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Kindergeld Das Kindergeld ist Thema dieser Rubrik.

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  #1  
Alt 12.07.2011, 11:48
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Standard Dringend!!!!Riesen hick Hack um's kindergeld

Hallo
Folgende Situation
Bin22,letztes Jahr Ausbildung abgeschlossen,1 Jahr arbeitslos und jetzt ab August fachabitur

Nachdem ich im März meine Zusage fürs fachabi erhalten habe, habe ich im April/Mai Kindergeld beantragt.
Daraufhin kam ein schreiben dass noch einige unterlagen fehlen,einen Tag später fehlende unterlagen eingereicht.
Dann kam Ende Juni ein schreiben dass "Kindergeld ab dem Tag der Bewerbung gezahlt werden kann" dazu sollte ich noch 2 Zettel ausfüllen, die ich allerdings nachdem ersten schreiben schon ausgefüllt hatte.daraufhin haben wir dort angerufen,man sagte uns es werden keine unterlagen mehr benötigt und ich bekomm ab Juli Kindergeld(das Telefonat war irgendwie kurz vorm 1.7).dann hab ich mich schlau gemacht WANN genau das Geld kommt.Kindergeldnummer Endziffer 0..sollte schon längst drauf sein.wieder angerufen,der Herr sagt "das wird doch Donnerstag rausgeschickt",klang so als ob wir das doch wissen müssten.

Also ich werde daraus nicht schlau.....kommt das Geld jetzt immer am 14ten eines Monats obwohl ich die 0 als Endziffer habe????.....bekomm ich die Nachzahlung,seit Tag der Bewerbung(februar/März)????....kommt das Geld diesen Monat vielleicht erst am 14ten WEGEN der Nachzahlung???

Hab gestern die beiden Zettel für die Nachzahlung(die wie gesagt aber schon vorliegen) vorsichtshalber nochmal abgeschickt.
Eine schriftliche Bestätigung für's Kindergeld bzw. Nachzahlung hab ich übrigens auch nicht.


Kann mir irgendeiner helfen???jemand ne Theorie??Erfahrung??Tips???die machen mich noch irre
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  #2  
Alt 12.07.2011, 12:55
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Beiträge: 5.842
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Die laufenden Zahlungen erfolgen entsprechend der Endziffer. Nachzahlungen erfolgen sofort unabhängig von der EZ.
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"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 12.07.2011, 14:03
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Registriert seit: 12.07.2011
Beiträge: 10
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Eben nicht.
Bitte den Beitrag vernünftig durchlesen und dann antworten,ist nicht böse gemeint aber ihre Aussage hilft mir absolut nicht weiter.
WEIL, wie gesagt, ich habe die Endziffer 0 und bekomme laut Aussage des amtest am 14 das Kindergeld.....
Dann noch das Ding mit der Nachzahlung.....bekommt man da irgendwie einen Bescheid oder so?????

Vielleicht jemand ne Idee der ein bisschen Erfahrung mit der Angelegenheit hat??
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  #4  
Alt 12.07.2011, 14:37
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Nein.

http://www.arbeitsagentur.de/zentral...splan-2011.pdf

Die Zahlung der EZ 0 erfolgt immer am Monatsanfang. Wenn aber zum Zeitpunkt der Bewilligung der Zahltermin schon durch ist, erfolgt die Nachzahlung sofort. Danach läuft es regulär monatlich nach Plan.
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  #5  
Alt 12.07.2011, 14:37
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Beiträge: 844
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Meine Güte, da maulst du ja genau den Richtigen an...

Du hast eine klare Antwort bekommen:
1. Nachzahlungen erfolgen außerhalb des Abrechnungslaufes
2. Überweisungstag für Endziffer 0 war im Juli am 04.07. (für August ist er am 02.08.)

Bei dir steht noch die Nachzahlung an. Erst im August wird die Zahlung regulär kommen.
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  #6  
Alt 12.07.2011, 14:57
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Registriert seit: 12.07.2011
Beiträge: 10
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Zitat:
Zitat von Musiker Beitrag anzeigen
Nein.

http://www.arbeitsagentur.de/zentral...splan-2011.pdf

Die Zahlung der EZ 0 erfolgt immer am Monatsanfang. Wenn aber zum Zeitpunkt der Bewilligung der Zahltermin schon durch ist, erfolgt die Nachzahlung sofort. Danach läuft es regulär monatlich nach Plan.
Ahh,okay....das ergibt Sinn (Bewilligung erst nach dem auszahlungstermin für die Endziffer 0) deshalb erst Mitte des Monats, danach dann ganz regulär zum monatsanfang.
Super,Dankeschön.
Worauf hat sich ihr "nein" bezogen???auf meine Frage ob ich einen Bescheid bekomme zum Thema Nachzahlung??


Meine Frage vom Anfang ist allerdings noch immer nicht beantwortet .hatte in dem letzten schreiben von der kindergeldkasse/familienkasse, was auch immer, stehen dass mir Kindergeld ab Tag der Bewerbung für die Schule zusteht.kann es nun sein dass ich die Nachzahlung jetzt einfach bekomme oder hätten die mir vorher Bescheid gegeben.rein theoretisch sollten die Damen und Herren alle unterlagen vorliegen haben, wo hervor geht dass mir die Nachzahlung wohl zusteht.
Zitat:"Kindergeld kann ab dem Tag der Bewerbung gezahlt werden wenn die Einkommensgrenze nicht überschritte wird"

Und das tut sie nicht!!!!!
Und es ist belegt,unterlagen wurden eingereicht!!!!
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  #7  
Alt 12.07.2011, 15:30
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Zitat:
Zitat von Duddeck88 Beitrag anzeigen
Worauf hat sich ihr "nein" bezogen???!!!!
Das nein bezog sich auf den Zahltag 14. für die EZ 0.

Du müsstest einen Bescheid bekommen.
s.S. 30 http://www.arbeitsagentur.de/zentral...Kindergeld.pdf
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kindergeld, nachzahlung, zahlungstermin

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