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| Infos, Links, Umfragen ... zum Thema Hartz IV, ALG II - hier gibt es hilfreiche und wichtige Informationen, Hinweise und Neuigkeiten |
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#1
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| Sind die Mitarbeiter bei Antragsabgabe nicht zur Beratung verpflichtet? Oder sind sie angehalten, die Ausgaben möglichst gering zu halten? In meinem Antrag wurde die Unterhaltspflicht für meinen Sohn gestrichen, da kein Titel vorhanden. Ich wurde nicht darauf hingewiesen, dass man den beim Jugendamt oder Gericht ziemlich unproblematisch erwirken kann und dies dann abzugfähig von meinem Einkommen ist. Auch wenn man dort(siehe Rubrik Unterhalt) auch nicht immer super beraten ist!!! Somit hätte ich Unterhalt leisten können, denn ich hatte eigentlich immer Arbeit. Der dumme ist jetzt mein Ex, der keine Unterhaltsklage eingereicht hat. Ich glaube schon, dass es ein Einzelfall ist... Ohne Unterhaltstitel auszukommen. ABER gibt es vielleicht mehrere solche Fälle? |
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#2
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| Hallo, es besteht zwar eine Beratungspflicht aber das heisst nicht, dass alle und jeder über alles und jedes informiert ist, gerade bei dem Massenandrang in den Antragstellen.... Gruß Enibas |
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#3
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| Da eigentlich alles mit Terminen abläuft, ist der Andrang in meinem Jobcenter nicht so groß! Und wenn im Antrag bei Abgabe etwas gestrichen wird sollte mehr kommen, als ohne Titel wird das nicht berücksichtigt! Die Aussage war schon richtig, da nur schon vor Hartz 4 bestehende Unterhaltstitel Berücksichtigung finden. ABER das sollte dann auch klar und deutlich gemacht werden. Die SGBs sind sehr umfangreich und für jeden § gibt es einen anderen, fürchte ich, der dann wieder alles umwirft. Deshalb sollte viel mehr Beratung stattfinden |
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#4
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| Zitat:
Hier geht es jedoch um Unterhaltsrecht. Nun wäre noch der Weg abzuprüfen, da es sich ja um Anrechnung auf eine Sozialleistung handelt. Allerdings ist der gesetzl. Vertreter für den Sohn selbst verpflichtet, sich um die Regelungen zu kümmern. Es ist halt nicht ganz so einfach. Bei ein bißchen mehr Zeit, wäre auch eine Begründung durchaus machbar, wonach wenigstens der Hinweis auf die Vorlage eines Titels möglich wäre. Im übrigen gibt auch Gesetze, wonach bestimmte Beratungen nur bestimmten Berufsständen (z.B. Rechtsanwälten) zustehen. |
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#5
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| Zitat:
Beispiele: 1. Für Bewerbungen gibt's normalerweise 5 Euro Beihile. Ok, haben wir gemacht. Wurde danach abgelehnt, weil Online-Bewerbungen oder Bewerbungen auf Praktika nicht erstattet werden. Das erfuhren wir aber erst im Nachhinein. 2. Meine Frau musste für ein Praktikum einen Gesundheitspass machen (und bezahlen). Das Ding braucht sie nie wieder. Außerdem bestand der Lehrgang aus einem Video, in dem gezeigt wurde, dass man sich die Hände waschen soll. Also vollkommen sinnlos. Wurde von der Arge auch nicht erstattet. 3. Wenn man als ALGII-Empfänger umziehen muss, kann man einmalig einen Zuschuss für Umzug oder Ersteinrichtung bekommen. Bekommt man aber nur, wenn man gezielt nachfragt. 4. Ich bekam einen Hinweis, dass die Arge eine Erstausstattung für Bekleidung für ein Bewerbungsgespräch bezahlt. Als ich mehrmal gezielt nachfragte, meinte der Mitarbeiter der Arge, dass da 300 Euro dafür zu Verfügung stehen. Als ich dann nach langer Suche ein Angebot innerhalb des vorgegebenen Rahmens vorlegte, korrigierte die Chefin des Berater, dass man auch für 150 Euro was Angemessenes bekommen könnte. Ich hätte noch weitere Beispiele. Das würde jetzt aber den Rahmen sprengen. Fazit: Die Berater der Arge machen Versprechungen, die sie dann oft nicht halten. Im Vorfeld werden bestehende Fördermöglichkeiten oft gar nicht genannt. Im Nachhinein werden mündlich zugesagte Förderungen oft nur teilweise oder auch gar nicht übernommen. Ob das jetzt ein von der Chefetage verordneter Sparzwang oder fehlende Kompetenz ist, ist mir noch nicht ersichtlich. Vermutlich ist es aber eine Mischung aus beiden. |
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#6
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| Quak und Blödsinn. Wie wenn das hier zutrifft. 1. Für Onlinebewerbungen fallen keine 5 Euro Kosten für eine Bewerbung an, wieso sollte man also sowas erstatten? Bewerbungskostenerstattung ist für qualifizierte schriftliche Bewerbungen, wo man auch tatsächliche Kosten hat! 2. Der Inhalt der Veranstaltung zum Gesundheitspass ist Sache des Gesundheitsamtes. Inwieweit die ARGE rechtmäßig diese Kosten nicht übernommen hat (z. B. weil das Praktikum nicht genehmigt war oder weil der Antrag verfristet gestellt wurde): kannst du doch gar nicht beurteilen. 3. Mit Einführung des neuen Vermittlungsbudgets ab 1.1.09 steht dem Vermittlungsbereich offen, was für Kosten übernommen werden. Theoretisch sind so ziemlich alle Kosten übernehmbar, die mit der Aufnahme einer Arbeit zusammenhängen. Das Gesetz gibt hier - anders als früher bei UBV/MOBI - keine abschließenden Leistungskatalog vor. Dem Arbeitslosen also alle Möglichkeiten aufzuzählen ist ob des fehlenden Katalogs schlichtweg nicht möglich. 4. 150 Euro reichen tatsächlich, ich könnte mir davon unter Garantie mind. 4 komplette Outfits kaufen. ALG 2 ist doch keine Wünsch-dir-was Leistung. Zitat:
Turtle |
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#7
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Es kann durchaus sein, dass es kompetente Berater in der Arge gibt. Nur leider hab ich die Hoffnung aufgegeben, dass mir die Arge tatsächlich von sich aus hilft, einen Job zu finden. Das Grundprinzip lautet, alle Beihilfen und Erstattungen selbst zu recherchieren und anschließend bei der Arge nur nachzufragen, ob die was davon wissen. Ob mündliche Zusagen dann auch tatsächlich eingehalten werden, steht wieder auf einem anderen Blatt. Demnächst dürften bei mir hoffentlich bald die Bewerbungsgespräche losgehen. Unser Berater meinte, dass die Kosten (Fahrt, evtl. Unterkunft) von bis zu 300 Euro / Bewerbungsgespräch übernommen werden können. Ich bin gespannt. |
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#8
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| Zitat:
![]() Ich scanne sowas ein und habe dann das Foto im PC zu einer vielfachen Verwendung. Und das Foto selber kann dann auf eine "richtige" Bewerbung, für die man die Kosten ja auch erstattet bekommt. |
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#9
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Aber ab von deiner persönlichen Lage bin ich deiner Meinung: Fehler passieren. ABER feste Zusagen bzgl. Erstattung machen und nicht halten ist in diesem Zusammenhang indiskutabel. |
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#10
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| Zitat:
Loni |
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