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Infos, Links, Umfragen ... zum Thema Hartz IV, ALG II - hier gibt es hilfreiche und wichtige Informationen, Hinweise und Neuigkeiten

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  #1  
Alt 18.10.2009, 09:11
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Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 36
Ausrufezeichen Was ist eigentlich mit Beratung im Jobcenter?

Sind die Mitarbeiter bei Antragsabgabe nicht zur Beratung verpflichtet?
Oder sind sie angehalten, die Ausgaben möglichst gering zu halten?

In meinem Antrag wurde die Unterhaltspflicht für meinen Sohn gestrichen, da kein Titel vorhanden. Ich wurde nicht darauf hingewiesen, dass man den beim Jugendamt oder Gericht ziemlich unproblematisch erwirken kann
und dies dann abzugfähig von meinem Einkommen ist.
Auch wenn man dort(siehe Rubrik Unterhalt) auch nicht immer super beraten ist!!!

Somit hätte ich Unterhalt leisten können, denn ich hatte eigentlich immer Arbeit. Der dumme ist jetzt mein Ex, der keine Unterhaltsklage eingereicht hat. Ich glaube schon, dass es ein Einzelfall ist... Ohne Unterhaltstitel auszukommen.
ABER gibt es vielleicht mehrere solche Fälle?
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  #2  
Alt 19.10.2009, 08:10
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Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.729
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Hallo,
es besteht zwar eine Beratungspflicht aber das heisst nicht, dass alle und jeder über alles und jedes informiert ist, gerade bei dem Massenandrang in den Antragstellen....

Gruß
Enibas
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  #3  
Alt 19.10.2009, 13:44
Benutzer
 
Registriert seit: 15.10.2009
Beiträge: 36
Ausrufezeichen Geht doch nichts ohne Termin

Da eigentlich alles mit Terminen abläuft, ist der Andrang in meinem Jobcenter nicht so groß! Und wenn im Antrag bei Abgabe etwas gestrichen wird sollte mehr kommen, als ohne Titel wird das nicht berücksichtigt!
Die Aussage war schon richtig, da nur schon vor Hartz 4 bestehende Unterhaltstitel Berücksichtigung finden. ABER das sollte dann auch klar und deutlich gemacht werden.
Die SGBs sind sehr umfangreich und für jeden § gibt es einen anderen, fürchte ich, der dann wieder alles umwirft.

Deshalb sollte viel mehr Beratung stattfinden
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  #4  
Alt 23.10.2009, 20:36
dms dms ist offline
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Registriert seit: 18.04.2009
Beiträge: 1.998
Cool

Zitat:
Zitat von Mutti Beitrag anzeigen
Sind die Mitarbeiter bei Antragsabgabe nicht zur Beratung verpflichtet?
Oder sind sie angehalten, die Ausgaben möglichst gering zu halten?

In meinem Antrag wurde die Unterhaltspflicht für meinen Sohn gestrichen, da kein Titel vorhanden. Ich wurde nicht darauf hingewiesen, dass man den beim Jugendamt oder Gericht ziemlich unproblematisch erwirken kann
und dies dann abzugfähig von meinem Einkommen ist.

ABER gibt es vielleicht mehrere solche Fälle?
Die Beratungspflicht ergibt sich aus dem SGB I und erstreckt sich auf das Sozialrecht.
Hier geht es jedoch um Unterhaltsrecht.

Nun wäre noch der Weg abzuprüfen, da es sich ja um Anrechnung auf eine Sozialleistung handelt. Allerdings ist der gesetzl. Vertreter für den Sohn selbst verpflichtet, sich um die Regelungen zu kümmern.

Es ist halt nicht ganz so einfach.
Bei ein bißchen mehr Zeit, wäre auch eine Begründung durchaus machbar, wonach wenigstens der Hinweis auf die Vorlage eines Titels möglich wäre.

