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Kindergeld Das Kindergeld ist Thema dieser Rubrik.

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  #1  
Alt 09.02.2010, 10:47
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Registriert seit: 09.02.2010
Beiträge: 3
Standard Hartz IV - Kindergeld als Summe der Einkünfte

Bonjour, Hallo!

Das Kindergeld würde als Summe der Einkünfte berechnet in der Berechnung der Hartz IV.
Gib es nicht eine Deskriminierung?

Die, die kein Hartz IV Anspruch brauchen, dürfen Zusätzlich zu ihrer normalen Einkommen auf das Geld zählen und, die Menschen, die wirklich in Not sind, können das nicht; es ist sogar abgerechnet.

Warum?
Und warum spricht niemand über diese Ungerechtigkeit?
Können Sie mir das erklären?


Mit freundlichen Grüßen.
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  #2  
Alt 09.02.2010, 11:06
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.842
Standard

Zitat:
Zitat von juju Beitrag anzeigen
Bonjour, Hallo!


Das Kindergeld würde als Summe der Einkünfte berechnet in der Berechnung der Hartz IV.
Gib es nicht eine Deskriminierung?

Die, die kein Hartz IV Anspruch brauchen, dürfen Zusätzlich zu ihrer normalen Einkommen auf das Geld zählen und, die Menschen, die wirklich in Not sind, können das nicht; es ist sogar abgerechnet.

Warum?
Und warum spricht niemand über diese Ungerechtigkeit?
Können Sie mir das erklären?



Mit freundlichen Grüßen.
Ja. Der Alg II-Satz stellt das Existenzminimum dar. Wer dieses nicht durch eigene Einkünfte bestreiten kann, wird damit aufgestockt. Da das Kindergeld nicht ausreicht, wird es mit Alg II/Sozialgeld aufgestockt. Es wird also nicht das Kindergeld weggenommen sondern zum Kindergeld dazugezahlt, wei es nicht reicht. Das ergibt sich aus der Systematik der Sozialleistungen mit AlgII als nachrangige Leistung.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 09.02.2010, 12:06
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.02.2010
Beiträge: 3
Standard

Hiermit gibt es ein Simulation von einer Arbeislosengeld II Berechnung


Leistungen Regelleistungen/sozialgeld
Antragsteller (Berlin): 359.00 €
Kinder 14 bis 25 Jahre: 287.20 €
Mehrbedarf Alleinerziehende: 43.08 €
Summe der Leistungen: 689.28 €

Kosten für die Unterkunft
Kaltmiete: 330.00 €
Heizkosten : 150.00 €
Summe der Unterkunftskosten: 480.00 €


Einkommen
Kindergeld: 184.00 €
Summe der Einkünfte: 184.00 €


Summe der Leistungen: 689.28 €
+ Summe der Unterkunftskosten: 480.00 €
- Summe der Einkünfte: 184.00 €
+ befristeter Zuschlag durch Arbeitslosengeld: 0.00 €
= Ihr vermutlicher Anspruch: 985.28 €




Das Kindergeld ist als einkomme bezeichnet und dann von der Summe der Leistung abgerechnet.
Ich sehe nicht der Kinderzuschlag als ausreichende. Und wie gesagt das Kindergeld ist sonst für jede als zusätzlich gesehen die Familie zu helfen. Ich verstehe die Logisch nicht.

Wenn das Kindergeld nicht ausreicht, und dann es mit harzt IV aufgestockt würde, das bedeutet für mich 287,20€ + 184€ = 471,20€ und nicht 287,20€ - 184€ = 103,20 € und von mir aus können wir die gleich Leistung für das Kind und Antragsteller vergleichen mit 359,00€ für jede.
Ein Kind soll nicht 103,20€ als Regelleistung bekomme + Kindergeld; es ist einfahr nicht reallistig.
Zwischen 14 und 25 Jahr die essen soviel wie eine erwachsene und wir sollen die andere Ansprüche nicht vergessen; Also, für eine Existenzminimum Niveau, ist diese Berechnung falsch

Viele Grüße
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  #4  
Alt 09.02.2010, 15:51
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Du gehst davon aus, dass das ALG 2 287 Euro sein muss. Das stimmt nicht. Der BEDARF des Kindes ist 287 Euro. Sein Einkommen 184 Euro. Und dieses Einkommen ist auf 287 Euro AUFZUSTOCKEN.

Turtle
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  #5  
Alt 10.02.2010, 09:48
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Registriert seit: 10.02.2010
Beiträge: 2
Standard Ungerecht?

