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Infos, Links, Umfragen ... zum Thema Hartz IV, ALG II - hier gibt es hilfreiche und wichtige Informationen, Hinweise und Neuigkeiten

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  #1  
Alt 27.10.2011, 08:51
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Standard Revisionsverfahren beim BSG zur Ermittlung der Regelbedarfe

Durch eine Sprungrevision ist unter B 14 AS 131/11 R nun ein Verfahren beim BSG anhängig, bei welchem es um die Verfassungsmäßigkeit der Neuberechnng der Regelbedarfe geht.

Damit ist auch deutlich früher als erwartet die Möglichkeit eröffnet, dass BVerfG erneut zu diesem Thema anzurufen.
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  #2  
Alt 30.10.2011, 16:21
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Mittlerweile wurde die Revisionsbegründung der Klägerseite veröffentlicht.

Interessierte können die Argumente hier nachlesen:

http://www.harald-thome.de/media/fil...ng,-anonym.pdf
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  #3  
Alt 23.01.2012, 17:52
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Am 25.01.12 ist nun Termin in der Sache. Die kurzfristige Terminierung und der Umstand, dass die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ergeht, lässt erahnen, dass diese wohl negativ ausfallen wird.

Spannend wird es dann, ob dann die Verfassungsbeschwerde zum BVerfG folgt.

Ansonsten wird es in dem Termin nochmal um das Thema Erbschaft, sowie der Reichweite des Sozialgeheimnisses gehen.

http://juris.bundessozialgericht.de/...=2012&nr=12303
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  #4  
Alt 21.04.2012, 14:58
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Hier nun das Urteil:
http://juris.bundessozialgericht.de/...43&pos=0&anz=1

Da die Vorinstanz offenbar schlampig gearbeitet hat, konnte das BSG nicht abschließend entscheiden. Eine Tendenz in die eine oder andere Richtung lässt sich den Entscheidungsgründen m.E. auch nicht entnehmen.

So heißt es also mal wieder abwarten.
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  #5  
Alt 21.04.2012, 16:58
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Hi,

anscheinend ist die Frage der Verfassungskonformität/ Widrigkeit so schwierig, dss sogar ein Gericht an dieser Aufgabe scheitern kann. Um so erstaunlicher ist es, wieviele Personen, teilweise mit Vehemenz eine Position dazu haben.
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