| |
|
#1
| |||
| |||
| Hi ihr lieben Also zu meinem kleinen problem bekommen meine eltern das kindergeld auch dann noch wenn ich den hauptwohnsitz nicht mehr bei ihnen habe sondern nur den zweitwohnsitz den ich möchte mein auto hier wo ich jetzt wohne auch anmelden da ich dann in die selbe güstige Schadensfeiheitsklasse wie mein freund kommen das geht aber nur wenn ich meinen hauptwohnsitz hier habe schon mal danke im vorraus für eure bemühungen |
|
#2
| ||||
| ||||
| Ja, Deine Eltern bekommen das Kindergeld weiter für Dich, auch wenn Du da nicht mehr wohnst. |
|
#3
| ||||
| ||||
| ...du kannst aber einen Abzweigungsantrag bei der Kindergeldkasse stellen, dass es direkt an dich gehen soll. Dem wird man aber nur statt geben, wenn du keinen Unterhalt von den Eltern erhältst. Turtle |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| hauptwohnsitz, kindergeld, zweitwohnsitz |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Arge mit Kindergeld | BraWELo | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 10 | 24.10.2010 01:22 |
| Kind / Kinder Höheres Kindergeld bereits berücksichtigt - nun gestoppt | McChicken36 | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 8 | 06.12.2008 13:01 |
| ALG II Bescheid wirklich richtig? | goodhope | Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft | 7 | 01.12.2008 09:34 |