Ich finde es nicht ungerecht, dass die Rechnung so aufgestellt wird. Die HartzIV- Empfänger sollen sich auf diese Leistungen nicht ausruhen, sondern angespornt sein, wieder arbeiten zu gehen! Und wenn ich mir mal an einem freien Tag solche Talk-Shows angucke, dann sehe ich, dass es vielen HartzIV-Empfängern bestens geht!
Und auch im Bekanntenkreis sehe ich, dass es meistens gar nicht so schlecht um diese Mitbürger steht. Da wird mal ein Nintendo DS geholt oder woanders ein Flachbildfernseher usw. Das können manchmal nicht mal die, die jeden Tag arbeiten gehen und alle Rechnungen selbst bezahlen müssen. Wer zahlt denn meine Miete und fragt, ob ich klar komme? Wer zahlt denn meine Betriebskostenabrechnung?
Wie kommen die meisten HartzIV-Empfänger nur dazu, immer mehr zu fordern??? Mein Lohn wird auch nicht erhöht.
Man soll sich keine Luxusgüter kaufen/gönnen können. Sondern EXISTIEREN!!! Und das kann man mit HartzIV. Ich spreche da aus eigener Erfahrung! Mir ging es mit HartzIV besser als mit Arbeit! Also bitte nicht mehr jammern, sondern den Arsch hochkriegen! Der Traumjob wird nunmal Traumjob bleiben! Hauptsache man hat Arbeit!

Ich weiß, dass ich jetzt ein paar Hassantworten bekomme, aber das ist meine Meinung! Und wir leben in einem Land, wo man seine Meinung frei äußern kann!


Eure Jana
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  #6  
Alt 10.02.2010, 13:06
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.02.2010
Beiträge: 3
Standard Ja der Harz IV es soll kein Dienstleistung für Faultier sein

Ja der Harz IV es soll kein Dienstleistung für Faultier sein.

Da ist nicht die Frage...

Es geht mir auch so, als freiberuflich habe ich auch jeden Tag zu kämpfen, ohne Weihnachtsgeld, Bezahlurlaub und Co.

Aber ich weis auch wie prekäre das leben kann sein.

Und ich will auch nicht über diese so genannte "böse" HartzIV-Empfänger reden.

Kein Mensch ist durch die Wirtschaftsysteme geschutz von Arbeitslosichkeit, sollen wir das nie vergessen. Sollten wir auch nicht die Andere beurteilen, aber denken an unsere eigenen Rechte, wenn Probleme kommen.
Es geht auch nicht um die Erwachsene, sondern um die Kinder.

Außerdem ich denke das, die "böse" HartzIV-Empfänger ihre super "median" Produkt bekommen nicht von dem Stadtgeld sogar durch andere Mittel, dann die Beamte sollten ihre Hinter mehr bewegen um Missbrauch zu verhindern.

Ich sehe auch nicht das Harzt IV als Möglichkeit eine Luxuriös Leben zu führen aber als als provisorische Unterstützung.

Für mich das Kindergeld bleibt ein Recht für das Kinder mit oder ohne HartzIV.

Ich wünsche Ihnen allen viel Erfolg in Ihrem Berufsleben, so dass es nicht als HartzIV-Empfänger zu Ende wird.

Viele Grüße.
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  #7  
Alt 10.02.2010, 22:26
Benutzerbild von Hexepebbles
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Registriert seit: 21.01.2009
Beiträge: 477
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Bitte berücksichtige auch, das "Normalverdiener" rechnen müssen.

Wir beziehen Kindergeld für 1 Kind (184 €) und zahlen jeden Monat für die Kinderbetreuung (Kita) 140,00€. Dazu kommen Essen, Windeln, Pflegeprodukte, Kleidung, etc. Ab und zu ein Ausflug. Wie auch immer.

Die Betreuungskosten für eine Kita werden z. B. vom Jungendamt für die Kinder von Leistungsbeziehern übernommen, für einen Ausflug (Schwimmbad, Zoo, Museum, etc.) gibt es ebenfalls Vergünstigungen.

Und glaub mir, auch mein Kind geht mit gebrauchten Klamotten aus dem Haus (die kaufe ich auf einem Basar) sonst wäre ich auch schon längst pleite.

Vergessen: Und ich habe zu den 184 € keine 200 € extra.
Uns bleiben bei einer 3köpfigen Familie nicht die 3 Regelsätze zum "ausgeben". Wir haben weniger und gehen mit 2 Leuten arbeiten!

