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Infos, Links, Umfragen ... zum Thema Hartz IV, ALG II - hier gibt es hilfreiche und wichtige Informationen, Hinweise und Neuigkeiten

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  #1  
Alt 03.06.2011, 15:18
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Standard Selbständig

wenn man als Selbstständiger krank erkrankt undfür längere Zeit kein Einkomme hat,die Krankenkasse erst ab dem 43 Tag zahlt.Hatman Anspruch auf Bezuschussung?
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  #2  
Alt 03.06.2011, 15:23
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
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Bezuschussung? Falls Du ALG II meinst, dass ist kein Zuschuss in dem Sinne, sondern es ist eine Sozialleistung für Hilfebedürftige.

Hilfebedürftig ist man nicht zwingen, weil für kurze Zeit durch Krankheit Einkommen entfällt. Es spielen schon noch mehr Dinge eine Rolle. Hat man einen unterhaltspflichtigen Partner oder gar Vermögen oberhalb der Freibetragsgrenze etc......
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Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 03.06.2011, 15:32
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Beiträge: 4
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Wir sind eine Familie mit 4 Kindern,die alle noch nicht erwerbstätig sind.Mein Mann ist ende April erkrankt und liegt noch immer im Krankenhaus.Ich habe einen 400€ Job und das Kindergeld,ansonsten sind wir ziemlich verschuldet und haben keine Reserven.Kann also aus eigener Kraft gar nichts bezahlen.
Er wird vorraussichtlich noch 8 Wochen brauchen bis er wieder arbeiten kann
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  #4  
Alt 03.06.2011, 15:35
Benutzerbild von Mandy
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Beiträge: 6.581
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ALG II-Antrag stellen!
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Grüsse,

Mandy

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  #5  
Alt 03.06.2011, 15:40
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den stellt man bei der Arge?
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  #6  
Alt 03.06.2011, 15:50
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Ganz genau! Bzw. heissen diese jetzt Jobcenter.
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Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!

Geändert von Mandy (03.06.2011 um 15:58 Uhr)
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  #7  
Alt 03.06.2011, 15:55
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HAb den allgemeinen Antrag schon ausgedruckt.Gehe damit Montag zur arge
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etc selbstständig, hartz4

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