Im übrigen gibt auch Gesetze, wonach bestimmte Beratungen nur bestimmten Berufsständen (z.B. Rechtsanwälten) zustehen.
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  #5  
Alt 26.10.2009, 21:30
Gesperrt
 
Registriert seit: 08.10.2009
Beiträge: 34
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Zitat:
Zitat von Mutti Beitrag anzeigen
Sind die Mitarbeiter bei Antragsabgabe nicht zur Beratung verpflichtet?
Oder sind sie angehalten, die Ausgaben möglichst gering zu halten?
Ja, den Eindruck hatte ich auch schon ein paar Mal bekommen.

Beispiele:
1. Für Bewerbungen gibt's normalerweise 5 Euro Beihile. Ok, haben wir gemacht. Wurde danach abgelehnt, weil Online-Bewerbungen oder Bewerbungen auf Praktika nicht erstattet werden. Das erfuhren wir aber erst im Nachhinein.

2. Meine Frau musste für ein Praktikum einen Gesundheitspass machen (und bezahlen). Das Ding braucht sie nie wieder. Außerdem bestand der Lehrgang aus einem Video, in dem gezeigt wurde, dass man sich die Hände waschen soll. Also vollkommen sinnlos. Wurde von der Arge auch nicht erstattet.

3. Wenn man als ALGII-Empfänger umziehen muss, kann man einmalig einen Zuschuss für Umzug oder Ersteinrichtung bekommen. Bekommt man aber nur, wenn man gezielt nachfragt.

4. Ich bekam einen Hinweis, dass die Arge eine Erstausstattung für Bekleidung für ein Bewerbungsgespräch bezahlt. Als ich mehrmal gezielt nachfragte, meinte der Mitarbeiter der Arge, dass da 300 Euro dafür zu Verfügung stehen. Als ich dann nach langer Suche ein Angebot innerhalb des vorgegebenen Rahmens vorlegte, korrigierte die Chefin des Berater, dass man auch für 150 Euro was Angemessenes bekommen könnte.

Ich hätte noch weitere Beispiele. Das würde jetzt aber den Rahmen sprengen.

Fazit: Die Berater der Arge machen Versprechungen, die sie dann oft nicht halten. Im Vorfeld werden bestehende Fördermöglichkeiten oft gar nicht genannt. Im Nachhinein werden mündlich zugesagte Förderungen oft nur teilweise oder auch gar nicht übernommen. Ob das jetzt ein von der Chefetage verordneter Sparzwang oder fehlende Kompetenz ist, ist mir noch nicht ersichtlich. Vermutlich ist es aber eine Mischung aus beiden.
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  #6  
Alt 28.10.2009, 18:44
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Quak und Blödsinn. Wie wenn das hier zutrifft.

1. Für Onlinebewerbungen fallen keine 5 Euro Kosten für eine Bewerbung an, wieso sollte man also sowas erstatten? Bewerbungskostenerstattung ist für qualifizierte schriftliche Bewerbungen, wo man auch tatsächliche Kosten hat!

2. Der Inhalt der Veranstaltung zum Gesundheitspass ist Sache des Gesundheitsamtes. Inwieweit die ARGE rechtmäßig diese Kosten nicht übernommen hat (z. B. weil das Praktikum nicht genehmigt war oder weil der Antrag verfristet gestellt wurde): kannst du doch gar nicht beurteilen.

3. Mit Einführung des neuen Vermittlungsbudgets ab 1.1.09 steht dem Vermittlungsbereich offen, was für Kosten übernommen werden. Theoretisch sind so ziemlich alle Kosten übernehmbar, die mit der Aufnahme einer Arbeit zusammenhängen. Das Gesetz gibt hier - anders als früher bei UBV/MOBI - keine abschließenden Leistungskatalog vor. Dem Arbeitslosen also alle Möglichkeiten aufzuzählen ist ob des fehlenden Katalogs schlichtweg nicht möglich.

4. 150 Euro reichen tatsächlich, ich könnte mir davon unter Garantie mind. 4 komplette Outfits kaufen. ALG 2 ist doch keine Wünsch-dir-was Leistung.

