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Kindergeld Das Kindergeld ist Thema dieser Rubrik.

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  #1  
Alt 23.01.2009, 08:14
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Standard 166 € Kindergeld

Hi,

bevor ich bei der Familienkasse anrufe frage ich mal hier nach:
Für diesen Monat habe ich 166 € Kindergeld erhalten, es dürften ja eigentlich nur 164 € sein.

Hat jemand auch denselben Betrag erhalten? Ich erhalte das Kindergeld über einen Abzweigungsantrag von der Familienkasse Meschede.

Andi
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  #2  
Alt 23.01.2009, 08:29
Erfahrener Benutzer
 
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Nach etwas Rechnen und Nachdenken komme ich wohl auf die Lösung:

Wir sind drei Kinder.
Die ersten beiden bekommen jeweils 164 €, das dritte 170, zusammen 498 €.
Ich vermute nun einmal das die Familienkasse jedem von uns 166 € zahlt, kommt ja dasselbe Ergebnis heraus.

Andi
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  #3  
Alt 23.01.2009, 08:32
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Richtig. Bei der Auszahlung an das Kind oder Dritte ist das Gesamt-KG durch die Anzahl der Kinder zu teilen (§ 74 i.V.m. § 76 EStG)
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  #4  
Alt 23.01.2009, 09:52
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Das gilt aber nicht, wenn die Eltern dem Kind das Kindergeld überweisen sondern nur bei einer Direktzahlung der Familienkasse an das Kind, oder?
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  #5  
Alt 23.01.2009, 09:57
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Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Das gilt aber nicht, wenn die Eltern dem Kind das Kindergeld überweisen sondern nur bei einer Direktzahlung der Familienkasse an das Kind, oder?
Das gilt auch hier. Jedes Kind hat Anspruch darauf, dass die Eltern seinen KG-Anteil zweckgerichtet verwenden, d.h. bei Weiterleitung an das Kind er seinen vollen Anteil bekommt.
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  #6  
Alt 23.01.2009, 10:18
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Zitat:
Zitat von Gerald Beitrag anzeigen
Das gilt auch hier. Jedes Kind hat Anspruch darauf, dass die Eltern seinen KG-Anteil zweckgerichtet verwenden, d.h. bei Weiterleitung an das Kind er seinen vollen Anteil bekommt.
Verstehe ich jetzt nicht. Für mich ist der volle Kindergeldanteil für Kind Nr. 1 nunmal €164 - oder was hat dieses Kind für einen Verdienst daran, dass es u. U. noch Kind Nr. 2, 3 und 4 gibt? Und wo bleibt dann die Gerechtigkeit für Kind Nr. 4, wenn Kind Nr. 1 durch einen eigenen Haushalt nichts mehr zum Familienhaushalt beiträgt?

Ich kann diese Rechnerei nach Anteilen noch nachvollziehen, wenn das Kindergeld mittels Überleitung direkt an das Kind gezahlt wird, eine Vereinfachung des Arbeitsablaufes ist dadurch nunmal sichergestellt.
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  #7  
Alt 23.01.2009, 10:21
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Mit welchem Recht willst du innerhalb einer Familie den ersten beiden Kindern weniger zukommen lassen als den weiteren. Das Kindergeld wird nun mal nicht pro einzelnem Kind gezahlt, sondern die Eltern erhalten ein Gesamtkindergeld, welches abhängig von der Gesamtzahl der Kinder ist.

Unabhängig von der eigenen Meinung. Es ist nun mal so Gesetz.
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  #8  
Alt 23.01.2009, 10:38
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Zitat:

Das Kindergeld wird zur Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines Kindes gezahlt.
Das Existenzminimum umfasst auch den Bedarf für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung des Kindes. Soweit das Kindergeld darüber hinaus geht, dient es der Förderung der Familie.
http://www.arbeitsagentur.de/zentral...Kindergeld.pdf

Vielleicht mit dem Recht, dass Kind Nr. 1 nicht mehr zum Haushalt der Familie gehört? Und mit dem Recht, dass Kind Nr. 4 u. U. mehr Betreuung und Erziehung braucht als das volljährige Kind Nr. 1?

Aber egal, über manche Dinge muss man sich einfach nicht streiten.
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  #9  
Alt 23.01.2009, 11:14
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Kindergeld ist aber eine feste Größe und nicht bedarfsgebunden. Kindergeld bemisst sich vom 1. bis 3. eben xxx Euro und ab 4. xxx Euro.

Und das KG, was jedem Kind zusteht, ist der Durchschnittswert (Kopfkindergeld).

Turtle
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