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Kindergeld Das Kindergeld ist Thema dieser Rubrik.

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  #1  
Alt 30.11.2011, 01:59
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Registriert seit: 11.09.2011
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Frage Berechnung der Werbungskosten- gleiches Verfahren wie Einkommenssteuererklärung?

Trotz Einreichung der Einkommensbelege im Januar 11 und Neuantrag wegen nicht bestandener Prüfung im Juni 11 wurde das Kindergeld gezahlt, obwohl das Azubigehalt der Einkommensgrenze sehbar sehr nahe kommt.
Nun hat die Familienkasse aufgefordert, Werbungskosten einzureichen, "da diese erfahrungsgemäß den Pauschbetrag übersteigen".
Aha, wenns nicht passt, droht die Rückzahlung für ein Jahr- das können viele nicht mal eben wuppen!
Okay, es läuft also alles anders bei der Familienkasse, nicht wie bei den Arbeitsagenturen, Jobcentern, Wohngeldstellen usw. Ich habs nur leider erst jetzt verstanden- zu spät!

Meine Frage zu den Werbungskosten:
Ist es richtig, dass unter diesem Begriff nicht die gleichen zu geltend machenden Ausgaben wie bei der Einkommenssteuererklärung fallen?
Ich frage nach:
-der KFZ- Versicherung
-bei der Enkommenssteuererklärung werden von den Finanzämtern Auflistungen für nachvollziehbare Werbungskosten wie z.b. Kosten einer Bewerbungsmappe OHNE Beleg anerkannt. Wie verhält sich die Familienkasse?
-Pauschalen bei den Arbeitsmitteln

Fahrtkosten sind klar, das Formblatt der Familienkasse "Werbungskosten" liegt mir vor.
Problem ist nur, dass die Belege nicht gesammelt wurden

Herzlichen Dank für eure Antwort und Hilfe,
Siki
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  #2  
Alt 30.11.2011, 05:44
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Beiträge: 5.842
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Da das KG nach dem EStG gezahlt wird versteht man hier als Einkünfte auch solche nach dem EStG. Dabei sind die Werbungskosten entsprechend § 9 EStG zu berücksichtigen, also genauso wie bei der Einkommensteuererklärung. Ohne Belege klappt das aber nicht.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 30.11.2011, 23:51
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Registriert seit: 11.09.2011
Beiträge: 11
Frage

Vielen Dank Musiker!
Ich hab den Werbungskostenparagraphen noch mal nachgelesen und nun klar, die KFZ-Versicherung läuft nicht unter diesen Punkt.
Das ist hart, und Problem sind die nicht aufbewahrten Belege! Ausgaben gab es reichlich, alleine nur für die Bewerbungsunterlagen, Bücher zum Lernen, typ. Berufsbekleidung etc. So gibt es wohl nur die Möglichkeit, Fahrtkosten abzusetzen- und das reicht nicht, also das KG zurückzahlen

Frage: im letzten Jahr wurde ein Notebook gekauft, der Beleg ist wg. der Garantie da. In dem Jahr wie zuvor auch wurde keine Abrechnung mit der Familienkasse durchgeführt, nicht angefordert. Kann man nun den Abschreibebetrag für dieses, 2. Jahr als Werbungskosten absetzen?

Vielen Dank im Voraus,
Siki
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  #4  
Alt 01.12.2011, 05:38
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.842
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Zitat:
Zitat von Siki Beitrag anzeigen
. Kann man nun den Abschreibebetrag für dieses, 2. Jahr als Werbungskosten absetzen?
Prinzipiell ja, aber nicht in voller Höhe, da es ja auch privat genutzt werden kann.
__________________
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belege, kindergeld, werbungskosten

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