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| Kindergeld Das Kindergeld ist Thema dieser Rubrik. |
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#1
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| Mein Sohn hat im Sommer 09 die Schule mit Hauptschulabschluss beendet. Daraufhin hat er sich bei der Bundeswehr beworben wo er dann im April `10 eingezogen wurde. Heute bekam ich einen Brief worin stand das er die Schule im Jahr `09 abgebrochen hätte was ja schon nicht stimmt.Wir hätten ab da zu Unrecht Kindergeld erhalten. Wir beziehen kein Hartz4 oder sonstiges..wir leben komplett durch meinen Lebensgefährten. Das Kindergeld war mein einziges Einkommen..bzw das meines Sohnes. Muss ich wirklich zurückzahlen? MfG Ruta |
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#2
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| Wie alt war/ist dein Sohn 2009/2010? Wann genau hat er die Schule verlassen? Welcher Zeitraum wird zurückgefordert? Habt ihr die Beendigung der Schule der Kindergeldkasse gemeldet? War er danach ausbildungssuchend oder arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet bzw. kann er nachweisen, dass er Ausbildungen gesucht hat? Turtle |
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#3
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| Beim Schulabschluss war er 18 Jahre jung. Beim Einzug der Bundeswehr gerade 19 geworden. Er hatte mal ein Vorstellungsgespräch bei der Agentur wozu es aber wegen Krankheit nicht kam. Er sollte einen neuen Termin dafür bekommen. Ich telefonierte mit denen und habe denen erzählt das Schule beendet ist und er sich für die Bw bewirbt. Sobald er eingezogen ist sollten wir das denn melden was ich auch tat. Zeitraum juli -Dez 09 und Jan `10 - Juni ´10 |
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#4
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| Da braucht man aber nähere Angaben. Die Frage ist nämlich: War er nun ausildungssuchend oder arbeitssuchend gemeldet oder nicht? Wenn nein, dann musst du das Kindergeld zurückzahlen. Offensichtlich hat er sich ja weder um Arbeit noch Ausbildung bemüht, wenn sein einziges Ziel die BW war, oder? Turtle |
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#5
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| Nach den Schilderungen hier war er gar nichts, vor allem nicht arbeitssuchend beim Arbeitsamt gemeldet. Das einzige terminierte Gespräch hat er ja nicht wahrgenommen. Mutter hätte aber spätestens den Antritt des Kriegsdienstes melden müssen. |
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#6
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| So ist es! Er war nicht arbeitssuchend gemeldet da er ja auf Rückantwort der Bundeswehr hoffte. Jetzt wo er seit April bei der Bundeswehr ist..steht im aber doch KG zu oder nicht...die haben einschliesslich bis Dato Rückzahlung gefordert! Dann gleich die nächste Frage...gehört hier wohl net hin aber jezz ja mit dazu! Ich hatte letztes Jahr Insolvenz beantragt die auch läuft wegen Altschulden während meiner damaligen Ehezeit. Kann ich diese Summe da mit zutun...wie erwähnt..ich habe keinerlei Einkommen! |
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#7
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| Während Wehr-bzw. Zivildienst besteht kein KG-Anspruch.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#8
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| Während der Bundeswehr gibt es kein Kindergeld, wie kommst du denn darauf? Und wenn er nicht ausbildungs- oder arbeitssuchend gemeldet war, dann stand dir das Kindergeld für ihn nicht zu. Wahrscheinlich hast du ja noch nichtmal die Beendigung der Schule an die Kindergeldkasse gemeldet, sonst wäre es gar nicht zu der Überzahlung gekommen. Neue Schulden zählen nicht zur schon begonnenen Insolvenz. Nur alte Schulden. Obs dir gefällt oder nicht: du wirst hier wohl zurückzahlen müssen. Turtle |
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#9
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| Gerade für Wehr- und Ersatzdienstleistende gibt es kein Kindergeld. Schulden, die du nach der Insolvenzeröffnung gemacht hast, in die Insolvenz mitreinnehmen? Ich würde schauen, das Geld ganz schnell zusammenzukratzen, dir aus den Rippen zu schneiden, alle Verwandten und Bekannten anzuschnorren und die eindeutig feststehende Schuld/Rückforderung zu zahlen. 1. Steuerbetrug bzw. Steuerhinterziehung, Kindergeld ist eine steuerliche Leistung 2. Insolvenzbetrug |
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#10
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| Ich habe bekannt gegeben das mein Sohn die Schule abgeschlossen hatte und auch das er im April eingezogen wird. Allerdings was das telefonisch! Bei einer Lehrstelle bekommt man doch auch weiterhin Kindergeld?! Hmm..das war wohl meine Unwissenheit |
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