Zitat:
Es gehört eindeutig zu ihren Obliegenheiten den ELO aufzuklären und sogar auf mögliche Beihilfen hinzuweisen.
Echt traurig das so viele SB so unwissend sind, oder tun sie nur so ???
3 Sachbearbeiter kennengelernt aber meint, er kann beurteilen, wie die Kenntnisse und das Verhalten aller SBs ist. Sowas lieb ich. Ich sage auch nicht, nur weil ich 3 faule Arbeitslose kenne, dass alle faul sind.

Turtle
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  #7  
Alt 29.10.2009, 09:34
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Beiträge: 34
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
1. Für Onlinebewerbungen fallen keine 5 Euro Kosten für eine Bewerbung an, wieso sollte man also sowas erstatten?
Falsch. Die Kosten werden schon allein durch den Preis für die Bewerbungsfotos übertroffen. Und auch auf eine Online-Bewerbung gehört ein ordentliches Bewerbungsfoto. Darum geht es aber nicht. Die Kritik geht dahin, dass im Vorfeld die Beihilfe von 5 Euro / Bewerbung versprochen, uns aber erst im Nachhinein (auf der Ablehnung des Antrags) die Einschränkung mitgeteilt wurde, dass Praktika und Onlinebewerbungen nicht erstattungsfähig sind.

Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
2. Der Inhalt der Veranstaltung zum Gesundheitspass ist Sache des Gesundheitsamtes.
Ich geb der Arge auch gar nicht die Schuld bezüglich des (fehlenden) Inhalts der Veranstaltung. Der Gesundheitspass war für ein Praktikum notwendig, dass im Rahmen eines mehrmonatigen Weiterbildungskurses stattfand. Der war der Arge bekannt und von dieser auch genehmigt. Auch hier ist der Hauptkritikpunkt, dass die Erstattung von der Arge vorher in Aussicht gestellt worden war.


Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Dem Arbeitslosen also alle Möglichkeiten aufzuzählen ist ob des fehlenden Katalogs schlichtweg nicht möglich.
Wer redet denn von allen Möglichkeiten? Aber ein oder zwei wären doch schon mal ein guter Anfang, oder nicht? In der Realität ist es aber so, dass ich sämtliche Erstattungsmöglichkeiten bisher durch Freunde, Bekannte und Recherche im Internet erfahren hab. Erst durch (machmal mehrfache) Nachfrage bei der Arge bekam ich dann eine Auskunft.

Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
150 Euro reichen tatsächlich, ich könnte mir davon unter Garantie mind. 4 komplette Outfits kaufen.
Ok, dann mach mal den Test und geh zu Peek & Cloppenburg und versuch für 150 Euro (die 4 vergessen wir mal ganz schnell, das ist eher peinlich für Dich) einen Anzug mit Hemd, Krawatte und Schuhe zu bekommen. Aufgrund meines Berufsfeldes ist ein Anzug zwingend notwendig für das Bewerbungsgespräch. Wenn ich dann dort mit einem Billigteil von C&A auftauch, hab ich schon mal einen perfekten ersten Eindruck abgegeben. Der Anzug ist nicht das Allesentscheidende bei einem Bewerbungsgespräch, dürfte aber durchaus zur Entscheidungsfindung des Arbeitgebers beitragen. Und ich möchte einen Job nicht aufgrund eines billig aussehenden Outfits verlieren. Der Kritikpunkt an der Arge ist auch hier wieder die Zusage von 300 Euro mit der nachträglichen "Korrektur" auf 150 Euro. Die Gesamtkosten (ohne Schuhe) lagen dann übrigens bei 340 Euro. Die Sachen sehen entsprechend ordentlich aus, sind aber keine Luxusdesignerware.

Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
3 Sachbearbeiter kennengelernt aber meint, er kann beurteilen, wie die Kenntnisse und das Verhalten aller SBs ist.
In der Stadt, in der ich derzeit noch wohne, waren die Mitarbeiter der Arge zumindest immer relativ freundlich. Das Hauptproblem ist hier, dass die Berater Dinge versprechen, die dann die Leistungsabteilung gnadenlos ablehnt. Meine Eltern wohnen in einer kleineren Stadt. Bevor sich meine Mutter in den Vorruhestand rettete, durfte ich da mal ein paar "Beratungen" miterleben. Die waren durch die Reihe weg geprägt von herabwürdigender Behandlung von Seiten der Arge-Mitarbeiter und permanent höherer Lautstärke von beiden Gesprächspartnern. Die spürbare Lautstärke war allerdings auch öfters mal zu vernehmen, wenn noch andere Leute vor uns ihre Beratung genießen durften.

