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| Kindergeld Das Kindergeld ist Thema dieser Rubrik. |
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#1
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| Guten Morgen.. ..ich habe da mal folgende Fragestellung: Ich habe zwei Kinder mit meinem geschiedenen Mann. Mein Sohn (13) wohnt bei mir, und meine Tochter (15) bei ihm. Da er ein vielfaches meines Netto-Einkommens hat, ist ausschließlich er meinem Sohn gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Ich habe nun eine Frage zum Kindergeld. Er bezieht das komplette Kindergeld für die Tochter (die je bei ihm lebt) und das hälftige Kindergeld von meinem Sohn, das er vom Unterhalt abzieht. (Da ich keinen Unterhlt für die Tochter zahlen brauche, steht mir im Gegenzug ihr hälftiges Kindergeld nicht zu - ihm hingegen das des Sohnes) Ist das korrekt? Ist das Kindergeld nicht personenbezogen für das Kind gedacht? Vielen Dank schonmal im Voraus.. Angeklika |
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#2
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| Das ist rechtlich so korrekt. Das Kindergeld ist ein Ausgleich für die finanziellen Belastungen der Eltern, es soll also einen Teil der Aufwendungen beider Elternteile ersetzen. Da dein Ex für euren Sohn finanzielle Aufwendungen hat, wird die Hälfte des KG beim Unterhalt berücksichtigt und somit indirekt an ihn gezahlt.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Vielen lieben Dank erstmal für die schnelle Antwort Gerald! Hmmmm..hab ich das richtig verstanden?..: Derjenige, der sowieso deutlich weniger Geld insgesamt zur Vefügung hat, bekommt auch nur das hälftige Kindergeld? Ok, wenn das so ist...kann man wohl nix machen. Danke trotzdem!! Angelika |
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#4
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| Hallo Angelika65, Zitat:
Kindergeld ? Wikipedia lg edy |
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#5
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| Kindergeld ist keine Bezahlung für die Eltern, sondern der vorgezogene steuerliche Ausgleich für die finanzielle Belastung, die durch das Kind entsteht. Wer trägt hier die finanzielle Belastung, der Vater oder du? |
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