss mal bis mitten in der Nacht in der Bib recherchieren, er hat mal intensive Lernphasen vor Klausuren.
Dass man sich da einen Babysitter holen kann, dafür ist das Geld gedacht und nicht für die normale KiTa.

Für die Gebühren der normalen Öffnungszeiten von KiTas wendest du dich wegen der Übernahme ans Jugendamt.

Übrigens gibt es bei BAB auch eine Pauschale von 130 € für Kinderbetreuungskosten.
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alg 2, baby, hartz 4, kindergeld, wohngeld

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