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Kindergeld Das Kindergeld ist Thema dieser Rubrik.

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  #1  
Alt 29.08.2010, 21:59
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Beiträge: 2
Frage Anspruch auf Kindergeld?

Hallo zusammen,
ich bekomme momentan kein Kindergeld und wurde heute von Bekannten angesprochen, warum das so ist. Ich hätte doch Anspruch auf Kindergeld. Nun wollte ich der Sache mal auf den Grund gehen, ob das wirklich so ist.

Zu meiner Person:
Geboren: 05.09.1982 ( noch 27 Jahre alt )
Berufsstatus: in einer Ausbildung ( seit 01.08.2008 )

Zum Antritt der Ausbildung war ich also 25 und hatte das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet ( auf wenn es nur 1 Monat ist ).

Hatte ich zu diesem Zeitpunkt und zwecks der Ausbildung auch noch bis heute Anspruch auf Kindergeld?

Vielen Dank für eure Hilfe !!!
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  #2  
Alt 29.08.2010, 22:19
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Beiträge: 4.005
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Nein, leider kein Anspruch mehr mit 27.

Zwei Bedingungen sind zu erfüllen für den Bezug von Kindergeld:

1. Alter unter 26

2. 'Kind' muß sich in Ausbildung befinden
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  #3  
Alt 29.08.2010, 22:22
woodchuck
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Beiträge: n/a
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Anspruch auf Kindergeld bestand bis einschließlich September 2008 (Vollendung 26. Lebensjahr). Hast du Grundwehr- oder Zivildienst geleistet, verlängert sich der Anspruch entsprechend.

Das Anspruch begann zu dem Zeitpunkt, wo du dich um eine Ausbildung beworben hast. Ab diesem Zeitpunkt zählt auch dein Einkommen.

Falls also 2008 kein Kindergeld gezahlt wurde, solltest du dein Einkommen prüfen und dann ggf. durch deine Eltern einen Antrag stellen lassen.

Zitat:
Zitat von faPU Beitrag anzeigen
Zum Antritt der Ausbildung war ich also 25 und hatte das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet ( auf wenn es nur 1 Monat ist ).
Doch, das 25. Lebensjahr hattest du da bereits vollendet. Am 04.09.2008 24 Uhr hast du das 26. Lebensjahr vollendet.
Für den Jahrgang 1982 besteht aber bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld.
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  #4  
Alt 30.08.2010, 15:04
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Registriert seit: 29.08.2010
Beiträge: 2
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danke schonmal für eure Antworten ...

Schade, Grundwehrdienst habe ich nicht geleistet. Auch keinen Zivildienst oä. Ich war nichtmal bei der Musterung.

Kann ich dann wohl nachträglich das Kindergeld beantragen für die Monate August und September 2008 ?
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  #5  
Alt 30.08.2010, 17:01
woodchuck
Gast
 
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von faPU Beitrag anzeigen
Kann ich dann wohl nachträglich das Kindergeld beantragen für die Monate August und September 2008 ?
Man wird dich nach dem Bewerbungsdatum fragen (BFH vom 17.06.2010). Nur wenn dein Einkommen von der Bewerbung bis September 2008 unter dem Grenzbetrag lag, besteht Anspruch auf Kindergeld.
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