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| Kindergeld Das Kindergeld ist Thema dieser Rubrik. |
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#1
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| Hallo ihr Lieben!!! Es geht um Folgendes Ein Freund und arbeitskollege von uns ist in Ausbildung und bezieht kein Kindergeld.Da er ja aber doch anspruch hat habe ich ein paar fragen. Der besagte Freund ist im November 2005 von zu hause aus und mit seiner Freundin zusammen gezogen da seine Freundin ein Kind erwartete. Er und Sie bezogen beide ALG2 bis er im september 2007 eine ausbildung anfing und sich kurz danach trennten sich beide. Das Kindergeld wurde beim ALG2 bezug nicht mit angerechnet weil er es ja nicht bezog!!! Nun lebt er in seine 1 Raum wohnung. Er bezieht aber seitdem er von seinem Vater ausgezogen ist NOV 2005 kein Kindergeld, aber sein Vater schon.also der Vater bezog das Kindergeld bis November 2007 da sein Sohn dort 21 wurde.Aber der Vater zahlte auch keinen Unterhalt,weil er wohl unter der magischen zahlungsgrenze steht.das heisst das er zuwenig verdient.Und der Vater hat auch nicht das Kindergeld an seinem Sohn ausgezahlt. Er hat als einkommen 332€ BAB und 325 Lohn. Wie schauts denn jetzt aus mit dem kindergeld.Muss sein Vater das Kindergeld beantragen oder doch der Sohn. Es besteht kein Kontackt zwischen Vater und Sohn. und wie schauts aus ab wann bekommt er wenn der sohn das kindergeld bewilligt wird das Kindergeld Nachgezahlt aber ausbildungsbeginn oder ab dem auszug aus der Elterlichen Wohnung ( NOV 2005 )? Ich hoffe ich konnte es verständlich erklären und hoffe auf hilfreiche antworten. Ich danke euch schon im Vorraus für eure Antworten |
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#2
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| Grundsätzlich ist der Antrag durch den Kindergeldberechtigten, d.h. einen Elternteil zu stellen. Nach § 67 EStG kann aber auch jeder andere, der Interesse an der Leistung hat, den Antrag stellen. Somit kann der Sohn den Antrag im berechtigten Interesse stellen mit gleichzeitigem Antrag nach § 74 EStG auf Auszahlung an sich selbst, weil der Vater das Kindergeld nicht an ihn weiterleiten würde.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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