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| Kindergeld Das Kindergeld ist Thema dieser Rubrik. |
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#1
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| Hallo zusammen, Folgendes Problem: - Ich habe zum Studienbeginn im Oktober Kindergeld beantragt. - Darauf bekam ich den "heißen Tipp" von dem Beamten, dass bereits ab Studienbewerbung Kindergeld gezahlt werden kann, wenn ich die Bewerbung nachweisen kann. - Nachdem ich die Bewerbung von Juni nachgereicht hatte, bekam ich die Antwort: Pech gehabt, jetzt gibt es überhaupt kein Kindergeld, weil mit der Berechnung ab Juni die Einkommensgrenze überschritten wird. - Einspruch von mir: Dann möchte ich eben Kindergeld ab Oktober, da stimmt die Einkommensgrenze - Antwort Kindergeldstelle: Ich kann nicht festlegen, ab wann ich Kindergeld bekomme. Es zählen die gesetzlichen Regelungen und das ist in meinem Fall die Bewerbung und die war im Juni. - Das heißt für mich, ich bin in die Falle gelaufen. Hätte ich keine Bewerbung vorgelegt hätte ich Kindergeld ab Oktober bekommen. Kann das im Sinne des Gesetzgebers sein? Bitte helft mir mit einem konkreten Hinweis, den ich meinem "freundlichen" Sachbearbeiter umstimmen kann. Danke. mzah |
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#2
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| Wenn der Antrag abgelehnt wurde, hast du doch sicherlich für die Zeit ab Januar 2012 einen neuen Antrag gestellt? Wann ist der Ablehnungsbescheid überhaupt erfolgt?
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#3
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| Vielen Dank für die Antwort. Ja, ich habe das Kindergeld für dieses Jahr neu beantragt. Das sollte nun auch durchgehen. Der Ablehnungsbescheid für das letzte Jahr kam Anfang November. Mir geht es aber immer noch um das Kindergeld von Oktober bis Dezember. Ich kann einfach nicht glauben, dass es vom Gesetzgeber gewollt ist, dass jemand, der sich rechtzeitig um einen Studienplatz bewirbt, das Kindergeld für das aktuelle Jahr gestrichen wird (wegen zu hohem Einkommen) und jemand, der sich in letzter Minute bewirbt - oder es zumindest so angibt - mit Kindergeld belohnt wird. |
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#4
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| Ich bin jetzt nicht grad ein Fachmann auf diesem Gebiet. Aber könnte es nicht sein, wenn Du das Kindergeld bekommen hättest und sich später heraus gestellt hätte, dass Dein Verdienst in diesem Jahr zu hoch war, dass Du es dann hättest zurückzahlen müssen? |
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#5
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| Hallo, da hast du mich missverstanden. Ich habe absolut nichts ungesetzliches vor. Ab Oktober, ab Studienbeginn möchte ich Kindergeld. Da ab Oktober auch kein Einkommen vorliegt, sollte dem Kindergeld nichts im Wege stehen. Der Sachbearbeiter sieht das aber anders. Da ich mich schon im Juni um einen Studienplatz beworben habe, habe ich theoretisch schon ab Juni Anspruch auf Kindergeld. Da ich aber Juni, Juli und August noch Geld verdient habe, also für das halbe Jahr (Juni-Dezember) über der Einkommensgrenze liege, bekomme ich nun gar kein Geld. Auch nicht das von Oktober bis Dezember. Wahrscheinlich kann ein Nichtbeamter diese Art "Beamten-Logik" auch nicht verstehen. |
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#6
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| Zitat:
Die Einkommensgrenze lag im letzten Jahr bei € 8004, wenn du das überschritten hast, hast du auch keinen Anspruch für Oktober bis Dezember, selbst wenn du es erst ab Oktober beantragt hättest. Ich weiß auch gar nicht, was das Gefummel jetzt soll, die Widerspruchsfrist für den Ablehnungsbescheid ist schon lange rum.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#7
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| Entschuldige bitte, aber bevor man in so einem Forum antwortet, sollte man sich selbst erstmal kundig machen. Wenn der Kindergeldanspruch von Oktober bis Dezember ermittelt wird, werden 3/12 der Jahreseinkommensgrenze zugrunde gelegt, also 8004 / 12 * 3 = 2001 Euro und diese Grenze ist nicht überschritten worden. Auch halte ich meine Frage nicht für "Gefummel", da ich bereits Einspruch eingelegt habe. Vielleicht hat auch noch jemand etwas hilfreicheres beizutragen. |
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#8
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| Vielleicht bringt dich das weiter Bundesfinanzhof, Aktenzeichen III R 67/04, Urteil vom 15.09.2005 |
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#9
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| Du hast aber den Antrag nachträglich abgeändert auf Antragstellung ab Juni. Und für die Zeit von Juni bis Dezember scheint die Einkommensgrenze nunmal überschritten worden zu sein.
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#10
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| Danke MrSippi für den Link. Es ist für mich allerdings schwierig, aus diesem Juristendeutsch schlau zu werden. Mal eine völlig andere Variante. Im Rahmen der Steuererklärung wird immer die sogenannte Günstigerprüfung durchgeführt, ob der Steuerfreibetrag für die Kinder den steuerpflichtigen Eltern mehr "einbringt", als das gezahlte Kindergeld. Ist der Steuerfreibetrag an die gleichen Bedingungen geknüpft, wie das Kindergeld, oder ist es möglich, dass das Kindergeld nicht anerkannt wird, die Eltern aber stattdessen den Steuerfreibetrag für das Kind nutzen können? |
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