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| Kindergeld Das Kindergeld ist Thema dieser Rubrik. |
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#1
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| Hallo! Habe mich schon durch einige Foren durchgewurschtelt, Kindergeldrechner probiert, usw. Ich habe einfach keinen durchblick! Meine Frage: Ich verliere ab November meinen Kindergeldanspruch, da ich am 29.10. 25 Jahre alt werde. Deshalb möchte ich mir jetzt einen Nebenjob suchen, um das fehlende Geld auszugleichen. Ich weiss zwar, dass es eine Einkommensgrenze vom 7680€ im jahr gibt, und dass ich einen bestimmten Betrag als werbungskosten von meinem gehalt abziehen darf, mehr aber auch nicht! Ich brauche Hilfe dabei, zu berechnen, wieviel ich dieses Jahr noch dazuverdienen darf, damit der Kindergeldanspruch nicht erlischt. Hier die meiner meinung nach relevanten Daten: Verdienst 2009: vom 01.01.2009 bis 31.10.2009: 480€/mon. Brutto (10x) plus 240€ Brutto Urlaubsgeld vom 01.11.2009 bis 31.12.2009: 530€/mon. Brutto (2x) plus 265€ Brutto Weihnachtsgeld zusätzlich übernimmt mein Arbeitgeber die Fahrtkosten, das wären 57,60€ monatlich. Für 12 Monate wären das 691,20€ für dieses Jahr. (müssen glaube ich von den werbungskosten abgezogen werden?!?!) Noch relevante Daten: Ehrenamtliche Tätigkeit (Wahlhelfer): einmalig 60€ Tätigkeit Nebenjob im Dezember 2008 (das Gehalt habe ich erst im Februar 2009 erhalten): ca 320€ Brutto Von den 920€ Werbungskosten müsste ich dann die 691,20€ Fahrgeld abziehen. Also würden 228,80€ übrigbleiben, die ich geltend machen könnte. Meinen Berechnungen nach sind das also 6745€ Brutto-Einkommen für 2009, von dem ich 228,80€ abziehen kann. Also für die Rechnung Relevanter Betrag: 6516,20€ Differenz zur Einkommensgrenze: 1163,80€ Also darf ich dieses Jahr noch 1163,80€ Brutto dazuverdienen?!?! Wenn jemand hier ahnung davon hat, der möchte mir bitte sagen, ob die Berechnung so richtig ist, oder ob ich da falsch liege! Danke im Voraus MfG Lars |
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#2
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| Kann mir keiner weiterhelfen?!?! |
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#3
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| Denkfehler -> bekommst du nur bis einschl. November Kindergeld, dann kannst du auch nur bis November das Einkommen und die Freigrenzen heranziehen. Du darfst also Januar mit November 7.680 € plus 920 € (oder mehr) Werbungskosten, geteilt durch 12 mal 11, haben - das wären bei dir 7.883 €. |
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#4
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| Da hat der staat mal wieder an sich gedacht! Ich bekomm weniger kindergeld UND DARF DANN AUCH NOCH WENIGER VERDIENEN aufs ganze jahr gesehen Ich bekomm 10 anstatt 12 monate Kindergeld, darf dann aber in den 12 monaten nur 7.883€ anstatt 7680+920 verdienen (a....lö....) |
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#5
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| Bei manchen Leuten muss man mit der Aufklärung wirklich ganz von vorne anfangen. Du bist nur für gewisse Monate kindergeldberechtigt und bekommst für diese Monate wie jeder andere auch dein Kindergeld. Du bist nur für gewisse Monate kindergeldberechtigt und darfst für diese Monate jeweils 640 € plus Werbungskosten dazuverdienen, wie jeder andere auch. |
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#6
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| okay, das heisst, ich darf in den monaten november und dezember so viel dazuverdienen wie ich will, weil ich da nicht mehr kindergeldberechtigt bin |
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#7
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| Würd eich so verstehen, nur bis Nov. darf es halt nicht mehr sein, wie der von ALida ausgerechnete Höchssatz. |
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#8
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| Nachdem das mit dem Grenzbetrag geklärt ist, widme ich mich mal dem Rest ![]() Keinen Grundwehr- oder Zivildienst geleistet? Zitat:
Von dem Arbeitnehmerpauschbetrag wird nichts abgezogen der bleibt dir auf jeden Fall. Da du nur bis Oktober kindergeldrechtlich berücksichtigt wirst, aber das ganze Jahr Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit erzielst werden 10/12 (766,67 €) von deinem Einkommen abgezogen. Zitat:
5.040 € Brutto, von dem du ca. 1.040 € SV-Beiträge und 766,67 € Pauschbetrag abziehen kannst. Achtung: Ist die Fahrtkostenerstattung im Steuerbrutto enthalten, käme dieser Betrag noch hinzu. Bezüge 320 €, von denen du 180 € Kostenpauschale abziehen kannst. Summe Einkünfte und Bezüge: 3.372,75 € anteilige Einkommensgrenze: 6.400 € Evtl. Kapitalerträge nicht vergessen. Zitat:
* November und Dezember 2009 liegt ausserhalb des Anspruchszeitraums. * Aufwandsentschädigungen gehören nicht zu den Bezügen. Bis Oktober könntest du noch rund 3.000 € hinzuverdienen. Ab November soviel du willst (wenn kein Grundwehr- oder Zivildienst geleistet wurde). |
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