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Kindergeld Das Kindergeld ist Thema dieser Rubrik.

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  #1  
Alt 16.01.2009, 12:19
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Standard Anspruch auf Kindergeld?

Hallo,

ich habe mal eine Frage...Hab ich anspruch auf kindergeld?

Ich bin am 11.06.2007 18 geworden und habe an diesem tag auch mein letztes kindergeld bekommen.(zu dem zeitpunkt habe ich in einer mutterkind einrichtung gewohnt)
Am 15.07.07 bin ich dort ausgezogen. Habe im Mai/Juni 2007 meine Hauptschulabschluss nachgeholt.

Bin dann am 15.7.07 zu meinem freund und seinen eltern gezogen weil ich mir das sprunggelenk gebrochen habe (hatte nur das kindergeld meiner tochter als einkommen)

am 20.09.2007 sind mein freund, meine tochter und ich dann in eine eigene wohnung gezogen.
ab dem tag bekam ich dann alg2 und war arbeits- bzw. ausbildunssuchend gemeldet.

ende letzten jahres meinte meine SB dann, dass wir einen antrag stellen sollen, dass ich anspruch drauf habe...

den antrag haben wir nun gestellt...bin immer noch arbeitssuchend bzw. ausbildungssuchend gemeldet.

ich mache z.zt. meinen realschulabschluss um dann im sommer 2009 eine ausbildung anzufangen, wenn ich einen platz finde...


habe ich denn anspruch auf kindergeld? und wenn ja seit wann? seit dem 20.09.2007?

und wenn ich eine rückzahlung bekommen sollte, wird die auf mein alg2 angerechnet?


viele fragen, ich weiß, aber vielleicht kann mir jemand helfen....
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  #2  
Alt 16.01.2009, 12:38
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Zitat:
Zitat von Sabrina Beitrag anzeigen
habe ich denn anspruch auf kindergeld? und wenn ja seit wann? seit dem 20.09.2007?

und wenn ich eine rückzahlung bekommen sollte, wird die auf mein alg2 angerechnet?
Du hast Anspruch auf Kindergeld, wenn du ausildungssuchend gemeldet warst, deinen Angaben nach seit dem 20.09.07. Wenn du der Familienkasse das so nachweisen kannst, wirst du eine Nachzahlung erhalten. Sofern dir bis jetzt kein Kindergeld als Einkommen bei ALGII angerechnet wurde, geht die Nachzahlung (bis auf einen kleinen Betrag wegen der Versicherungspauschale) an die Arge. Hat man dir jedoch Kindergeld angerechnet, erhälst du die Nachzahlung ohne weitere Anrechnung.
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  #3  
Alt 16.01.2009, 13:29
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danke für die schnelle antwort..ja, die arge hat mir kindergeld berechnet (ab januar 09)

eine frage noch...wieso bekommt die arge die nachzahlung?wird mir das nicht als einkommen angerechnet?
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  #4  
Alt 16.01.2009, 13:48
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Zitat:
Zitat von Sabrina Beitrag anzeigen
danke für die schnelle antwort..ja, die arge hat mir kindergeld berechnet (ab januar 09)

eine frage noch...wieso bekommt die arge die nachzahlung?wird mir das nicht als einkommen angerechnet?
Bitte lies meinen Beitrag noch einmal langsam: Die Arge bekommt die Kindergeldnachzahlung nur, wenn man dir KEIN Kindergeld als Einkommen angerechnet hat bis jetzt.
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  #5  
Alt 16.01.2009, 13:56
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Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Du hast Anspruch auf Kindergeld, wenn du ausildungssuchend gemeldet warst, deinen Angaben nach seit dem 20.09.07. Wenn du der Familienkasse das so nachweisen kannst, wirst du eine Nachzahlung erhalten. Sofern dir bis jetzt kein Kindergeld als Einkommen bei ALGII angerechnet wurde, geht die Nachzahlung (bis auf einen kleinen Betrag wegen der Versicherungspauschale) an die Arge. Hat man dir jedoch Kindergeld angerechnet, erhälst du die Nachzahlung ohne weitere Anrechnung.

Hallo,

hab doch geschrieben, dass die ARGE mir ab Januar 09 Kindergeld berechnet hat!
D.H. wenn ich seit dem 20.9.07. anspruch hatte wären das 16x 154€ + 164€ für den januar 09= 2628€

monatlich eine versicherungspauschale (hab ich in anderen foren gelesen) von 30€ wären dann 510€

2628€ - 510€ = 2118€ die an die arge gehen...richtig? und die 510€ gehen an mich?

was ich nicht verstehe ist, wieso die arge das einbehält bzw. einfordert...
ich bekomme nichtmal den regelsatz...ich bekomme für uns drei z.zt.17,40€ wegen einer rückzahlung meinerseits (die haben zu viel gezahlt, was jetzt einbehalten wird mit 110€) normalerweise bekomme ich mtl. 184€
bisher hat meine SB auch gar nichts davon erwähnt dass sie das geld kriegen...


da blick ich bald echt nicht mehr durch....
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  #6  
Alt 16.01.2009, 14:22
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Zitat:
Zitat von Sabrina Beitrag anzeigen
hab doch geschrieben, dass die ARGE mir ab Januar 09 Kindergeld berechnet hat!
D.H. wenn ich seit dem 20.9.07. anspruch hatte wären das 16x 154€ + 164€ für den januar 09= 2628€

monatlich eine versicherungspauschale (hab ich in anderen foren gelesen) von 30€ wären dann 510€

2628€ - 510€ = 2118€ die an die arge gehen...richtig? und die 510€ gehen an mich?
Siehst du, du liest eben nicht richtig.

Zitat:
Hat man dir jedoch Kindergeld angerechnet, erhälst du die Nachzahlung ohne weitere Anrechnung.
So hatte ich das geschrieben. Du bekommst die ganze Kindergeldnachzahlung, da dir die Arge das Kindergeld schon als Einkommen angerechnet hat.
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  #7  
Alt 16.01.2009, 15:42
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doch,ich lese richtig, aber mir wurde nur für den januar09 also diesen monat das kindergeld angerechnet...für die vergangenen monate nicht...bekomm ich trotzdem (obwohl mir bisher nur 1 monat das kindergeld angerechnet wurde) die komplette rückzahlung?
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  #8  
Alt 16.01.2009, 16:20
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Zitat:
Zitat von Sabrina Beitrag anzeigen
doch,ich lese richtig, aber mir wurde nur für den januar09 also diesen monat das kindergeld angerechnet...für die vergangenen monate nicht...bekomm ich trotzdem (obwohl mir bisher nur 1 monat das kindergeld angerechnet wurde) die komplette rückzahlung?

NEIN, dann natürlich nicht.
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  #9  
Alt 16.01.2009, 16:31
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siehst du...also les ich doch richtig...

danke für deine hilfe...
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