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Kindergeld Das Kindergeld ist Thema dieser Rubrik.

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  #1  
Alt 26.08.2010, 14:33
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Registriert seit: 30.07.2010
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Standard Einkommen Ehemann bei Kindergeld für Ehefrau

Wir haben jetzt das Kindergeld für meine schwerbehinderte Frau durchbekommen erstmal für ein Jahr bis Juli 2011. Ab März 2011 gehe ich höchstwahrscheinlich ins Anerkennungsjahr als Sozialarbeiter und verdiene Geld.

Wie viel darf ich verdienen damit das Kindergeld meiner Frau nicht gestrichen wird?

Übrigens meine Frau ist im Juli 25 geworden.

Danke im Voraus.

MfG

Christian
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  #2  
Alt 26.08.2010, 14:53
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Beiträge: 2.047
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Dein Einkommen hat nix mit dem Kindergeld deiner Frau zu tun.
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  #3  
Alt 26.08.2010, 15:09
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Registriert seit: 30.07.2010
Beiträge: 34
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Warum Nachtvogel?

Wenn ich genug verdiene bekommt meine Frau doch kein Kindergeld mehr.

MfG

Christian
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  #4  
Alt 26.08.2010, 15:52
woodchuck
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Beiträge: n/a
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Lest mal DA 31.2.2 und DA 63.3.6.4 DA-FamEStG:

http://www.bzst.bund.de/003_menue_li...amESt_2009.pdf


Bekommst du auch Kindergeld?
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  #5  
Alt 26.08.2010, 16:29
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Registriert seit: 30.11.2008
Beiträge: 2.047
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Lebenslanges Kindergeld für behinderte Kinder

irgendwie hab ich da noch mehr links - finds grad nicht.
Weiß es aber, da immer nur darum geht ihren eigenen Bedarf zu decken,
kann sie das nicht - hat sie anspruch auf kindergeld lebenslang - wegen der behinderung.
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  #6  
Alt 26.08.2010, 20:56
woodchuck
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Beiträge: n/a
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Der Ehemann ist seiner Frau gegenüber Unterhaltspflichtig. Daher wird bei verheirateten Kindern geprüft, ob ein sogenannter Mangelfall vorliegt. Dabei ist es egal, ob das verheiratet Kind behindert ist oder nicht.
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  #7  
Alt 26.08.2010, 21:41
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Zitat:
Zitat von nachtvogel Beitrag anzeigen
Lebenslanges Kindergeld für behinderte Kinder

irgendwie hab ich da noch mehr links - finds grad nicht.
Weiß es aber, da immer nur darum geht ihren eigenen Bedarf zu decken,
kann sie das nicht - hat sie anspruch auf kindergeld lebenslang - wegen der behinderung.
Lebenslang stimmt nicht ganz. So lange ein Kindergeldberechtigter noch lebt, also ein Elternteil.
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  #8  
Alt 26.08.2010, 22:26
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Beiträge: 2.047
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Zitat:
Zitat von Vegas Beitrag anzeigen
Lebenslang stimmt nicht ganz. So lange ein Kindergeldberechtigter noch lebt, also ein Elternteil.
doch, wenn die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.
Antragsberechtigt ist man dann da auch lebenslang als Vollwaise
WENN man sich selbst nicht unterhalten kann.
Das ganze ist ne imense rumrechnerei und so wie es ausschaut wird im gewissen Maße doch das Einkommen vom Ehepartner herangezogen.
Während Elterneinkommen fürs Kindergeld nicht zählt.

INTAKT: Kindergeld für volljährige Kinder - Internetplattform für Eltern von Kindern mit Behinderung
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