Es kann durchaus sein, dass es kompetente Berater in der Arge gibt. Nur leider hab ich die Hoffnung aufgegeben, dass mir die Arge tatsächlich von sich aus hilft, einen Job zu finden. Das Grundprinzip lautet, alle Beihilfen und Erstattungen selbst zu recherchieren und anschließend bei der Arge nur nachzufragen, ob die was davon wissen. Ob mündliche Zusagen dann auch tatsächlich eingehalten werden, steht wieder auf einem anderen Blatt.

Demnächst dürften bei mir hoffentlich bald die Bewerbungsgespräche losgehen. Unser Berater meinte, dass die Kosten (Fahrt, evtl. Unterkunft) von bis zu 300 Euro / Bewerbungsgespräch übernommen werden können. Ich bin gespannt.
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  #8  
Alt 29.10.2009, 09:39
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von musv Beitrag anzeigen
Falsch. Die Kosten werden schon allein durch den Preis für die Bewerbungsfotos übertroffen. Und auch auf eine Online-Bewerbung gehört ein ordentliches Bewerbungsfoto.
Jetzt würde mich aber mal interessieren, wie du ein Foto auf eine Onlinebewerbung klebst.

Ich scanne sowas ein und habe dann das Foto im PC zu einer vielfachen Verwendung. Und das Foto selber kann dann auf eine "richtige" Bewerbung, für die man die Kosten ja auch erstattet bekommt.
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  #9  
Alt 29.10.2009, 10:51
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Beiträge: 7
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Zitat:
Zitat von musv Beitrag anzeigen

Wer redet denn von allen Möglichkeiten? Aber ein oder zwei wären doch schon mal ein guter Anfang, oder nicht? In der Realität ist es aber so, dass ich sämtliche Erstattungsmöglichkeiten bisher durch Freunde, Bekannte und Recherche im Internet erfahren hab. Erst durch (machmal mehrfache) Nachfrage bei der Arge bekam ich dann eine Auskunft.
Find ich in Ordnung, es kann nicht jeder SB alles wissen aber jeder Empfänger kann sich für seine individuelle Situation informieren.

Zitat:
Zitat von musv Beitrag anzeigen
Ok, dann mach mal den Test und geh zu Peek & Cloppenburg und versuch für 150 Euro (die 4 vergessen wir mal ganz schnell, das ist eher peinlich für Dich) einen Anzug mit Hemd, Krawatte und Schuhe zu bekommen. Aufgrund meines Berufsfeldes ist ein Anzug zwingend notwendig für das Bewerbungsgespräch... Die Gesamtkosten (ohne Schuhe) lagen dann übrigens bei 340 Euro. Die Sachen sehen entsprechend ordentlich aus, sind aber keine Luxusdesignerware.
De versteh ich eins nicht: du scheinst einen gehobenen Job anzustreben. Dann hohl die ein Darlehen für alles, was über den Betrag hinaus geht. Die Rückzahlung sollte Dir (bald) nicht schwer fallen und die Klamotten behälst du dann ja auch. Ganz abgesehen von der Frage, warum du (scheinbar) GAR NICHTS besitzt, was du zu einem Vorstellungsgespräch anziehen kannst. EINE Krawatte zB hat doch eigtl. jeder mal gekauft. Ähnlich siehts mit EINEM guten Hemd und EINEM Paar Schuhe aus.

Aber ab von deiner persönlichen Lage bin ich deiner Meinung: Fehler passieren. ABER feste Zusagen bzgl. Erstattung machen und nicht halten ist in diesem Zusammenhang indiskutabel.
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  #10  
Alt 29.10.2009, 11:59
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Zitat:
Ok, dann mach mal den Test und geh zu Peek & Cloppenburg
wenn man Geld vom Staat möchte, sollte man sich billigere Geschäfte aussuchen, oder..

Loni
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