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Infos, Links, Umfragen ... zum Thema Hartz IV, ALG II - hier gibt es hilfreiche und wichtige Informationen, Hinweise und Neuigkeiten

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  #1  
Alt 14.10.2009, 13:34
rubinchen1
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Standard Union und FDP stellen Hartz-IV-Empfänger besser

Union und FDP stellen Hartz-IV-Empfänger besser

dpa
Guido Westerwelle mit Angela Merkel und Horst Seehofer.


Die schwarz-gelbe Koalition will das Schonvermögen für Hartz-IV-Empfänger von 250 Euro auf 750 Euro pro Lebensjahr verdreifachen. Damit würden fundamentale Ungerechtigkeiten bei Hartz IV beseitigt, sagte CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla. Die Änderung kostet den Staat rund 300 Millionen Euro jährlich.
Union und FDP wollen Langzeitarbeitslose und Hartz-IV-Empfänger besserstellen. Das teilte CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla nach einer Sitzung der Spitzen der Koalitionsparteien in Berlin mit. Der Zugriff auf deren Vermögen – das sogenannte Schonvermögen – soll erschwert werden.
Nach bisheriger Rechtslage müssen Langzeitarbeitslose zunächst ihren Unterhalt grundsätzlich aus ihrem Vermögen bestreiten, bevor sie Hartz IV in Anspruch nehmen können. Die künftige Koalition will nun durchsetzen, dass den Arbeitslosen weit mehr von ihrem Vermögen bleiben kann als bisher.


Bisher ist ein Betrag von 250 Euro pro Lebensjahr geschützt. Union und FDP wollen in die Koalitionsvereinbarungen nun noch keinen konkreten neuen Betrag hineinschreiben. In der Diskussion sind Beträge zwischen 700 und 750 Euro. Ein 50-jähriger Bezieher von Arbeitslosengeld II muss demnach bis zur Grenze von 37.500 Euro zum Lebensunterhalt nicht auf Geld zurückgreifen, das er zur Altersvorsorge etwa in Lebensversicherungen angelegt hat.
Die geplanten Verbesserungen für Langzeitarbeitslose sollen voraussichtlich 300 Millionen Euro kosten. Dies sagte CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla nach einem Treffen der Parteispitzen. Ein solches Volumen sei erforderlich, um die „Gerechtigkeitslücken im System zu schließen“, sagte Pofalla. Sein FDP-Kollege Dirk Niebel erklärte, auch selbst genutzte Immobilien sollten von der Anrechnung freigestellt werden.
Hartz-IV-Empfänger sollen zudem künftig mit 400-Euro-Jobs mehr Geld als bisher dazuverdienen dürfen. Bislang wird der überwiegende Teil mit der staatlichen Leistung verrechnet.
Bei den Zuverdienstgrenzen wurden nach Angaben des stellvertretenden FDP-Chefs Andreas Pinkwart noch keine konkreten Regelungen festgelegt. Insbesondere solle dies aber bei Familien mit Kindern wirken.
Bereits in ihren Wahlprogrammen hatten die Parteien eine Anhebung des Schonvermögens und der Zuverdienstgrenzen in Aussicht gestellt. Dieser Punkt war in den Koalitionsverhandlungen daher auch einer der am wenigsten umstrittenen Punkte.
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  #2  
Alt 14.10.2009, 13:37
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Quellenangabe hinzufügen!!!!!!
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Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 14.10.2009, 13:44
rubinchen1
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das stand auf der AOL nachrichten seite von heute
in zusammen arbeit mit welt online
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  #4  
Alt 14.10.2009, 14:22
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Dann bitte den Link dahin kopieren, ansonsten muss ich den Text entfernen.
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Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #5  
Alt 14.10.2009, 14:24
rubinchen1
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Union und FDP stellen Hartz-IV-Empfänger besser - Politik - AOL Nachrichten
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  #6  
Alt 14.10.2009, 20:08
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Ihr habt aber schon mitbekommen das es sich z.b. beim Schonvermögen nur um den Teil für die Altervorsorge handelt? Die laufenen Sparbeträge bleiben weiterhin auf 150 Euro begrenzt.

Was natürlich gut wäre wenn die Freigrenzen für Erwerbstätigkeit erhöht werden.

Aber noch besser würde ich finden wenn mich ein AG so gut bezaht das ich gar kein ALG II mehr benötige.

Angela
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  #7  
Alt 14.10.2009, 21:38
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Beiträge: 2.745
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Das wäre ja auch ein Ding, wenn z.B. ein 50jähriger 37.500,00 EUR irgendwo rumliegen hätte und dann Geld vom Staat bekommen würde.
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  #8  
Alt 15.10.2009, 06:50
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Standard Wohneigentum

Interessant finde ich es auch, dass selbstgenutztes Wohneigentum per se unangetastet bleiben soll.
Ich habe es gestern quasi nur "im Vorbeigehen" in den Nachrichten gehört, es stellt sich mir aber dennoch die Frage, wie denn dann die Kostenübernahme geregelt werden soll, falls die Immobilie unangemessen ist?!
Wenn es nämlich dennoch heißen sollte: "Wir fordern Euch nicht auf, Euer 200 qm-Haus zu verkaufen, bezahlen aber dennoch maximal bis zur Angemessenheitsgrenze" - dann könnten sich Guido und Angie diese große Welle doch wohl sparen, da die letztendliche Konsequenz doch identisch wäre
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ALG II – Grundsicherung für Arbeitsuchende. Nur so zur Erinnerung.
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  #9  
Alt 15.10.2009, 12:42
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Hallo Vegas,

ich habe das nicht verurteilt das die Erhöhung des Schonvermögens nur das betrifft was für ide Altersvorsorge zutrifft.

Ich wollte es nur als Hinweis geben das sich nicht mache freuen die nicht daran denken das es zweierlei Schonvermögen gibt , das für die Altersvorsorge und das was ich gleich verbrauchen kann.

Und bei der Altervorsorge-Schonvermögenserhöhung hat der Staat auch nur an sich gedacht. Das sind dann die Leute die dann später nicht unter die Grundsicherung für Rentner und Erwerbsgeminderte fallen. Denn wenn das Vermögen schon heute aufgebraucht werden müsste, würden diese Leute wahrscheinlich auf Grund ihrer gerignen Rente dann nämlich in die Grudnsicherugn fallen. Also rechnet sich das für den Staat doch auch irgendwie wieder. Auch wenn es jetzt erst mal Mehrkosten verursacht.

Angela
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  #10  
Alt 15.10.2009, 12:53
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Zitat:
Zitat von Angela1968 Beitrag anzeigen
ich habe das nicht verurteilt das die Erhöhung des Schonvermögens nur das betrifft was für die Altersvorsorge zutrifft.

Ich wollte es nur als Hinweis geben das sich nicht mache freuen die nicht daran denken das es zweierlei Schonvermögen gibt , das für die Altersvorsorge und das was ich gleich verbrauchen kann.
Oh ja, zumal der Sturz im SGB XII wesentlich tiefer wäre bei gerade mal 2.600,- €, die als "kleinere Barbeträge oder sonstige Vermögenswerte" bezeichnet werden. Da wäre der Jammer aber riesengroß, wenn jemand einfach so (ich nehme einen wahllosen Betrag) 45.000,- € auf Tasch' haben darf, ALG 2 bezieht und dann urplötzlich im SGB XII gesagt bekommt: "Du bist zu reich, Du bekommst nichts." - Das Wehklagen, das dann zwangsläufig einsetzen würde, höre ich jetzt schon.
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