Geändert von Hexepebbles (10.02.2010 um 22:28 Uhr) Grund: Vergessen ;-)
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  #8  
Alt 15.02.2010, 06:08
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Beiträge: 2
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@ Hexenpebbles:

genauso sehe ich das auch! Als Normalverdiener bleibt nämlich fast gar nichts mehr! Wir müssen nämlich überall die volle Summe bezahlen. Und Hartz IV sollte nunmal wirklich gerade so reichen! Tut mir leid, dass meine Meinung so ist. Aber die habe ich nunmal, da ich sehe, dass es den Hartz IV Empfängern in meinem Bekanntenkreis echt gut geht! Und das freut mich auch. Aber die meisten von denen wollen nicht mal mehr wirklich arbeiten gehen. Da werden noch Ansprüche gestellt, wie keine Spätschicht oder kein Samstagsdienst! Und das kann es ja wohl nicht sein!!!

@ juju

ich hab aus Erfahrung gesprochen, da ich selbst mal in der Lage war! Hab ich aber auch in meinem Text geschrieben. Und das Kindergeld bleibt doch in dem Sinne. Die Rechnung ist halt doof aufgestellt! Man bekommt ja sogar mehr!!!


Aber egal... Ich wünsche auch allen, dass sie einen Job haben und nie in die Lage kommen. Und wenn: Man kann auch damit überleben. Man muss halt mal die Ansprüche runterschrauben.
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  #9  
Alt 15.02.2010, 07:43
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Ort: Berlin
Beiträge: 487
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Zitat:
Zitat von Hexepebbles Beitrag anzeigen
Uns bleiben bei einer 3köpfigen Familie nicht die 3 Regelsätze zum "ausgeben". Wir haben weniger und gehen mit 2 Leuten arbeiten!
Das verstehe ich nicht. Vor einiger Zeit habe ich geschrieben, dass es einem Freund genauso geht (er glaubt weniger zu haben als ein LG II-Bezieher), und da wurde mir in diesem Forum glaubhaft versichert, das könne nicht sein, denn Arbeiten lohne sich immer.
Mich würde jetzt interessieren, welche Aussage nun stimmt.
Bis jetzt hatte ich den Eindruck, man könne aufstocken, wenn man unter'm Satz liegt.

Zweitens würde mich z.B. interessieren, wie es eigentlich mit den Klassenfahrten ist. Mit dem Formular, das ich bereits mehrfach ausgefüllt habe, können auch Nicht-ALG II-Bezieher die Übernahme der Kosten für Klassenfahrten beantragen (aufgrund geringen Einkommens/Vermögens):
"Auch wer kein ALG II bekommt, aber nur geringfügig darüber liegt, kann einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Wenn alle sonstigen Voraussetzungen (s.o. Familien mit ALG II)erfüllt sind, kann dem
stattgegeben werden. Das Einkommen über dem aktuellen Sozialhilfesatz muss aber eingesetzt werden, sodass die Kosten i der Regel nicht in voller Höhe übernommen werden. Hier erfolgt in jedem Fall eine Einzelfallberechnung. Die üblichen Nachweise müssen vorgelegt werden. Alle Einnahmen/Ausgaben müssen belegt werden, (totale finanzielle Offenlegung).
"
Zitat aus: http://www.harald-thome.de/media/fil...---03.2008.pdf
Ist diese Info falsch?

Ich finde es unglaublich ungerecht, dass der Einkommens-Unterschied zwischen Arbeitenden und ALG II-Beziehern an manchen Stellen kaum noch vorhanden ist. Wenn es aber so ist, dass Ganztagsarbeitende nur knapp am ALG II vorbeirauschen - dann müsste doch der erst Gedanke sein: 'Warum wird Arbeit so schlecht bezahlt?' Statt dessen gewinne ich zunehmend den Eindruck, Geringverdienern ginge es schon besser, wenn nur die Regelsätze für ALG II-Bezieher gekürzt würden.
Wovon andere Hartzis ihre Nintendos und Luxus-Fernseher bezahlen, weiß ich nicht. Ich jedenfalls kann mir sowas nicht leisten, und ich kenne auch keinen Hartzi, der das kann.
Schwarzarbeiter und sonstige Betrüger (die im Übrigen in jeder Gesellschaftsschicht zu finden sind) würde ich nicht zum Regelfall machen.
__________________
- Maria -
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  #10  
Alt 15.02.2010, 08:13
Erfahrener Benutzer
 
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Beiträge: 3.307
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Maria das kommt auf die Ausgaben an.

Bei einem Alleinstehenden der nicht viele Werbungskosten hat, kommt eigentlich nur die GEZ und evtl. wegfallende Vergünstigungen (Sozialticket etc.) zu.

Aber bei Kindern wirds dann schwieriger.
Betreuungskosten, Bustickets, Schulbücher, hier in NRW volles Mittagessengeld in der OGS....
Da sind manchmal die Klassenfahrten noch die geringsten Zusatzkosten, die Klassenfahrt meines Sohnes hat 35€ für 3 Tage gekostet.
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